Betreff
XXI. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen
Vorlage
2015/0353
Aktenzeichen
201-04-21-ma
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den als Anlage beigefügten XXI. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

                                                                                    In Vertretung

 

 

Buchhorn                                                                  Stein

 

Begründung:

 

Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.

 

Die Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2013 durch Erstellung des

XX. Beteiligungsberichtes - Vorlage Nr.: 2647/2014 - nachgekommen. Der Rat der Stadt hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 07.04.2014 zur Kenntnis genommen. Nunmehr schließt sich der XXI. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an.

 

Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

 

Darüber hinaus ist der Beteiligungsbericht eine Komponente des Gesamtabschlusses zum 31.12.2013. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird am 09.02.2015 dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt und zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet (Vorlage 0346/2015).

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0353

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek / FB Finanzen / Telefon: 2044

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Fehlanzeige

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Fehlanzeige