Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den als Anlage beigefügten XXI. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.
Die Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2013 durch Erstellung des
XX. Beteiligungsberichtes - Vorlage Nr.: 2647/2014 -
nachgekommen. Der Rat der Stadt hat diesen Bericht in seiner Sitzung am
07.04.2014 zur Kenntnis genommen. Nunmehr schließt sich der XXI. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an.
Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht den
Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme
verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter
Weise öffentlich hinzuweisen.
Darüber hinaus ist der Beteiligungsbericht eine Komponente des Gesamtabschlusses zum 31.12.2013. Der Entwurf des Gesamtabschlusses wird am 09.02.2015 dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt und zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet (Vorlage 0346/2015).
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0353
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek / FB Finanzen / Telefon:
2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Abwicklung erfolgt über interne Leistungsverrechnung.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Fehlanzeige
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Fehlanzeige