Betreff
Ausbau Kämpenwiese in Leverkusen-Bürrig
Vorlage
2015/0395
Aktenzeichen
660-pr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zum Endausbau der Straße Kämpenwiese wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Die Kämpenwiese zwischen Alte Garten und Im Weidenblech/In den Blechenhöfen in Leverkusen-Bürrig soll erstmalig ausgebaut werden. Es handelt sich um eine ca. 110 m lange Erschließungsanlage, deren erschlossene Grundstücke alle bebaut sind.

 

Der Zustand der Straße ist insgesamt unbefriedigend, sie ist überwiegend bituminös befestigt, teilweise aber in einem sehr schlechten Zustand. Ein regelgerechter Straßenaufbau ist nicht vorhanden, da die Straße noch nicht erstmalig hergestellt wurde. Im Vorfeld haben sich Anwohner telefonisch über den schlechten Zustand der Straße beschwert.

 

Für die Kämpenwiese gibt es keinen Bebauungsplan. Der Ausbau der Straße erfolgt daher nach § 125 des Baugesetzbuches (BauGB) bzw. § 1 Abs. 4 bis 7. Hierzu fand eine Abstimmung mit den Fachbereichen Straßenverkehr, Stadtplanung und Stadtgrün, sowie eine Bürgerbeteiligung statt.

 

 

Bürgerbeteiligung

 

Die Bürgerbeteiligung wurde mittels eines Informationsschreibens durchgeführt, welches den Anwohnern und Grundstückseigentümern der Straße Kämpenwiese Mitte Oktober 2014 zugestellt wurde. Das Schreiben der Verwaltung informierte die Anwohner über den geplanten Ausbau und beinhaltete neben einem Lageplan auch die Möglichkeit einer Rückantwort an den Fachbereich Tiefbau. Zudem konnten sich die Anwohner über die zukünftigen Erschließungsbeiträge informieren. Anregungen und Bedenken zum geplanten Straßenausbau konnten bis zum 14.11.2014 mitgeteilt werden.

 

 

Ergebnis der Bürgerbeteiligung

 

Von 17 angeschriebenen Eigentümern gab es 11 schriftliche Rückmeldungen.

 

Anregungen und Änderungswünsche:

 

  • Es haben sich 4 Anwohner ausdrücklich gegen einen Ausbau der gesamten Straße ausgesprochen. Sie führen an, dass die Straße in Teilbereichen noch in gutem Zustand sei. Mehrheitlich halten die Anwohner einen Ausbau bzw. Sanierung des schlechten Teilabschnittes der Straße für dringend erforderlich.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Da die Straße noch nicht erstmalig hergestellt ist, es keinen regelgerechten Unterbau gibt, und sich die Straße in Teilbereichen in einem sehr schlechten Zustand befindet,  schlägt die Verwaltung den endgültigen Ausbau der Straße in 2015 vor.

 

§  Im Zuge der Rückantworten haben sich die Anwohner teilweise für die Ausführung der Fahrbahn in Betonsteinpflaster (4 Rückmeldungen) und teilweise für die Ausführung in Asphaltbeton (5 Rückmeldungen) ausgesprochen. Bei einer von den Anwohnern initiierten Versammlung hat sich dort die Mehrheit für die Ausführung in Asphaltbeton ausgesprochen. Es haben aber nicht alle Anwohner teilgenommen (8 Eigentümer waren anwesend).

 

Empfehlung der Verwaltung:

Die Verwaltung schlägt aufgrund der oben aufgeführten Rückmeldungen den Ausbau in Asphaltbeton vor.

 

§  Von einem Anwohner wird ein zusätzlicher Hinweis Tempo 30 auf der Fahrbahn gewünscht.

 

Empfehlung der Verwaltung:

Da die Straße in einer Tempo-30 Zone liegt, wird eine Wiederholung der Geschwindigkeit in Abstimmung mit dem Fachbereich Straßenverkehr als nicht notwendig erachtet.

 

§  Von zwei Anwohnern wird gefordert, dass das Parken in Höhe der Häuser 1-3 unterbunden wird.

 

Empfehlung der Verwaltung:

In Abstimmung mit dem Fachbereich Straßenverkehr soll das Parken zunächst nicht reglementiert werden.

 

 

Ausführungsplanung

 

Unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Bürgerbeteiligung soll die Straße Kämpenwiese folgende wesentliche Planungsmerkmale enthalten:

 

  • Ausbaulänge ca. 110 m, Ausbaubreite 5 m.
  • Straßenoberfläche in Asphaltbeton.

§  Ausbau im so genannten Mischprinzip. Dies bedeutet, dass die einzelnen Verkehrsarten nicht separiert werden. Stellplätze sollen aufgrund der geringen Breite von 5 m nicht eingerichtet werden. Stellplatzmöglichkeiten sind aufgrund der zahlreichen privaten Zufahrten, die teilweise fast über die ganze Grundstücksbreite gehen, nur begrenzt vorhanden. Durch die geringe Ausbaubreite und die vielen Grundstückszufahrten können keine Bäume gepflanzt werden.

  • Die vorhandene Freileitungsanlage mit drei Holzmasten wird durch eine neue Beleuchtungsanlage mit Erdverkabelung und drei Stahlmasten ersetzt. Der vorhandene Stahlmast an der Einmündung Im Weidenblech bleibt erhalten.
  • Das Oberflächenwasser der Straße wird, aufgrund des geringen Längs- und Quergefälles, in einer mittig in der Fahrbahn liegenden Rinne gefasst, und über Sinkkästen und eine entsprechende Anschlussleitung an das vorhandene Kanalsystem angeschlossen.

 

 

Kostenbeurteilung

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen einschließlich Straßenentwässerung und Beleuchtung gem. Kostenschätzung rund 130.000 €.

 

Da es sich bei dem geplanten Ausbau der Straße Kämpenwiese um einen erstmaligen Ausbau handelt, fallen für die Grundstücks- und Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Erschließungsbeiträge nach § 127 ff BauGB an. Der Erschließungsbeitrag wird mit 90 % der anrechenbaren Baukosten veranschlagt und über einen Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Eigentümer umgelegt.

 

 

Weiterer Ablauf und Vorgehensweise

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung ist folgender Zeitplan vorgesehen:

 

Baubeginn: 2. Jahreshälfte 2015

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Prämaßing / 660 / 6623

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Öffentliche Verkehrsflächen, Produktgruppe 1205, Maßnahme 66511205021118 „Ausbau Kämpenwiese“

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

Keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

Keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Es fallen Erschließungsbeiträge nach § 127 ff BauGB an. Der Erschließungsbeitrag wird mit 90 % der anrechenbaren Baukosten veranschlagt.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 

 

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Eine Bürgerbeteiligung gemäß Stufe 2 hat bereits stattgefunden (siehe Begründung zur Vorlage).

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit