- Offenlagebeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen folgt der Beschlussempfehlung der Verwaltung zum Umgang mit den vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (Anlage 1).
2. Dem Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Teilbereich "südlich Platanenweg" wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Der Entwurf ist mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung einschließlich des Umweltberichts für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Märtens
Begründung:
In seiner Sitzung am 11.11.2013 hat der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Leverkusen die Aufstellung für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
In seiner Sitzung am 08.09.2014 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Entsprechend des oben genannten Beschlusses erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Vom 20.10.2014 bis einschließlich 21.11.2014 konnte der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung eingesehen und erörtert werden.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zur Änderung des Flächennutzungsplans sind 10 Antwortschreiben der Träger öffentlicher Belange eingegangen. In den Äußerungen der Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken geäußert, in einer Äußerung wurde ein Hinweis formuliert. Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger erfolgte keine Äußerung.
Der im Stadtteil Bergisch Neukirchen gelegene Planbereich südlich der Straße „Platanenweg“ wird im derzeit geltenden Flächennutzungsplan in der Fassung vom 13.03.2006 als Wohnbaufläche und soll infolge der Änderung als Grünfläche dargestellt werden.
Um einen Flächenausgleich über die im Rahmen der 2. Änderung des FNP in Anspruch genommene Fläche in Höhe von ca. 5.600 m² vorzunehmen, ist die Änderung einer Teilfläche von ca. 2.700 m² der Baugebietsdarstellung in eine Gründarstellung notwendig.
Es wird vorgeschlagen, die in unmittelbarer räumlicher Nähe gelegene Wohnbauflächendarstellung im Bereich Platanenweg (Potentialbezeichnung „BN-15“) zu verkleinern, so dass lediglich eine Bebauung entlang des Platanenweges möglich sein wird.
Bei dieser Änderung entsprechend der anliegenden Planzeichnung werden ca. 2.475 m² Wohnbauflächendarstellung in die Darstellung Grünfläche geändert.
Durch diese Änderung wird die im FNP vorhandene Grünflächendarstellung und z. T. in dem benachbarten Bebauungsplan Nr. 159/II „Pastor-Scheibler-Straße“ festgesetzte Grünflächenfestsetzung sinnvoll ergänzt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok, FB 61, 61 21
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist
(§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus
unmittelbar die Verpflichtung zur Planung und damit das Verbot, die geordnete
städtebauliche Entwicklung ausschließlich durch fallweise Einzelfallscheidungen
zu verwirklichen.
Das Ziel der Planung ist die Änderung eines Teilbereiches der Wohnbauflächendarstellung in die Darstellung Grünfläche.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
laufender Haushalt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
siehe oben
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe oben
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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☐ |
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☐ |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Entsprechend der Vorschriften des § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch – BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen. |
F) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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