Beschlussentwurf:
1. Der Entwurfsplanung von tr-architekten zur energetischen Sanierung, zur Herstellung der Barrierefreiheit und zur Umgestaltung des Außenbereiches wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Sanierung und den Anbau betragen gemäß Kostenberechnung 1.500.000 € einschl. MwSt. Die Maßnahme ist ein Förderprojekt des mit Vorlage 2014/0178 beschlossenen Integrierten Handlungskonzepts „nbso“ und steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung von Mitteln der Städtebauförderung.
3. Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung zu beginnen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept
(IHK)
Neue Bahnstadt Opladen
Energetische Sanierung, Herstellung der
Barrierefreiheit und Umgestaltung des Außenbereiches
Haus der Jugend, Kolberger Str. 95
Die Sanierung des
Hauses der Jugend, Kolberger Straße 95, ist ein Teil der Fortschreibung des
Integrierten Handlungskonzeptes Neue Bahnstadt Opladen. Die Förderprojekte
wurden mit Vorlage Nr. 2014/ 0178, Teilnahme am Förderprogramm `Förderung von
Gemeinbedarfseinrichtungen im Kommunalen Kernhaushalt`,
vom Rat genehmigt.
Der hier
vorliegende Beschluss schließt daran an. Es ist ein Bau- und Planungsbeschluss
zu erwirken, der dem Fördergeber die Bereitwilligkeit der Stadt Leverkusen
zeigt, die zu fördernden Projekte zielstrebig voranzutreiben.
Voraussetzung für
die tatsächliche Umsetzung des Projektes ist aber die verbindliche Zusage der
Fördermittel. Ohne Förderung lässt sich das
Projekt mittelfristig nicht realisieren. Eine Förderzusage durch die
Bezirksregierung ist für das erste Halbjahr 2015 avisiert.
Das Jugendhaus ist eine Einrichtung der
Offenen Kinder-und Jugendarbeit (OKJA) und soll den Besucherinnen/Besuchern
(Frei-)Räume bieten, die als Treffpunkt für selbstbestimmte Tätigkeiten dienen
und sich räumlich und inhaltlich an der Lebenswelt junger Menschen orientieren.
Dies ist wichtig, da sich die Lebensbewältigung und Identitätsfindung in einer
sich immer stärker ausdifferenzierenden und spezialisierenden Welt, als immens
schwierige Herausforderung erweist. Einrichtungen, wie das Haus der Jugend
(H.d.J.) sind daher in besonderer Weise geeignet, mit ihren differenzierten
Angeboten benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zu erreichen
und ihnen sinnvolle Freizeitalternativen anzubieten.
Der Einzugsbereich des H.d.J. erstreckt sich
primär auf die Stadtteile Opladen und Quettingen. Beide Stadtteile zählen mit
insgesamt weit über 5.000 Kindern und Jugendlichen im Alter von 6 bis 22 Jahren
zu den größten Sozialräumen in Leverkusen. Das H.d.J. ist die einzige große
Jugendeinrichtung im Stadtteil mit einem regelmäßigen vielfältigen
Programmangebot und bedarfsgerechten Öffnungszeiten.
Insbesondere für Opladen als Stadtteil mit
den meisten Jugendeinwohnern und dem höchsten Anteil an jungen Menschen im SGB
II-Bezug ist die Einrichtung von zentraler Bedeutung. Wie im Ergebnisbericht
des Konzeptionsentwicklungsprozesses der lokalen Jugendeinrichtungen
ausführlich dokumentiert ist, liegt der Anteil junger Menschen mit
Migrationshintergrund bzw. Zuwanderungsgeschichte ca. 20 % über dem
gesamtstädtischen Durchschnitt. Ferner befindet sich im Einzugsbereich des
H.d.J. eine Übergangseinrichtung für Flüchtlinge, deren Kinder und Jugendliche
von der Einrichtung mit betreut werden.
Das H.d.J. ist aus den o. a. Gründen ein
unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Infrastruktur im Stadtteil.
Das ehemalige
Bahngebäude wird seit 1972 als Jugendhaus genutzt. In dieser Zeit wurden keine
wesentlichen Sanierungsarbeiten an dem Gebäude durchgeführt.
Die Erschließung im
Altbau erfolgt zurzeit über ein Holztreppenhaus. Aus brandschutztechnischer
Sicht ist dieses unzulässig und wird seit längerem nur mit organisatorischen
Maßnahmen von der Bauaufsicht geduldet. Zweite bauliche Rettungswege sind nicht
in allen Geschossen vorhanden.
Die bauliche
Erweiterung um ein Treppenhaus gewährleistet die nachhaltige Funktionalität des
Gebäudes in Bezug auf die Anforderungen der Bauordnung. Nur durch den Anbau
eines Treppenhauses mit Aufzug ist die barrierefreie Erschließung aller
Geschosse möglich. Auch der Zugang zum Gebäude von der Gartenseite ist damit
barrierefrei.
Die WC-Anlagen im
Altbau werden entfernt und auch in das neue Treppenhaus integriert, ein
behindertengerechtes WC befindet sich dann im OG.
Grundrissänderungen
im Bestand erfolgen nur in untergeordneten Räumen, alle Hauptnutzungen (Disco,
Veranstaltungsraum, Gruppenräume, Computerraum und Büros) bleiben wie bisher im
Altbau.
Der Bestand soll
energetisch saniert und barrierefrei umgebaut werden. Hierzu ist die
Auslagerung der Einrichtung zwingend notwendig. Dazu finden zurzeit Gespräche
mit der nbso statt, voraussichtlich können dort Räumlichkeiten im näheren
Umfeld zur Verfügung gestellt werden.
Baubeginn wäre nach
Auslagerung, voraussichtlich Herbst 2015, die Fertigstellung ca. 11 Monate
danach.
Umsetzung nach
EnEV 2014
Folgende Maßnahmen
werden bei dem Anbau eines Treppenhauses umgesetzt:
- Ausführung der Gebäudehülle des Neubaus nach EnEV 2014
- Dämmung aller warmwasserführenden Rohre gemäß EnEV
- Neue Heizkörper und neues Rohrnetz
- hydraulischer Abgleich
- LED-Technik
Folgende Maßnahmen
werden mit der energetischen Sanierung des Altbaus umgesetzt:
- Dämmung der Außenwände: max. Wärmedurchgangskoeffizient von
0,24 W/(m²K)
- Erneuerung der Fenster und Fenstertüren: max.
Wärmedurchgangskoeffizient von 1,3 W/(m²K)
- Sanierung der Dachflächen: max. Wärmedurchgangskoeffizient von 0,20
W/(m²K)
- Neuer Brennwertkessel ohne Warmwasserbereitung mit außentemperatur-
und zeitabhängiger Regelung
- Dämmung aller warmwasserführenden Rohre gemäß EnEV
- Neue Heizkörper und neues Rohrnetz
- hydraulischer Abgleich
- Einbau einer Lüftungsanlage in den Veranstaltungsräumen mit
Wärmerückgewinnung
- Sanierung der Beleuchtungsanlage und Optimierung der
Beleuchtungsschaltung im Form von Präsenzmelderschaltung und
tageslichtabhängiger Regelung, LED-Technik
Umsetzung der
Barrierefreiheit nach Landesbauordnung und DIN 18040-1
Folgende Maßnahmen
werden mit dem Anbau eines Treppenhauses und der Sanierung des Altbaus
umgesetzt:
·
barrierefreier
Haupteingang
·
barrierefreier
Eingang von der Gartenseite
·
Einbau
eines Aufzugs und somit Erreichbarkeit aller Geschosse
·
behindertengerechtes
WC
Die Anlagen
liegen den Fraktionen und den Gruppen des Rates als verbindlicher Bestandteil
der Vorlage vor.
Zudem besteht für
Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und
einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das
Ratsinformationssystem auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Heike
Kuhla-Folkmann, FB 651, Tel.: 6519
Energetische
Sanierung, bauliche Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit und
Gestaltung des Außenbereichs.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 6500 017001 1118
Finanzposition 783100 Finanzposition 681100
Baukosten Zuweisungen
2015 300.000 € 2015 0 €
2016 800.000 € 2016 210.000 €
2017 400.000 € 2017 840.000 €
Summe 1.500.000 € 1.050.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
In die Finanzplanung wurde eine 70%ige Förderung eingestellt. Sollte eine höhere Bewilligung erfolgen, werden die Zuweisungen angepasst.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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