- Zuschuss an den Bund der Katholischen Jugend zur Anschaffung eines Tischfußballspiels
Beschlussentwurf:
Dem Bund der Katholischen Jugend wird - vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln - ein Zuschuss für die Anschaffung eines Tischfußballspiels in Höhe von 251,- € aus dem Innenauftrag 510006100102 und dem Sachkonto 531800 - Erstattung an Jugendverbände - gezahlt.
Ein Verwendungsnachweis ist bis 15.01.16 vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Der Bund der Katholischen Jugend stellt mit Schreiben vom 28.04.15 (s. Anlage) einen Antrag auf Bezuschussung eines Tischfußballspiels.
Gem. Pos. II. 8 der Richtlinien für die Förderung der freien Jugendhilfe in Leverkusen ist für die Anschaffung von Jugendpflegematerial ein Zuschuss bis zu 30% der anerkannten Kosten (835,- €) möglich. Der Antragssteller legte drei Vergleichsangebote vor, wobei bei der Bezuschussung von Anschaffungskosten der mittleren Preisklasse ausgegangen wurde.
Demnach beträgt der Zuschuss 251,- €.
Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussentwurf dargestellt, zu verfahren.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51/
Telefon: 51 90
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bezuschussung eines Tischfußballspiels.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Fördermittel in Gesamthöhe von 251,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten (ggf.
unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |