- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 295.908.351,61 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 3.321.021,09 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2014 wird genehmigt.
c) Der Bilanzgewinn in Höhe von 3.321.021,09 € wird wie folgt verwendet:
Einstellung in Bauerneuerungsrücklage 1.660.500,00 €
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 1.660.500,00 €
Vortrag auf neue Rechnung 21,09 €.
d) Der Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BavariaTreu AG hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2014 der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) geprüft und am 25.03.2015 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß §§ 16 lit. d), e) und i) des Gesellschaftsvertrages der WGL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern. Nach § 11 (2) lit. f) des Gesellschaftsvertrages ist der Aufsichtsrat für Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers zuständig.
Die Beratung und Beschlussfassung in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WGL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 23.06.2015 - und damit vor der Sitzung des Rates - erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Wirtschaftliche Ergebnisse / Auswertung:
In der nachfolgenden Übersicht werden ausgewählte Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2014 (Werte in T€)
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
Es ergibt sich folgender Bilanzgewinn 2014:
Jahresüberschuss 2014 3.690.682,16 €
abzgl. gesellschaftsvertraglicher Rücklage 370.000,00 €
zzgl. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 338,93 €
Bilanzgewinn 2014 3.321.021,09 €
(zum Vergleich: Bilanzgewinn 2013: 3.748.338,93 €)
Die Einstellung eines Teils des Jahresüberschusses in die gesellschaftsvertragliche Rücklage entspricht dem Erfordernis des § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages. Danach sind mindestens 10 % des Jahresergebnisses in die gesellschaftsvertragliche Rücklage einzustellen, bis deren Bestand die Hälfte des Stammkapitals erreicht oder wieder erreicht hat.
Des Weiteren empfiehlt die Geschäftsführung die Verwendung des Bilanzgewinns wie folgt:
Einstellung von
a) 1.660.500,00 € in die Bauerneuerungsrücklage (Vorjahr: 1.874.000,00 €)
b) 1.874.000,00 € in andere Gewinnrücklagen (Vorjahr: 1.874.000,00 €) und
c) Vortrag des verbleibenden Gewinns von 21,09 € auf neue Rechnung (Vorjahr: 338,93 €).
Die allgemeine wirtschaftliche Situation sei anhand der folgenden bisher in einer gesonderten Anlage dargestellten Finanzkennzahlen dargestellt:
Die jeweiligen Berechnungsformeln für die einzelnen Finanzkennzahlen sind im aktuellen Beteiligungsbericht aufgeführt.
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der WGL zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
Abschließende
Hinweise:
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 13.08.2015 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2014, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2014 sowie der Lagebericht beigefügt.
Der Prüfbericht des Jahresabschlusses steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WGL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WGL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Somit ist über Beschlusspunkt 2 gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und -herren im Aufsichtsrat der WGL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Rh. Krahforst
Rh. Richrath
Rh. Miesen
Rh. Scholz
Rh. Schoofs
BM Wölwer.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2015/0662
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / Finanzen / 2034
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Jahresabschluss 2014 der WGL
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) entfällt |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |