Beschlussentwurf:
1.
Die Stadt Leverkusen stellt bis zum 31.10.2015 beim
Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Projektantrag zur Teilnahme
am Förderprogramm „Bildung integriert“.
2.
Im Rahmen des beantragten Projekts soll eine dreijährige
Finanzierung einer Fachkraft für Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring
(Bildungsmanager) sichergestellt werden.
3.
Der Projektantrag ist so zu stellen, dass für die Stadt
Leverkusen keine Personalkosten entstehen. Der Bildungsmanager wird
organisatorisch dem Fachbereich Schulen zugeordnet.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Adomat
Begründung:
Mit Mitteilung vom 28.02.2015 hat das
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mitgeteilt, dass das BMBF
die Vernetzung der Bildungsakteure in den Kommunen verstärkt fördern und die
Kommunen mit einem neuen Förderprogramm bundesweit beim Aufbau eines Bildungsmanagements
unterstützen will.
Mit
„Bildung integriert“ sollen Fachleute für Bildungsmanagement und –monitoring
finanziert werden, die beispielsweise im Fachbereich Schulen angesiedelt sein
können. Das auf drei Jahre angelegte Programm hat ein Volumen von rund 30
Millionen Euro und wird aus Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
finanziert. Anträge waren bzw. sind zum 30. April und 31. Oktober dieses Jahres
zu stellen. Nach eingehender Prüfung hält es der Fachbereich Schulen für sinnvoll,
einen solchen Antrag zu stellen und dies ohne Verursachung zusätzlicher eigener
Personalkosten realisieren zu können.
Mit
den vorhandenen Personalressourcen ist der Aufbau eines professionellen
Bildungsmanagements nicht zu realisieren. Der kostenneutrale städtische
Eigenanteil der Personalkosten ist durch die Einberechnung bereits vorhandenen
Personals, das bereits im Bereich Bildungsmonitoring und Bildungsentwicklung
tätig ist, darstellbar. Nur unter der Voraussetzung einer Kostenneutralität bei
den Personalkosten für die Stadt Leverkusen, die im Rahmen der Antragstellung
in Form einer Musterberechnung durchzuführen ist, wird der entsprechende
Förderantrag gestellt und in Folge eine entsprechende Stelle eines
Bildungsmanagers ausgeschrieben.
Das
Netzwerk lokaler Bildungsträger (Mitglieder u.a. Unternehmerverbände
Rhein-Wupper, Wirtschaftsförderung, Wuppermann-Bildungswerk, DGB u.a.) hat sich
mit dieser Thematik befasst und würde einvernehmlich die Realisierung dieses
Projekt befürworten, da es für alle am Bildungsprozess beteiligten
Einrichtungen zu einer „win-win-Situation“ führen würde. Förderberechtigt sind
in diesem Fall nur Kommunen, da die Stelle entsprechend „neutral“ angesiedelt
sein sollte.
Die
Grundvoraussetzungen für eine Antragstellung aus Leverkusen sind damit gegeben.
Die
Bildungsmanager führen in den Städten und Kommunen alle Akteure zusammen, die
zur Bildung beitragen, beispielsweise Jugend- und Schulamt, Sportvereine,
Kirchen, Weiterbildungsanbieter, Volkshochschulen, Stiftungen und Unternehmen.
Gemeinsam können sie Themen angehen und Lösungen finden, etwa wenn es um den
Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule oder von der Schule in den
Beruf geht.
Die
Verantwortlichen für Bildungsmanagement und -monitoring sammeln empirische
Daten zur Bildungslandschaft in den Städten und Kommunen und schaffen damit
eine faktenbasierte Grundlage für Entscheidungen. Aus einem fortlaufenden
Bildungsmonitoring können zudem regelmäßige Bildungsberichte entstehen, wie sie
zum Beispiel in Leipzig geschrieben und dort jedes Jahr in einer neu
eingerichteten bildungspolitischen Stunde im Stadtparlament diskutiert werden.
Interessierte
Kommunen sind vom Bildungsministerium aufgefordert worden, ein Gesamtkonzept
einer kommunalen Strategie für ein lokal gelingendes Lernen im Lebenslauf zu
entwickeln.
Erste
Recherchen haben ergeben, dass es durchaus aussichtsreich ist, einen
entsprechenden Förderantrag zum 31.10.2015 zu stellen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Broscheid, FB 40, 406 4010, Herr Wilde, FB 40, 406 4020
Teilnahme der Stadt Leverkusen am Förderprogramm „Bildung integriert“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
./. kostenneutral
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage): )
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |