Betreff
Straßeninstandsetzungskonzept 2015
- Ergänzung Werkstättenstraße - Teilstück von Lützenkirchener Straße bis Haus Nr. 5
Vorlage
2015/0720
Aktenzeichen
TBL-sö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt als Ergänzungsmaßnahme zu den konsumtiven Straßensanierungsmaßnahmen 2015 die Sanierung der Werkstättenstraße – Teilstück von Lützenkirchener Straße bis Haus Nr. 5.

 

                                                                                                      

gezeichnet:

In Vertretung

Stein

Begründung:

 

Ausgangslage:

 

Das erste Straßeninstandsetzungskonzept, das mit der Vorlage Nr. R 1130/15.TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen wurde, beinhaltete in erster Linie Hauptverkehrsstraßen. Mit Vorlage Nr. R 1202/16. TA beschloss der Rat am 23.06.2008 die Fortschreibung, die schwerpunktmäßig Nebenstraßen enthält. Zurzeit werden die Instandsetzungsmaßnahmen von Jahr zu Jahr festgelegt.

 

Ergänzend zur Vorlage Nr. 2015/0345 vom 09.01.2015 soll der Teilbereich der  Werkstättenstraße von Lützenkirchener Straße bis zum Haus Nr. 5 jetzt noch nachträglich in das Sanierungsprogramm für 2015 aufgenommen und ausgeführt werden, da die nbso die restliche Werkstättenstraße incl. Knoten Lützenkirchener Straße / Werkstättenstraße / Stauffenbergstraße neu- bzw. umbaut.

 

 

Finanzierung:

 

Straßensanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung der Deckschicht erfordern, gelten als konsumtiv und werden durch die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) finanziert. Es erfolgt weder eine Änderung, noch werden Beiträge nach § 8 KAG erhoben. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen der TBL.

Auf den städtischen Haushalt haben diese Maßnahmen keine Auswirkung.

 

Die Maßnahme wurde am 25.08.2015 im Verwaltungsrat der Technischen Betriebe Leverkusen vorgestellt und zur Kenntnis genommen, so dass sie jetzt unter dem Vorbehalt der entsprechenden finanziell vorgehaltenen Mittel umgesetzt werden kann.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2015/

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Timpert / TBL / 406-69 70..

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Programm der Instandsetzungen von Straßen, Geh- und Radwegen im Stadtgebiet für das Jahr 2015

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

80.000 Euro Unterhaltungsmittel der TBL AöR

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Umsetzung der Maßnahmen steht bezüglich der Finanzmittel der TBL AöR unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Werkstättenstraße wird zurzeit seitens der nbso durch die Fa. Maas bis auf das Teilstück der Sanierung neu ausgebaut und wird bis Ende Oktober hergestellt sein. Im Anschluss daran wird der Minikreisverkehr Lützenkirchener Straße gebaut. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, die Werkstättenstraße als einen der wichtigsten Zugänge zum Plangebiet der Neuen Bahnstadt Opladen in Gänze in einen technisch und optisch mangelfreien Zustand zu versetzen.