- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen gem. § 113 Abs 1. GO NRW Weisung, dem Beitritt der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) zur ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG in den Gremien der ivl zuzustimmen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Die Verwaltung kommt mit dieser Vorlage der Bitte der Geschäftsführung nach, die formalen Voraussetzungen zum Beitritt der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) zur ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG schnellstmöglich zu schaffen.
Zur weiteren Begründung wird auf die beiliegenden Gremienunterlagen der ivl verwiesen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0732
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / Finanzen / 406 - 2034
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
diverse
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Mit dem Beitritt der Gesellschaft zur ProVitako wird die Zielsetzung verbunden, dass die Einkaufspreise der ivl sich verringern und diese Kosteneinsparung bei den Bezugspreisen der Stadt für Leistungen der ivl weitergeleitet werden.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Siehe B)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Zum schnellstmöglichen Beitritt der ivl in die Einkaufsgenossenschaft ist eine Entscheidung des Rates in der nächstmöglichen Sitzung erforderlich.