Betreff
Beitritt der ivl zur ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2015/0732
Aktenzeichen
201-01-04-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen gem. § 113 Abs 1. GO NRW Weisung, dem Beitritt der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) zur ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG in den Gremien der ivl zuzustimmen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

 

 

 

Buchhorn                                                    Stein

Begründung:

 

Die Verwaltung kommt mit dieser Vorlage der Bitte der Geschäftsführung nach, die formalen Voraussetzungen zum Beitritt der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) zur ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der Kommunalen IT-Dienstleister eG schnellstmöglich zu schaffen.

 

Zur weiteren Begründung wird auf die beiliegenden Gremienunterlagen der ivl verwiesen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0732

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / Finanzen / 406 - 2034

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

diverse

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Mit dem Beitritt der Gesellschaft zur ProVitako wird die Zielsetzung verbunden, dass die Einkaufspreise der ivl sich verringern und diese Kosteneinsparung bei den Bezugspreisen der Stadt für Leistungen der ivl weitergeleitet werden.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Siehe B)

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Zum schnellstmöglichen Beitritt der ivl in die Einkaufsgenossenschaft ist eine Entscheidung des Rates in der nächstmöglichen Sitzung erforderlich.