Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der
Resolution des Aktionsbündnisses „Für die Würde unserer Städte“ zu.
gezeichnet: In Vertretung:
Richrath Stein
Begründung:
Die Stadt Leverkusen gehört neben 87 Städten und Kreisen aus dem gesamten Bundesgebiet dem Aktionsbündnis an. (näheres siehe: https://www.muelheim-ruhr.de/cms/aktionsbuendnis_raus_aus_den_schulden.html#Teilnehmer_Aktionsbündnis) Den Räten und Kreistagen der Mitgliedskommunen wird folgende Resolution empfohlen:
„Der Rat der
Stadt Leverkusen appelliert an Herrn Bundesratspräsidenten Stanislaw Tillich
und die Damen und Herren Ministerpräsidenten der Länder, vor allem an Frau
Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, zeitnah im Deutschen Bundesrat eine
öffentliche Plenardebatte zur nicht mehr gegebenen Gleichheit der
Lebensverhältnisse zwischen reichen und den um ihre kommunalpolitische
Gestaltungsfähigkeit kämpfenden Kommunen in großer Finanznot anzuberaumen.
Verwiesen wird auf das Beispiel des Deutschen Bundestages, dessen Fraktionen
dem Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte" eine derartige
Plenardebatte im Februar 2015 zugesagt, Wort gehalten und am 24. September 2015
geführt hatten. Jetzt muss bald eine Debatte im Deutschen Bundesrat folgen.
Dem auf Zeit
geschlossenen, parteiübergreifenden Aktionsbündnis "Für die Würde unserer
Städte" gehört auch die Stadt Leverkusen an. Sie macht sich die Forderung
der finanzschwachen Kommunen nach einer grundlegenden Neuordnung des Kommunalen
Finanzsystems durch eine politische Initiative noch in dieser Legislaturperiode
des Deutschen Bundestages ausdrücklich zu eigen und bittet die Parlamentarier
aller politischen Ebenen, sowohl in der Ausübung ihres Mandates als auch
innerhalb ihrer jeweiligen Parteigremien dafür zu werben, dass die den Kommunen
seit Jahrzehnten versprochene aber nie verwirklichte Neuordnung endlich kommt.
Sie ist dringlicher denn je!
Der Rat der Stadt
Leverkusen bekennt sich ausdrücklich zur Umsetzung der eigenen Spar- und
Konsolidierungsmaßnahmen und schließt sich der Forderung des Aktionsbündnisses
nach weiterer finanzieller Bundes- und Landesunterstützung als Hilfe zur
Selbsthilfe an. Er beschließt diese Resolution als selbstbewusst auftretendes
Kommunalparlament - und nicht in der Haltung eines Bittstellers. Denn wie
überall in den finanzschwachen Kommunen ist die Finanznot auch hier zum größten
Teil eine Folge von Gesetzen, die Bund und Länder über Jahrzehnte den Kommunen
ohne ausreichende Gegenfinanzierung übertragen haben.
Zur dringend
notwendigen Neuordnung des Finanzsystems gehört zwingend eine politische
Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zum Abbau von Altschulden - unter
Mitwirkung der Kommunalen Spitzenverbände. Die Schuldenlast ist inzwischen auch
in Leverkusen derart hoch, dass sie ohne staatliche Hilfe niemals abgebaut
werden kann. Helfen kann nur der Gesetzgeber, der bei denen, die jetzt SOS
rufen, Jahrzehnte lang Leistungen bestellt, dafür jedoch nicht ausreichend
bezahlt hat!
Wer die Kommunen
im Ringen um die Wiedergewinnung kommunaler Gestaltungsfähigkeit unterstützt,
sichert den ansonsten gefährdeten sozialen Frieden und damit unsere
Gesellschaftsordnung. Die Bewältigung sozialer Herausforderungen – so auch die
aktuelle Unterbringung von Flüchtlingen - gelingt in Deutschland nur dank
seiner Kommunen und deren ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern.
Dabei haben die finanzschwachen Kommunen ebenso viel geleistet wie die
sogenannten reichen Kommunen. Die Forderung nach einer Plenardebatte im
Deutschen Bundesrat mit Hinweisen auf Bund-Länder-Gespräche hinter
verschlossenen Türen zurückzuweisen, betrachten wir als eine Brüskierung der
Kommunen, die wir keinesfalls hinnehmen werden!
Zur weiteren
Begründung dieser Resolution wird zusätzlich auf die "Berliner
Erklärung" vom 23. September 2015
verwiesen, die das Aktionsbündnis "Für die Würde unserer Städte" am
Vortag der Plenardebatte des Deutschen Bundestages beschlossen hatte. Sie ist
höchst aktuell - auch für den Deutschen Bundesrat.“
Anlage : „Berliner Erklärung
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Söllner / Dez. II / 88 23
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Nicht etatisiert
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Keine finanziellen Auswirkungen
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine Veränderungen
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |