Beschlussentwurf:
1. Für das am 01.08.16 beginnende Kindergartenjahr 2016/2017 werden entsprechend der Anlage 1 die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.
2. Sollten sich im Einzelfall noch kleinere Veränderungen bis zum abschließenden Meldetermin 15.03.16 beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.
3. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.16 über z.d.A.: Rat zur Kenntnis zu bringen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Nach dem Gesetz zur
frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom
30.10.07 fördert das Land Nordrhein-Westfalen seit dem 01.08.08 den Betrieb der
Tageseinrichtungen für Kinder anhand vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen von
drei Gruppenformen, und zwar
Gruppenform I:
Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
Gruppenform II:
Kinder im Alter von unter drei Jahren
Gruppenform III:
Kinder im Alter von drei Jahren und älter,
mit jeweils
möglichen drei wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).
Konkret gewährt das
Land NRW nach § 21 KiBiz dem örtlichen Jugendamt auf der Grundlage einer zum
15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr
vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk
des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines
berechtigten Trägers betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.
Die entsprechende
verbindliche Meldung zum 15.03. eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der
Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen Gruppenformen
mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden. Der Jugendhilfeplanung
kommt damit der entscheidende steuernde Faktor zu. In Abstimmung mit den freien
Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen sind mit der
Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2016/2017 weitestgehend übereinstimmend
die Betreuungsplätze/-zeiten festgelegt worden. Eine entsprechende Übersicht
ist als Anlage 1 beigefügt.
Für die neu
errichteten, in Trägerschaft freier Träger stehenden, zu 103 % von der Stadt
Leverkusen geförderten, Tageseinrichtungen für Kinder
Burgweg 3 - Kirchlicher Verbund zum Betrieb evangelischer
Tagesein-richtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen
Feldsiefer Weg 12 -
PariSozial Bergisches Land gGmbH
Kolberger Str. 93a - AWO Kita gGmbH Leverkusen
hat der Kinder- und
Jugendhilfeausschuss in seiner 5. Sitzung (18. TA) am 26.02.15 beschlossen,
dass im Kindergartenjahr 2016/2017 nochmals 3 Betreuungsplätze für Kinder im
Alter von unter drei Jahren (u3-Betreuungsplätze) wegfallen. Eine entsprechende
Einplanung ist in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht erfolgt.
Weiterhin hat der
Kinder- und Jugendhilfeausschuss in der vorgenannten Sitzung beschlossen, dass
gemeinsam mit dem Caritasverband Leverkusen e. V. zur gegebenen Zeit
entschieden wird, ob auch für die Einrichtung Am Steinberg 12 im
Kindergartenjahr 2016/2017 6 weitere u3-Betreuungsplätze entfallen sollen.
Mit Schreiben vom
08.10.15 (Anlage 2) hat der Caritasverband Leverkusen e. V. diesbezüglich
aufgezeigt, dass er davon ausgeht, dass eine den anderen Tageseinrichtungen für
Kinder entsprechende Umsetzung, d. h. eine weitere Reduzierung der
u3-Betreuungsplätze, erfolgt. Entsprechend der gegebenen Beschlusslage ist der
Caritasverband Leverkusen e. V. mit Schreiben vom 23.10.15 (Anlage 3)
informiert worden. Für das Kindergartenjahr 2016/2017 hat der Caritasverband
Leverkusen e. V. im Rahmen der Meldung zur Aufstellung der Jugendhilfeplanung
eine weitere Reduzierung um 5
u3-Betreuungsplätze für die Einrichtung Am Steinberg 12 beantragt. Die Meldung
ist in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht so berücksichtigt worden.
Für die im Rahmen
des Ausbaus des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter drei Jahren
mit Bundes- und Landesmitteln geförderte neue Tageseinrichtung für Kinder
Ringstraße 73 ist von der AWO Kita gGmbH als Träger mehrfach das Anliegen einer
Reduzierung der u3-Betreuungsplätze aufgezeigt worden. Die diesbezügliche
Anfrage an den Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR), ob eine
teilweise, platzbezogene Rückzahlung von Fördermitteln möglich ist, hat dieser
mit Schreiben vom 08.09.15 positiv beschieden (Anlage 4). Entsprechend dem
Schreiben der AWO Kita gGmbH vom 05.11.15 (Anlage 5) sowie der diesbezüglich
erfolgten Meldung der AWO Kita gGmbH zur Jugendhilfeplanung für das
Kindergartenjahr 2016/2017 mit einer Reduzierung um 6 u3-Betreuungsplätze in
der Tageseinrichtung für Kinder Ringstraße 73 ist eine Ausweisung in der als
Anlage 1 beigefügten Übersicht erfolgt (farbig/blau hinterlegt).
Bei einer
entsprechenden Beschlussfassung durch den Kinder-und Jugendhilfeausschuss wird
die Verwaltung die hinsichtlich der Rückzahlung der Fördermittel zum Ausbau der
u3-Betreuungsplätze durch die AWO Kita gGmbH notwendigen Veranlassungen in die
Wege leiten.
In den Kath.
Tageseinrichtungen für Kinder
- Kocherstr. 12,
St. Stephanus - 1 u3-Betreuungsplatz
- Kunstfeldstr. 5,
St. Joseph - 2 u3-Betreuungsplätze
- Memelstr. 23,
Heilig Kreuz -
2 u3-Betreuungsplätze
- Fürstenbergstr.
10, St. Remigius -
4 u3-Betreuungsplätze
- Kölner Str. 139,
St. Elisabeth -
2 u3-Betreuungsplätze
- Ulrichstr. 5, St.
Michael - 2 u3-Betreuungsplätze
- Quettinger Str.
109, St. M. Rosenkranzkönigin -
2 u3-Betreuungsplätze
- Otto-Müller-Str.
4, St. Johannes der Täufer - 2 u3-Betreuungsplätze
- Karl-Jaspers-Str.
64, St. Franziskus - 3 u3-Betreuungsplätze
Gesamt -20 u3-Betreuungsplätze
soll aus Sicht der
Träger ebenfalls eine Rückführung von geförderten Betreuungsplätzen für Kinder
im Alter von unter drei Jahren bei entsprechender Rückzahlung der Landesförderung
umgesetzt werden. Eine entsprechende Ausweisung ist in der als Anlage 1 beigefügten
Übersicht erfolgt (farbig/rot hinterlegt).
Bei einer
entsprechenden Beschlussfassung durch den Kinder-und Jugendhilfeausschuss wird
die Verwaltung die hinsichtlich der Rückzahlung der Fördermittel zum Ausbau der
u3-Betreuungsplätze durch die Kath. Kirche notwendigen Veranlassungen in die
Wege leiten.
Die weitere
Umsetzung für das Kindergartenjahr 2016/2017 in personeller und finanzieller
Hinsicht erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden Genehmigung durch den LVR.
Wie in den Vorjahren soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, zwischen der Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und spätmöglichstem Meldetermin an den LVR (15.03. des jeweiligen Jahres) von Trägern evtl. noch aufgezeigte Veränderungswünsche im Detail umzusetzen und die Jugendhilfeplanung entsprechend fortzuschreiben, z. B. die Veränderung einer Betreuungsgruppenform III in eine Betreuungsgruppenform I oder die Veränderung der wöchentlichen Betreuungszeit von Betreuungsplätzen. Um hier nicht in jedem Einzelfall eine Beschlussfassung per Vorlage oder Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen zu müssen, ist wie in den Vorjahren das Verfahren entsprechend Ziffer 2. des Beschlussentwurfs vorgesehen. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung erfolgen weiterhin nur nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss bzw. ggf. durch Dringlichkeitsbeschluss.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark / 51 / 02171/4065110
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Festschreibung des Betreuungsangebotes nach dem Kinderbildungsgesetz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in Leverkusen im Kindergartenjahr 2016/17.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Etatisierung erfolgt im Etat bei verschiedenen Innenaufträgen in der Produktgruppe 0605.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Ordentliche Aufwendungen im Etat, Teilergebnisplan Produktgruppe 0605 für 2016 rd. 59,1 Mio. €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Jährlich wiederkehrender Aufwand und Ertrag.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Ordentliche Erträge im Haushaltsplan, Teilergebnisplan Produktgruppe 0605 für 2016 rd. 32,3 Mio. €.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |