Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW
Beschlussentwurf:
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein kommunales Mobilitätsmanagement aufzubauen.
- Die Stadt Leverkusen wird Mitglied im Zukunftsnetz Mobilität NRW.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Kommunales Mobilitätsmanagement für
Leverkusen
Die autoorientierte
Verkehrs- und Stadtplanung der letzten Jahrzehnte stößt in Leverkusen an die
Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Die Mobilität ist daher im Umbruch, sie wird
zukünftig intermodal, postfossil und smart.
Die entscheidende
Herausforderung für Leverkusen liegt in der dauerhaften Verankerung der
ganzheitlichen Betrachtung von Mobilität im Alltag der Bevölkerung sowie der gesamten
Verwaltung. Die Grundlage dafür bildet das kommunale Mobilitätsmanagement mit
den einzelnen noch für Leverkusen zu erarbeitenden Handlungsfeldern.
Im Vordergrund
steht die Einführung intelligenter und vernetzter Lösungen für alle Verkehrsträger
wie z. B. Leihfahrräder und Carsharing. Dabei werden neben harten Maßnahmen baulicher
Art, insbesondere auch weiche Maßnahmen in Form von Kommunikation, Information,
Koordination und Motivation eine zentrale Rolle spielen.
Das Mobilitätsmanagement
wird nicht nur auf die reine Verkehrsthematik bezogen, sondern auf alle
Bereiche der Stadtplanung und Stadtentwicklung, die für das Verkehrsgeschehen
relevant sind. So werden kurz-, mittel- und langfristig auch Potenziale zur
Verkehrsvermeidung und zur Neustrukturierung ausgeschöpft.
Ziel ist es, für
Leverkusen ein Mobilitätsplan zu erstellen, in dem ein Handlungskonzept mit konkreten
Lösungsansätzen enthalten ist. Mit Umsetzung dieser konkreten Ziele wird die
Veränderung der Verkehrsmittelwahl überwacht und so in Form eines Monitoring
eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung gewährleistet.
Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW
Auf diesem Weg zu
einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung sind neben Leverkusen auch
verschiedene andere Städte und Kreise in NRW. Es liegt daher nahe, in einem
Netzwerk aus Kommunen, Verkehrsunternehmen und dem Land NRW, in einen
gemeinsamen Erfahrungsaustausch einzutreten.
Das Zukunftsnetz
Mobilität NRW ist ein Qualitätsnetzwerk des Landes und berät und unterstützt
Kommunen auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität. Die Beratungs-angebote
sind vielfältig:
·
Umsetzung eines kommunalen Mobilitätsmanagements,
·
zielgruppenspezifische
Mobilitätsmanagementmaßnahmen,
·
Information und Workshops zu
Einzelthemen oder zum Gesamtansatz des Mobilitätsmanagements in Verwaltung und
Kommunalpolitik,
·
Information zu Förderkulissen,
·
Begleitung aktueller Projekte,
·
Aufbau eines Netzwerkes zur Förderung
des regionaler Informations- und Erfahrungsaustausch sowie den Austausch
zwischen Kommunal- und Landesebene.
Das Zukunftsnetz
Mobilität NRW unterstützt Kommunen bei der Initiierung des kommunalen
Mobilitätsmanagements von einem Erstgespräch, der verwaltungsinternen
Vernetzung, Fortbildungen und einem konkreten Beratungsangebot.
Um diese Angebote dauerhaft
zu bekommen, ist eine kostenfreie Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW
Voraussetzung. Die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW ist an
Bedingungen geknüpft, die herausstellen sollen, dass die Mitgliedskommune
bestimmte Qualitäten im Bereich des kommunalen Mobilitätsmanagements verfolgt.
Folgende Voraussetzungen
müsste die Stadt Leverkusen erfüllen, um Mitglied zu werden:
1. Vorstellung
des Ansatzes des kommunalen Mobilitätsmanagements durch Vertreter der
Koordinierungsstelle auf Leitungsebene der Kommune,
2. Benennung
einer verantwortlichen Ansprechperson, deren Aufgaben ggf. in einer
Dienstanweisung zu regeln sind,
3. Unterzeichnung
einer Kooperationsvereinbarung durch den Oberbürgermeister, in der folgende
Vereinbarungen getroffen werden (s. Anlage):
·
Teilnahme und Beteiligung am
Erfahrungs- und Informationsaustausch mit den anderen kommunalen
Gebietskörperschaften des Zukunftsnetzes Mobilität NRW,
·
Durchführung eines verwaltungsinternen
Workshops zum Thema „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ unter Beteiligung der
zuständigen Fachbereiche in Kooperation mit der Koordinierungsstelle,
·
Einrichtung eines verwaltungsinternen
fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises bzw. Aufnahme des Themas „Nachhaltige
Mobilitätsentwicklung“ in bestehende Arbeitskreise und
·
Umsetzung von zielgruppenspezifischen
Mobilitätsmanagementmaßnahmen und Maßnahmen der Verkehrssicherheit.
Die Umsetzung der Kooperationsvereinbarung wird zwei Jahre nach Unterzeichnung im Rahmen eines Abstimmungsgesprächs auf Leitungsebene beiderseitig bewertet. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird die Mitgliedschaft nach vier Jahren verlängert. Ein Muster der Kooperationsvereinbarung ist der Anlage der Vorlage beigefügt.
Den Mitgliedskommunen im Zukunftsnetz Mobilität NRW stehen
vier regionale Koordinierungsstellen als Dienstleister und Berater zur
Verfügung, um die strukturellen Voraussetzungen zu schaffen und konkrete
Projekte anzustoßen. Für Leverkusen ist die Koordinierungsstelle Rheinland beim
Verkehrsverbund Rhein-Sieg (gleichzeitig Geschäftsstelle für das Zukunftsnetz
Mobilität NRW) zuständig.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Syring, 406-66 00
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Mit der Mitgliedschaft sind keine Kosten verbunden.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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