- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Gremien der ivl gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, dem Beitritt der ivl zum Zweckverband „KDN-Dachverband kommunaler IT-Dienstleister“ (KDN) zuzustimmen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
Die Verwaltung kommt mit dieser Vorlage der Bitte der Geschäftsführung nach, einen bereits am 10.12.2014 gefassten Gremienbeschluss zu legitimieren.
Das damalige Beitrittsbegehren der ivl wurde seitens des KDN zunächst wegen vergaberechtlicher Erwägungen abgelehnt. Nach der Vergaberechtsnovelle vom 18.04.2016 bestehen gegen einen Beitritt jedoch keine Bedenken mehr.
In § 108 GWB wird nun erstmalig im Gesetz klargestellt, dass eine mittelbare private Beteiligung (hier: über EVL, RheinEnergie und in der Folge RWE) für die Inhousefähigkeit der ivl unschädlich und damit ein Beitritt zum KDN möglich ist. Der deutsche Gesetzgeber hat damit die europäische Rechtsprechung und die Inhalte der EU-Vergaberichtlinie in das deutsche Recht übernommen.
Der in der Ratssitzung vom 14.09.2015 beschlossene Beitritt der ivl zur ProVitako Marketing- und Dienstleistungsgesellschaft der kommunalen IT-Dienstleister e. G. (ProVitako) wird durch die Mitgliedschaft im KDN sinnvoll ergänzt. Während ProVitako einen bundesweit operierenden Zusammenschluss mit dem Schwerpunkt Beschaffung darstellt, liegt der Fokus des KDN auf interkommunaler Zusammenarbeit in NRW.
Zur weiteren Begründung wird auf die Gremienunterlagen der ivl verwiesen, die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt sind. Ebenfalls als Anlage 2 beigefügt ist die Satzung des KDN.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Liebsch, FB 20, 2041
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Zum schnellstmöglichen Beitritt der ivl zum KDN ist eine Entscheidung des Rates in der nächstmöglichen Sitzung erforderlich.