Beschlussentwurf:
1. Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper ab:
Herrn Sebastian Newiadomsky
2. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper:
Herrn André Forsbach
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Mit Schreiben vom 09.06.2016 teilt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen eine Umbesetzung in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper mit.
Gem. § 5 der Satzung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper entsendet die Stadt Leverkusen zwei Mitglieder in die Verbandsversammlung. Diese sind vom Rat zu wählen.
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) regelt in § 50 Abs. 4, dass der Rat im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds aus einem Gremium den Nachfolger für die verbleibende Zeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss nach § 50 Abs. 2 GO NRW wählt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hohn / FB Finanzen / 2042
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |