Kenntnisnahme:
Der Rat nimmt die Informationen zum Überarbeitungsverfahren des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln sowie die Mitarbeit der Verwaltung im Verfahren zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Deppe
Begründung:
Der neue Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen[1] (LEP NRW) und veränderte gesellschaftliche, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen sind der Anlass für die Überarbeitung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln. Der Regionalplan ist die Schnittstelle zwischen der Landesentwicklungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung sowie den Fachplanungen, z. B. Landschaftsplanung.
Im Regionalplan werden die aktuelle und zukünftige Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung für den gesamten Regierungsbezirk Köln festgelegt. Dabei wird zwischen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung unterschieden. Die Ziele müssen bei raumbedeutsamen Planungen von den nachgeordneten Planungsträgern, z. B. Kreise und kreisfreie Kommunen, zwingend beachtet werden, während die Grundsätze im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sind.
Neben seiner Funktion als Raumordnungsplan ist der Regionalplan in Nordrhein-Westfalen zudem Landschaftsrahmenplan und forstlicher Rahmenplan. Der Regionalplan nimmt somit Einfluss auf die kommunale Entwicklung in den verschiedensten Bereichen, z. B. Siedlungsraum und Freiraum. Die im Regionalplan festgelegten allgemeinen Siedlungsbereiche (ASB), aber auch die Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) bilden den Rahmen für die zukünftige Siedlungsentwicklung in Leverkusen. Die Festlegungen zur Freiraumentwicklung, z. B. regionale Grünzüge, allgemeine Freiraumbereiche, Bereiche für den Naturschutz oder zum Hochwasserschutz, haben Auswirkungen auf die kommunale Landschaftsplanung.
Die Stadt Leverkusen muss sich vor diesem Hintergrund positionieren und überlegen, welche zukünftigen Entwicklungen angestrebt werden sollen, die bereits auf der übergeordneten Ebene des Regionalplans verankert werden. Sie muss sich daher mit den Themen Gewerbe- und Industrieentwicklung[2], Freiraumentwicklung, Natur und Landschaftsschutz (Neuaufstellung des Landschaftsplans) und der Wohnbauflächenentwicklung (s. Vorlage Nr. 2016/0990 sowie aktuell Vorlage Nr. 2016/1187) auseinandersetzen. Auch die Themen Verkehr und Mobilität sind von Bedeutung nicht nur aufgrund der derzeitigen Situation auf den Autobahnen in und um Leverkusen, sondern auch vor dem Hintergrund des angestrebten Aufbaus eines kommunalen Mobilitätsmanagements (s. Vorlage Nr. 2016/0947). Ziel des Mobilitätsmanagements ist ein Mobilitätsplan mit Handlungskonzepten für konkrete Lösungsansätze.
Alle diese Themen können nicht getrennt voneinander, sondern müssen immer im Zusammenhang betrachtet werden. Denn die unterschiedlichen Nutzungen, wie Wohnen, Gewerbe, Industrie, Freiraum, soziale Infrastrukturen und Einzelhandel, stehen in einem direkten Wettbewerb um die vorhandenen Flächen.
Überarbeitung des
Regionalplans (Verfahren)
Als Auftakt der Regionalplan-Fortschreibung hat die Regionalplanungsbehörde Ende 2015 die „Regionalen Perspektiven“ veröffentlicht, in denen die aktuelle Ausgangslage und Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung in den unterschiedlichen Handlungsfeldern im Regierungsbezirk Köln dargestellt werden, z. B. Siedlungsflächenentwicklung oder Freiraumsicherung.
Das Planverfahren zur Überarbeitung des Regionalplans gliedert sich in zwei Phasen:
Quelle: Bezirksregierung Köln
Derzeit findet das informelle Planverfahren statt.
Im
Zuge einer Auftaktveranstaltung am 22.06.2016 bei der Bezirksregierung Köln
wurde angekündigt, dass im Rahmen der informellen Planungsphase ab Herbst 2016 Kommunalgespräche
stattfinden, welche der Bestandsaufnahme und dem Informationsaustausch dienen.
Es werden zu diesem Zeitpunkt jedoch noch keine planerischen Festlegungen
getroffen. Zur Vorbereitung des Termins erhält die Stadt Leverkusen von der
Regionalplanungsbehörde aktuelles Daten- und Zahlenmaterial, das sie mit
aktuellen Daten und Planungen in Leverkusen abgleichen muss.
Ab Herbst 2016 sind Kommunalgespräche geplant, die der Bestandsaufnahme, dem Informationsaustausch und der Diskussion dienen. Das Kommunalgespräch mit der Stadt Leverkusen wird voraussichtlich erst 2017 stattfinden.
Das formelle Planverfahren beginnt mit dem Erarbeitungsbeschluss durch den Regionalrat. Wann dieser gefasst werden soll, ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Kenntnisnahmevorlage noch nicht bekannt. Für die Überarbeitung des Regionalplans wird ein Zeitraum von 5 bis 6 Jahren angenommen. Zukünftig soll es nur einen Gesamtplan ohne räumliche Teilabschnitte geben. Der Geltungszeitraum für den neuen Regionalplan beträgt 15 bis 20 Jahre.
Mitarbeit im Verfahren zur
Überarbeitung des Regionalplans
Der Regionalplanungsbehörde ist es wichtig, dass eine Abstimmung zwischen den Kommunen und der Regionalplanungsbehörde im Rahmen des Gegenstromprinzips stattfindet. Diese Vorgehensweise ist zu befürworten, da ein umfangreicher Dialog und eine Zusammenarbeit mit den Kommunen und Kreisen als wichtige Voraussetzung angesehen wird, um die örtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten bei der Fortschreibung des Regionalplans Köln in angemessenem Umfang berücksichtigen zu können.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Verwaltung, die folgenden Konzepte und Planungen in den Prozess zur Überarbeitung des Regionalplans einzubringen:
-
Landschaftsplan Leverkusen
Der
Landschaftsplan der Stadt Leverkusen befindet sich in der Überarbeitung. Unter
anderem infolge verschiedener artenschutzrechtlicher Nacherhebungen ist die Erarbeitung
des Entwurfs noch nicht komplett abgeschlossen. Der nächste Schritt ist die
Offenlage des Entwurfs, also ein zweites Beteiligungsverfahren für die
Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange. Um im Hinblick auf den
Themenbereich Freiraum im Regionalplan Köln einen aktuellen Beitrag liefern zu
können, ist ein zeitnaher Abschluss des Verfahrens zur Neuaufstellung des
Landschaftsplans anzustreben.
-
Siedlungsentwicklung: Wohnen
Im
Frühjahr 2016 hat die Verwaltung die Politik durch die Kenntnisnahmevorlage
Nr. 2016/0990 mit Entscheidung vom 28.04.2016 zum Thema Wohnbausiedlungsflächen
darüber informiert, dass es aufgrund des Zuzugs von Flüchtlingen sowie der
durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
prognostizierten Bevölkerungszuwachses bis 2040 einen gestiegenen Wohnbauflächenbedarf
gibt.
Darauf
aufbauend stellt die Beschlussvorlage Nr. 2016/1187, die parallel zu der vorliegenden
Kenntnisnahmevorlage in den politischen Gremien behandelt wird, das Thema
Wohnbauflächen in einen übergeordneten Gesamtzusammenhang und verfolgt den
Beschluss zu einer strategischen Gesamtperspektive. Zukünftig wird es unter
anderem darum gehen müssen, die Baulandreserven aus dem Flächennutzungsplan und
ggf. weitere Flächen zu aktivieren und langfristig auf der Ebene des Regionalplans
zu sichern. Die in der Vorlage Nr. 2016/1187 genannten Konzepte und Planungen
sollen daher in das Verfahren zur Überarbeitung des Regionalplans einfließen.
-
Siedlungsentwicklung: Gewerbe
Der
Verwaltung liegt eine erste Entwurfsfassung des in Bearbeitung befindlichen
Konzepts zum Thema Gewerbeflächenentwicklung und Büromarkt vor. Das Konzept
wurde in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Leverkusen (WfL) beauftragt. Beide
Konzepte liegen in einer ersten Entwurfsfassung vor und sollen in das Regionalplanverfahren
eingebracht werden.
-
Mobilität und Verkehr
Die
Verwaltung wird voraussichtlich Mitte 2017 mit dem Aufbau eines kommunalen
Mobilitätsmanagements beginnen. Dieses soll sich nicht nur auf die reine
Verkehrsthematik beziehen, sondern auf alle Bereiche der Stadtplanung und
Stadtentwicklung, die für das Verkehrsgeschehen relevant sind. Als Ziel soll
ein Mobilitätsplan für Leverkusen entwickelt werden, einschließlich
Handlungskonzept mit konkreten Lösungsansätzen (vgl. Beschlussvorlage Nr.
2016/0947 mit Entscheidung vom 29.02.2016). Nicht nur die Ergebnisse hieraus,
sondern auch die Erfahrungen aus der Mitgliedschaft im Zukunftsnetz NRW können
und sollen Eingang in das Überarbeitungsverfahren des Regionalplans Köln
finden.
Darüber hinaus kann sich die Stadt Leverkusen über ihre Mitgliedschaft in den interkommunalen Arbeitskreisen des Region Köln/Bonn e. V. in das Verfahren zur Überarbeitung des Regionalplans einbringen. Von besonderer Bedeutung können hier das zu erarbeitende Agglomerationskonzept[3], der Masterplan Grün (Konzept zur Vernetzung der Kulturlandschaften) und die Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn sein. Zu erwähnen ist außerdem das regionale Mobilitätskonzept des Nahverkehr Rheinland (NVR), welches in Kooperation mit den Kommunen aufgestellt werden soll[4].
[1] Am 05.07.2016 hat das Landeskabinett den neuen LEP NRW aufgestellt. Die Landesregierung wird nun dem Landtag den Planentwurf mit der Bitte um Zustimmung zuleiten. Der LEP NRW kann nach der Zustimmung des Landtags nach der Sommerpause als Rechtsverordnung bekanntgemacht werden. Mit der Bekanntmachung wird der LEP NRW wirksam.
[2] Der Verwaltung liegt eine Entwurfsfassung des in Bearbeitung befindlichen Konzepts zum Thema Gewerbeflächenentwicklung und Büromarkt vor. Das Konzept wurde in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung Leverkusen (WfL) beauftragt. Erste ableitbare Ergebnisse lassen darauf schließen, dass die Stadt Leverkusen nur noch über knappe Flächenreserven verfügt, die zusammen mit den vorhandenen Gewerbe- und Industrieflächen zukünftig für eine gewerbliche und industrielle Nutzung vorgehalten werden sollten. Nach Fertigstellung, insbesondere des den Büromarkt betreffenden Teils, wird das Gewerbeflächen und Büromarktkonzept den politischen Gremien zur Kenntnis gegeben.
[3] Das Agglomerationskonzept ist als Beitrag zur strategischen Raumentwicklung in Nordrhein-Westfalen (Fachbeitrag zum Regionalplan) gedacht. Es soll Szenarien und Zukunftsbilder für die räumliche Entwicklung in der Region Köln/Bonn in Bezug auf das Jahr 2015 enthalten. Anfang 2017 soll mit der Entwicklung von Strukturskizzen für den Gesamtraum und von ersten Zukunftsbildern für regionale Teilräume begonnen werden.
[4] Das Ziel des regionalen Mobilitätskonzeptes besteht darin, einen strategischen Rahmen und die notwendigen Maßnahmen zur Mobilitätsentwicklung im Rheinland zu entwickeln. Außerdem soll die Kommunikation zwischen den Kommunen gefördert werden
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Sikorski / 61 / -6123
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln wird durch die Regionalplanungsbehörde (Bezirksregierung Köln) überarbeitet. Die Regionalplanung hat als übergeordnete Ebene Einfluss auf die kommunalen Planungen und Konzepte.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
---
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
---
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
---
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
---
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch die Bezirksregierung
Köln als Regionalplanungsbehörde geplant. Details zum Ablauf sind der
Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund der Wichtigkeit des Vorhabens und der Möglichkeit zur zeitnahen Umsetzung wird die Vorlage noch im September-Turnus zur Kenntnis gegeben.