Betreff
XXIII. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen
Vorlage
2016/1328
Aktenzeichen
201-04-23-th
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

 

Kenntnisnahme:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt den als Anlage beigefügten XXIII. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung

Richrath                                              Stein

Begründung:

 

Die Gemeindeordnung NRW (G NRW) sieht in § 117 Abs.1 vor, dass die Gemeinde zur Information der Ratsmitglieder und Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen zu erstellen und jährlich fortzuschreiben hat.

 

Die Verwaltung ist dieser gesetzlichen Verpflichtung in 2015 durch Erstellung des XXII. Beteiligungsberichtes - Vorlage Nr.: 2015/0965 - nachgekommen. Der Rat der Stadt hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 02.11.2015 zur Kenntnis genommen. Nunmehr schließt sich der XXIII. Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen an.

 

Gemäß § 117 Abs. 2 GO NRW ist der Beteiligungsbericht den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Die Gemeinde hat zu diesem Zweck den Bericht zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen.

 

Der Beteiligungsbericht steht allen Ratsmitgliedern als Anlage im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung und wird nicht mit der Vorlage gedruckt. Zusätzlich erhalten die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter jeweils ein Druckexemplar des Berichtes.

 

Darüber hinaus ist der Beteiligungsbericht eine Komponente des Gesamtabschlusses zum 31.12.2015.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / FB Finanzen / 2043

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]