Betreff
Fortführung der Wegesanierungen auf dem Friedhof Birkenberg
Vorlage
2016/1330
Aktenzeichen
01-40-2016/1330-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fortführung der Wegeerneuerungen und Wegesanierungen auf dem Friedhof Birkenberg mit Baukosten in Höhe von 185.000 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der entsprechenden Mittelfreigabe.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit Beschluss der Vorlage Nr. 2723/2014 hatte der Rat 2014 ein Sanierungsprogramm für die Infrastruktur der Friedhöfe beschlossen. Die Arbeiten sollen demnach im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel durchgeführt werden. In den folgenden Haushaltsplänen wurden und werden jährlich investive und konsumtive Haushaltsmittel im sechsstelligen Bereich eingeplant.

 

Im vergangenen Jahr hatte die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II der Verwaltung bereits die Zustimmung für Wegesanierungen und Wegeerneuerungen auf dem Friedhof Birkenberg mit Baukosten von 157.000 € erteilt.

 

Im Haushaltsjahr 2017 sollen nun weitere insgesamt 185.000 € in die Sanierung und Erneuerung von Wegen auf dem Friedhof Birkenberg investiert werden. Da die Arbeiten sehr witterungsabhängig sind, sollen sie vorzugsweise in der Zeit von Mai bis Juli durchgeführt werden.

 

Nach derzeitigem Stand wären damit die vordringlichen Wegearbeiten auf dem Friedhof Birkenberg abgeschlossen. Ab 2018 sind dann umfangreiche Wegearbeiten auf dem Friedhof Scherfenbrand vorgesehen.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einsehbar.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Cremer / 67 / 6717

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Bereitstellung von Bestattungsmöglichkeiten ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Wegesanierungen und -erneuerungen sind erforderlich, um die Verkehrssicherheit auf den Friedhöfen zu gewährleisten.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan 2017 wie folgt zur Verfügung:

Friedhofssanierungskonzept                                                                  75.000 €

Finanzstelle 67001310012024                FiPo 783300

Friedhöfe Erweiterungs- und Ausbaukosten                                         2.000 €

Finanzstelle 67001310012012                FiPo 783300

Summe investive Kosten:                                                                        77.000 €

 

Aufwand Unterhaltung Infrastruktur                                                     65.000 €

Innenauftrag 670013100102                   Sachkonto 523200

Aufwand Unterhaltung Grundstücke                                                    43.000 €

Innenauftrag 670013100102                   Sachkonto 523101

Summe konsumtive Kosten:                                                               108.000 €

 

Gesamtaufwand:                                                                                   185.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Abschreibungen rd. 5.100 € p. a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]