Beschlussentwurf:
1. Der Programmplanung Morsbroicher Sommer 2017 wird zugestimmt.
2. Verträge können bis zu einer Höhe von 26.000 € abgeschlossen werden. Darüber hinausgehende zweckgebundene Sponsorengelder und Zuschüsse sowie Einnahmen aus Konzessionen erhöhen das Budget entsprechend. Vereinbarungen mit Sponsoren, die zu einem verminderten Eintrittsgeld, zum Beispiel für Inhaber einer Kundenkarte des Sponsors, führen, können getroffen werden, wenn die Sponsorenleistung höher zu bewerten ist, als die zu erwartende Einnahmeminderung.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Das Kultur-Sommerfestival Morsbroicher Sommer ist eine traditionsreiche und seit ihrer Entstehung überaus beliebte und erfolgreiche Veranstaltungsreihe. Das Festival findet 2017 zum 39. Mal statt. Als buntes, gemischtes Programm für die ganze Familie (Kinder, Eltern, Senioren) konzipiert, konzentrierte man sich zunächst auf den Sonntagnachmittag als Veranstaltungstermin. Über die Jahre wurde das Konzept den veränderten Wünschen und Sehgewohnheiten des Publikums angepasst und so wurden auch Nachtlesungen, Hörspielnächte, Varietéshows und andere Veranstaltungen in das Programm eingebracht, die nur am Abend und nach Einbruch der Dunkelheit zu realisieren sind. Mit den neuen Veranstaltungselementen konnten auch jüngere Gäste angesprochen werden.
Mit der Vorlage aus 2007 wurde beschlossen, das Veranstaltungskonzept inhaltlich anzupassen, da eine deutliche Abgrenzung geschaffen werden sollte zum Open-Air-Unterhaltungsprogramm im Neuland-Park. So wurde der Schwerpunkt noch stärker auf die professionellen künstlerisch-kulturellen Inhalte gelegt.
Zudem wurde beschlossen, alle Veranstaltungen, mit Ausnahme der Veranstaltungen für Kinder, mit Eintritt zu belegen, um möglichst eine Kostendeckung zu erzielen. In 2014 fand eine Erhöhung der Kartenpreise um 0,50 € statt, da sich die System-Ticketkosten erhöht haben (Eintrittskarte = Fahrausweis und Finanzierung des allgemeinen Vorverkaufs über Ticketsysteme). Ferner wurde ein Abend-/Tageskassenpreis eingeführt, der geringfügig über dem Preis für die im Vorverkauf erworbene Karte liegt. Die Preiserhöhung wurde von den Gästen des Morsbroicher Sommers angenommen.
Einbindung von Sponsoren:
Die KSL steht derzeit noch in Verhandlung mit den Sponsoren des Vorjahres. Einer der Sponsoren ist wie in den Jahren zuvor bereit, den Morsbroicher Sommer finanziell zu unterstützen, wenn eine ca. 10%ige Ermäßigung für Besitzer der Kundenkarte für das eigene Haus möglich ist. Kundenkartenbesitzer werden per Direktmailing auf die Veranstaltungen hingewiesen, sodass ein zusätzlicher Werbeeffekt entsteht, der wiederum der Auslastung der Veranstaltungen zugutekommt.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1455
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Anke Holgersson, KSL, 4170
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Kulturfestival, durch Drittmittel finanziert
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Etatisiert im Wirtschaftsplan 2017.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |