Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Errichtung einer Fitnessstation in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form bei einem städtischen Baukostenanteil in Höhe von 20.500 € zu. Die Ausführungen zu den bewilligten Fördermitteln für den städtischen Baukostenanteil und zum Anteil des Sponsorings durch den TV Hitdorf e. V. werden zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Anfang des Jahres 2015 trat der TV Hitdorf e. V. an die Bezirksvorsteherin Frau Sidiropulos und die Verwaltung heran und schlug vor, unter finanzieller Beteiligung des Vereins einen öffentlichen Fitnessparcours in Hitdorf zu errichten. Bei einem Ortstermin mit Vereinsvertretern unter Beteiligung diverser Vertreter aus der Politik und der Verwaltung sowie Sportbund und SPL wurde die mit dieser Planung vorgestellte Fläche als der am besten geeignete Standort identifiziert.
In der Zwischenzeit zeichnete sich im Verlauf des Jahres 2016 die Möglichkeit ab, für die Maßnahme Fördermittel des Landes aus dem Stadterneuerungsprojekt „Integriertes Handlungskonzept (IHK) - Leverkusen-Hitdorf“ bekommen zu können, wenn diese insgesamt als städtisches Projekt ausgeführt würde. Daraufhin wurde die Maßnahme soweit geplant und im Hinblick auf das IHK Hitdorf so begründet, dass sie im Sommer in die baufachliche Vorprüfung der Bezirksregierung eingebracht werden konnte. Der Förderbescheid der Bezirksregierung über 80 % der Baukosten in Höhe von 20.500 € liegt inzwischen vor. Der aus Eigenmitteln zu finanzierende städtische Kostenanteil wird also lediglich 4.100 € betragen.
Daraufhin entschloss sich der TV Hitdorf e. V. seine nach wie vor bestehende Spendenabsicht in eine Erweiterung der Fördermaßnahme einzubringen und zahlte eine zweckgebundene Spende in Höhe von 12.367,67 € an die Stadt Leverkusen, mit der zwei weitere Geräte auf der Fläche finanziert und eingebaut werden können.
Insgesamt sind also für die Maßnahme folgende Beträge derzeit fest eingeplant:
Städtischer Baukostenanteil: 20.500,00 €
zweckgebundene Spende des TV Hitdorf e. V. 12.367,67 €
Summe 32.867,67 €
Kurzfristig hat der TV Hitdorf e. V. nun noch den Vorschlag eingebracht, weitere 1.900 € aus eigenen Mitteln für die Erweiterung eines der geplanten Geräte zu spenden. Da dieser Betrag jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht eingegangen war, kann diese Ergänzung an dieser Stelle nur informativ und optional genannt werden. Möglicherweise kann hierzu in der Sitzung der Bezirksvertretung I am 06.02.2017 konkret vorgetragen werden.
Da die Arbeiten am Kunststofffallschutz nur bei trockener Witterung und dauerhaften Temperaturen von möglichst deutlich über 10° C durchgeführt werden können, ist mit einer Fertigstellung nicht vor Mai/Juni 2017 zu rechnen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
H. Witowski, 67, 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Maßnahme wird aus Landesmitteln der Stadterneuerung im Rahmen des IHK Hitdorf mit 80 % gefördert.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsplan 2017 wie folgt vorgesehen:
Finanzstelle 67001305011027
Finanzposition 783300 - Haushaltsjahr 2017: 20.500,00 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
s. o.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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