Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Ausführung folgender Baumaßnahmen über 30.000 € zu:
1) Friedhofskapelle Manforter Straße 182
- Teilsanierung, 210.000 € brutto
2) Kindertagesstätte Dhünnstraße 12a und 12c
- Einbau von Akustikdecken, 80.000 € brutto
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Zu 1)
Die Kapelle auf dem Friedhof in der Manforter Straße 182 wurde 1917/18 erbaut und am 18.12.2008 unter Denkmalschutz gestellt. Der derzeitige Zustand der Kapelle entspricht in keiner Weise mehr dem eines denkmalgeschützten Gebäudes. Eine pietätvolle Beerdigung ist in dem jetzigen Zustand kaum mehr möglich. Davon zeugen auch die Beschwerden der Nutzer. Auch die Nebenräume befinden sich in einem unwürdigen Zustand.
Die Substanz der Kapelle ist angegriffen. Die Stufen und der Plattenbelag im Außenbereich haben sich teilweise gelöst und stellen eine akute Stolpergefahr dar. Es gibt keinen barrierefreien Zugang zu dem Gebäude, der gerade für ältere Menschen hier sehr wichtig wäre und darüber hinaus in der Landesbauordnung NRW gefordert wird.
Das gesamte Gebäude benötigt dringend einen neuen Innen- und Außenanstrich, mit entsprechender Untergrundsanierung. An dem Gebäude wurden in den letzten 20 Jahren nur Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Aufgrund von sichtbaren Durchfeuchtungen am Kamin bis in den Andachtsraum sowie Setzungen in der Treppenanlage ist nun eine umfassende Sanierung unumgänglich.
Geplante
Maßnahmen:
Malerarbeiten:
Die gesamten Innen- und Außenflächen erhalten einen neuen Anstrich. Im Zuge dieser Arbeiten wird der Untergrund/Putz auf Schäden untersucht und saniert. Alle Fenster müssen lackiert werden (Holzschutz).
Fliesenarbeiten:
Die Fliesen in den Nebenräumen müssen erneuert werden.
Äußere Zuwegung:
Die gesamte äußere Treppenanlage sowie der Plattenbelag im Wandelgang muss erneuert werden. In diesem Zusammenhang ist auch der barrierefreie Zugang zu erstellen.
Elektroarbeiten:
Die elektrotechnischen Anlagen werden saniert.
Kosten:
Kostenschätzung:
Malerarbeiten incl. Putzarbeiten |
50.000,- |
€ |
Fliesenarbeiten |
12.000,- |
€ |
Äußere Zuwegung |
120.000,- |
€ |
Gerüst |
10.000,- |
€ |
Elektroarbeiten |
11.000,- |
€ |
Nebenarbeiten/Aufrundung |
7.000,- |
€ |
Summe |
210.000,- |
€ |
Es ist geplant, die Maßnahme in 2017/2018 durchzuführen.
Zu 2)
Die Arbeitsbedingungen in der KITA Dhünnstraße 12a und 12c sind laut Arbeitsstättenverordnung dringend zu verbessern, da der Schallschutz nicht gewährleistet ist. Die vorhandenen Abhangdecken aus Gipskartonplatten sind nicht akustisch wirksam. Lärm verursacht nicht nur Gehörschäden, sondern gefährdet generell die Gesundheit und erschwert die Arbeit in allen Bereichen des Arbeitslebens.
Die schlechte akustische Situation erhöht das Unfallrisiko durch das Überhören von Signalen und Warnrufen oder infolge von Fehlverhalten durch Ermüdung oder als Schreckreaktion auf andauernde oder unerwartete Geräuscheinwirkung. Diese Gefahren sind in der KITA alltäglich vorhanden und sind durch bauliche Maßnahmen abzustellen.
Geplante Maßnahmen:
Trockenbauarbeiten:
In der KITA 12a und 12c sind die vorhandenen Abhangdecken in den
Pausenhallen EG und OG und im Mehrzweckraum zu entfernen und durch Akustikdecken
zu ersetzen.
Elektroarbeiten:
Die vorhandene Beleuchtung ist zu erneuern, da ein Wiedereinbau
der bisherigen, nicht energieeffizienten Leuchten weder sinnvoll noch
wirtschaftlich ist.
Kosten:
Trockenbauarbeiten |
48.000 |
€ |
Elektroarbeiten |
30.000 |
€ |
Gerüst |
2.000 |
€ |
Summe |
80.000 |
€ |
Es ist geplant, die Maßnahme - vorbehaltlich der Mittelfreigabe - in den Sommerferien 2017 durchzuführen.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Jürgen Kursawe, 65, 6540
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
zu 1) Finanzstelle PN 0170, Finanzposition 723200, Sachkonto 599120, Instandhaltungsrückstellung mit 210.000 €.
zu 2) Finanzstelle PN 0170, Finanzposition 723107, Sachkonto 523107,
mit 80.000 € etatisiert.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Die Umsetzung durch Rückstellungen steht unter dem Vorbehalt der Feststellung des Jahresabschluss 2016 (voraussichtlich Mitte 2017).
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |