Beschlussentwurf:

 

1. Der Planung und dem Bau der Überdachung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Wiesdorf, der Oberflächengestaltungen sowie der Ausstattung der Bahnsteig- und Randflächen des ZOB für die Bauphase 1 wird zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Förderung über ÖPNV- und Städtebaufördermittel beauftragt, alle weiteren Aufträge für die Planungs- und Gutachterleistungen zu erteilen.

 

3. Mit der Durchführung gem. Beschlusspunkt 1 ist nach Beschlussfassung sowie vorbehaltlich der Mitzeichnung des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung zu beginnen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

Begründung:

 

1.    Ausgangssituation:

Nach Durchführung des Wettbewerbsverfahrens hat der Rat am 29.08.2016 den Dringlichkeitsbeschluss vom 07.07.2016 zur Vorlage Nr. 2016/1165 zum Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens zum geplanten Dach des ZOB Wiesdorf genehmigt. Der Beitrag der ausgewählten Planungsbüros (Arbeitsgemeinschaft) Pahl + Weber-Pahl Planungsgesellschaft, Darmstadt, Katja König Landschaftsarchitekten bdla, Darmstadt, und osd GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, wurde somit Grundlage für die zukünftige Planung des Dachs ZOB Wiesdorf sowie der Randflächen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Aufträge an die vorgenannten Büros zur Erarbeitung der weiteren Planung inkl. der Entwurfsplanung als Grundlage für den zu stellenden Förderantrag zu erteilen.

 

Mit Vorlage Nr. 2016/1366 wurde am 19.12.2016 durch den Rat der Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen, sowie der Freiflächenplanung für den ZOB zugestimmt. In der Vorlage wurden ausführlich die grundlegenden Inhalte der Planung sowie die funktionalen und finanziellen Zusammenhänge zur Verkehrsanlage ZOB dargestellt.

 

Da die Umgestaltungen des Bahnhofsareals einen wesentlichen Impuls des Erneuerungsprozesses in Wiesdorf darstellen werden, wurden die Inhalte zur Planung des Dachs sowie die über die reine technische Verkehrsplanung ZOB hinausgehende Gestaltung und Ausstattung der ZOB Flächen und Randflächen als ein zentrales Projekt in das Integrierte Handlungskonzept (IHK) Wiesdorf aufgenommen. Mit der Ergänzungsvorlage Nr. 2016/1333/1 hat der Rat der Stadt Leverkusen am 19.12.2016 das IHK Wiesdorf zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln für das Jahr 2017 für die als förderfähig eingestuften Maßnahmen beauftragt. Dabei handelt es v. a. um die Überdachung des ZOB sowie die Herstellung der Oberflächen inkl. Ausstattung zu einem attraktiven und funktionalen ZOB.

 

Die im Wettbewerb zum Busbahnhofdach vorgeschlagenen Randbebauungen östlich und westlich des Mittelbahnsteigs, die zukünftig Fahrradstellplätze, eine Fahrradstation und andere bus- und bahnaffine Nutzungen aufnehmen könnten, wurden bislang nicht weiter entwickelt. Sie sollen in späteren Jahren im Rahmen des IHK Wiesdorf separat projektiert werden.

 

Im Jahr 2016 wurden für die Gesamtmaßnahmen ZOB inklusive Dach Förderanträge zur ÖPNV- und Städtebauförderung bei der Bezirksregierung Köln sowie beim Nahverkehr Rheinland (NVR) eingereicht. Der Förderantrag zur Städtebauförderung beläuft sich dabei auf diejenigen Kosten, die ausgehend vom Wettbewerbsentscheid entstehen, um den ZOB in der notwendigen Qualität und Funktionalität herzustellen und dabei die Herstellungskosten aus der beantragten Verkehrswegeförderung ZOB übersteigen (siehe unter Punkt 4.).


 

2.    Abgrenzung der Planung und Zeitplanung

Die dieser Beschlussvorlage zugrunde liegende Planung stellt den aktuellen Entwurfsstand dar. Diese wurde in allen grundlegenden funktionalen und gestalterischen Aspekten mit den an der Planung beteiligten Fachbereichen und Institutionen abgestimmt. Die Planungsabgrenzung umfasst die Bauphase 1 zur Herstellung des ZOB, nicht darin enthalten sind folgende Flächen:

 

-           Teile des östlichen Bussteigbereichs für Fernbusse (direkte Anschlussbereiche an die Bahnanlagen);

-           die Anschlussflächen an die DB-Strecke sowie die Fläche des Bahnhofs.

 

Diese Flächen  werden nach Abschluss der Baumaßnahme RRX gesondert realisiert. Ebenfalls nicht in Bauphase 1 enthalten sind die perspektivisch geplanten Randbebauungen auf der Ost- bzw. Westseite des ZOB.

 

Die zu beschließende Planung beinhaltet die mit Vorlage Nr. 2016/1058 beschlossene Verkehrsplanung zum ZOB. Im Planungsprozess erfolgte eine kontinuierliche Abstimmung zwischen Verkehrsplanung und Planung der Überdachung sowie der Gestaltungsplanung. Dies wird im Weiteren so fortgesetzt. Es können sich dadurch im Detail noch geringfügige Planungsänderungen ergeben (z. B. im Bereich der Planung zur technischen Gebäudeausstattung und der vorzustreckenden energetischen und medialen Erschließung).

 

Es ist Zielsetzung, die Herstellung des funktionsfähigen ZOB Wiesdorf inkl. Dachbau-werk bis Ende 2018 durchzuführen (Bauphase 1 ZOB). Die Herstellung der Bauphase 1 ZOB Wiesdorf erfolgt in insgesamt 3 Bauabschnitten. Die Zeit-Ablauf-Planung ist der Vorlage als Anlage Nr. 12 beigefügt.

 

Der Baubeginn des RRX wird von der Deutschen Bahn AG auf Anfang 2019 terminiert. Um das zeitliche Ziel der Fertigstellung der 1. Bauphase ZOB bis Ende 2018 zu erreichen, wurde der 1. Bauabschnitt zur grundlegenden Herstellung des neuen ZOB Wiesdorf Ende 2016 in einer vorlaufenden separaten Ausschreibung durch die Technischen Betriebe Leverkusen AöR (TBL) aus Mitteln des Haushalts 2016 ausgeschrieben. Diese Ausschreibung umfasste den Rückbau des bisherigen ZOB, die Neuprofilierung des Geländes inkl. der Herstellung der Tragschichten ohne endgültige Befestigung der Oberflächen und die Ausstattung sowie neuer Anschluss an die Rathenaustraße durch einen Kreisverkehr. Die Durchführung dieser Maßnahmen läuft der zu beschließenden Planung voraus, die Gegenstand dieser Vorlage sind.

 

3.    Inhalte der Planung

Die wichtigsten Inhalte der Planung werden im Folgenden kurz stichpunktartig beschrieben; ein detaillierter Erläuterungsbericht ist als Anlage Nr. 10 beigefügt.

 

a.    Dach und Tragwerk:

-       zeitgemäßes, leichtes Membranfolien-Dach, Eindeckungsmaterial PVC (Gesamtgröße Dach ohne Aussparungen ca. 2.300 m²);

-       8 Dachöffnungen;

-       Raumtragwerk in Stahlbauweise bestehend aus Flachstahlrippen, materialminimiert mit Zugringen im Krümmungsbereich;

-       Flachstahlrippen trichterförmig gekrümmt vom gelenkigen Fußpunkt zum Randprofil bzw. zum nächsten Fußpunkt der Stützung;

-       zur Mitte hin schützende Dächer, bis auf 3 m Tiefe trichterförmig herunter geführt mit integrierter Entwässerung;

-       in die tragende Konstruktion integrierte Sitzgruppen als Wartebereiche;

-       Membran aus PVC der Qualitätsstufe IV;

-       Membran aus schwer entflammbarem und beschichtetem Material, langlebig und weitgehend wartungsfrei;

-       einfache Reinigung von Feinstäuben etc. in größeren Abständen möglich;

-       etwaige Beschädigungen können lokal repariert werden;

-       Unterkante der Membran Vandalismus frei durch die vorgegebene Höhe größer als 3 m;

-       langlebige Beschichtung der Stahlkonstruktion in Eisenglimmer nach Standards für den öffentlichen Raum.

 

b.    Ausstattung:

-       Wartezonen an die Stützkonstruktionen angefügt und witterungsgeschützt;

-       Sitzbänke/Sitzgelegenheiten aus Vandalismus sicheren Materialien:

o   47,5 lfd. m Sitzlänge geschützte Sitzgelegenheiten (heutiger ZOB = 41,30 lfd. m überdacht für 14 Haltepositionen), davon

§  30 lfd. m Mittelbussteig (pro Trichter 7,5 m, geschützt);

§  5 lfd. m Sitzfläche in Fahrgastunterständen westl. Bussteig (geschützt);

§  12,5 lfd. m Sitzflächen (geschützt) im zusätzlichen Wartebereich bei Wegfall des Kiosks;

o   zusätzliche 34 lfd. m auf Einfassungen Baumbeete (teilweise geschützt);

o   zusätzliche 58 m Sitzfläche aus ein- und zweireihigen Sitzstufenmauer Betonelementen im Bereich des Baumhains (Hinweis: Der Baumhain ist geplant als Warte- und Aufenthaltsbereich auf der Platzfläche südlich des ZOB zwischen Rialto-Boulevard und Bahnhofsgebäude).

o   L-förmige Sitzmauer an der Heinrich-von Stephan-Straße im Osten;

-       transparenter Windschutz aus bruchsicherem Verbundsicherheitsgas (95 m² im Bereich Mittelbahnsteig) kombiniert mit Sitzbänken;

-       5 beleuchtete Vitrinen auf dem Mittelbussteig;

-       2 beleuchtete Übersichtsvitrinen auf dem Mittelbussteig;

-       2 Übersichtanzeiger / Vorweganzeiger (1x mit integrierter Uhr);

-       taktiles Leitsystem mit Anschluss an alle Haltestellen sowie an Informationssysteme;

-       4 Fahrgastunterstände auf westl. Bussteig (Bestandteil 1. BA, langfristig geplante Unterbringung der Wartebereiche in die westl. Funktionsschiene als Bestandteil der späteren Bauphasen);

-       Mülleimer (Bauphase 1):

o   10 Mülleimer a 90-120 ltr..

 

Die in Anlage 7 dieser Vorlage dargestellten Ausstattungstypen stellen beispielhaft die angestrebte Ausstattung und Möblierung in Varianten dar. Die konkreten Modelle der jeweiligen Ausstattungen werden - unter Beteiligung der Politik - im Rahmen der noch anstehenden Bauausschreibungen des 2. und 3. Bauabschnitts erfolgen. Das beauftragte Planungsbüro empfiehlt aus gestalterischen und funktionalen Gründen, die Art und das Design der Mülleimer aus der City/Fußgängerzone zu übernehmen und auf dem ZOB weiterzuführen. In der Kostenberechnung für den ZOB sind Sitzbänke (Stahl lackiert einfach) sowie Abfalleimer 120 ltr. (lackiert aus Stahl mit Ascher) berücksichtigt.


 

c.    Oberflächenbeläge

-       einheitliche Verwendung eines Belagsmaterials;

-       Bodenbelag aus Betonpflastersteinen in verschiedenen, kontrastarmen, warmen Grautönen, deren Oberflächen durch eingestreute Natursteinkörnungen die erforderliche Rauigkeit zur Rutschfestigkeit erhalten;

-       Bodenbelag als Kontrast zu den weiß abgesetzten Bordsteinen und weißen taktilen Leitstreifen sowie den anthrazitfarbenen Plattenbändern entlang der Bushaltestellen;

-       Hochpunkte und kreisrunde Ausschnitte im Dach bilden sich in den Belagsflächen ab;

-       ringförmige Innenkreise im Stützenbereich radial gepflastert;

-       wassergebundene Wegedecke im Bereich des Baumhains.

 

d.    Bepflanzung

-       2 Pflanzbeete im Bereich des Mittelbussteigs unter den Dachöffnungen

o   Pflanzbeete mit im Querschnitt trapezförmigen Beton-Sitzelementen eingefasst; Außendurchmesser von etwa 6 Metern ;

o   Bepflanzung aus mehrstämmigen, schirmförmig gezogenen Feuerahornen (Acer ginnala) und dichter Bodendecke aus bodendeckenden, immergrünen Heckenkirschen (Lonicera nitida „Maigrün“);

-       vier Baumstandorte am westlichen Bussteig, Brabanter Silberlinden (Tilia tomentosa „Brabant“) als Hochstämme einem verdichtbaren Spezialsubstrat, mit einer Metall-Baumscheibe abgedeckt und mit einem Baumschutzgitter geschützt;

-       vier hochstämmige Brabanter Silberlinden im Baumhain.

 

e.    Beleuchtung

-       Zielsetzung:

o   sichere Verkehrsführung (Anwendung der entsprechenden DIN-Normen);

o   Vermeidung von Angsträumen, Vandalismus-Prävention, Kriminalprävention;

o   städtebauliche und architektonische Konzeption;

o   angenehmes Ambiente mit hoher Aufenthaltsqualität;

o   energieeffizienter und wartungsfreundlicher Betrieb.

 

-       Pro Halteposition ist ein Mast mit integrierter Beleuchtung und DFI-System (dynamischer Fahrgastinformation) vorgesehen, ca. 25 Beleuchtungsmasten in der Bauphase 1.

-       Zur optimalen Ausleuchtung unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Beleuchtungsanforderungen (Bussteig, Fahrbahn- und Verkehrsflächen) sind Masten mit unterschiedlichen Lichtpunkthöhen vorgesehen.

-       Die Leuchten sind mit aktueller LED-Technik und die zugehörigen Betriebsgeräte mit hoher Lebensdauer geplant.

-       Die Möglichkeiten zur Reduzierung der Beleuchtungsstärke außerhalb der Betriebszeit bei Wahrung einer gewissen Grundhelligkeit sind berücksichtigt.

-       Eine gleichmäßige Ausleuchtung der Zu- und Ausstiegsbereiche sowie der Warteflächen ist gegeben.

-       Für die Aufenthalts- und Serviceflächen (Sitzflächen, Stützenkonstruktionen usw.) ist eine gegenüber den übrigen Beleuchtungsstärken reduzierte, aber für die Nutzung entsprechende Beleuchtungsstärke vorgesehen.

-       DIN-gerechte Auslegungen der Randflächen und Zuwegungen zum ZOB sind vorhanden.

-       Es ist eine homogene Beleuchtung der Platzfläche zwischen ZOB, DB-Bahnhof sowie Rialto-Boulevard geplant.

-       Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Betonung der Wertigkeit der Architektur als Stadteingang ist für das Überdachungsbauwerk eine indirekt- und direktstrahlende Beleuchtung vorgesehen, die auch der notwendigen Reduzierung des Angstraumes dient.

-       Bodenstrahler für Bäume im Baumhain dienen zur Aufwertung der Fläche.

 

f.     Aufbauten:

-       Aufbauten für Busfahrer-Aufenthalt (Sozialraum) und Wartebereich integriert in die Stützenkonstruktion des Daches;

-       Außenwände als Leichtbau konstruiert, außen mit einer vorgehängten Stahl- oder Aluminiumbekleidung und integrierten Türen und Fenstern;

-       Dächer aus Stahltrapezverbunddecke mit Dämmung und Abdichtungsfolie (für Wartungszwecke besteht eine Zugänglichkeit über jeweils eine Lichtkuppel);

-       Integration der notwendigen technischen Einrichtung zum Betrieb ZOB in den Aufbauten.

 

Bereits am jetzigen ZOB befindet sich ein kleiner Aufenthaltsraum/Sozialraum für die Busfahrer. Der für den Betrieb des ZOB bzw. des Busbetriebs notwendige Raum wurde bereits im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens gefordert. Eine Gegenfinanzierung der Herstellungskosten (Kostenübernahme oder Mietzahlung) sowie die Tragung der Betriebskosten müssen durch die wupsi erfolgen. Abschließende Gespräche dazu müssen noch geführt werden. Die Kosten sind nach Aussage des Fördergebers aus Mitteln der Städtebauförderung nicht förderfähig.

 

Im Wettbewerbsentwurf und in der Vorentwurfsplanung wurde im zentralen Bereich des Mittelbussteigs als weiterer Aufbau ein Kiosk eingeplant. Nach Aussage des Fördergebers sind die Planungs- und Herstellungskosten nicht förderfähig; zusätzlich erscheint ein dauerhafter Betrieb mit gleichzeitig erhoffter sozialer Kontrollfunktion noch nicht gesichert (Pächter und Mietkonditionen sind noch offen). Gespräche mit möglichen Betreibern werden von der Verwaltung geführt.

 

Als Alternative zum Kioskstandort wird daher derzeit ein zusätzlicher witterungsgeschützter Wartebereich geplant, der zusätzliche 12,5 lfd. Meter geschützte Sitzfläche, zusätzliche Übersichtstafeln zur Fahrgastinformation sowie notwendige geschützte Einbauten für die technischen Anlagen beinhaltet. Eine Entscheidung zu den Alternativen Kiosk oder Wartebereich kann erst abschließend nach den Gesprächen bzgl. eines dauerhaften Betreibers getroffen werden. Es ist geplant, durch die Vorstreckung von Leitungen und Anschlussvorrichtungen auch bei Herstellung des Wartebereichs auf jeden Fall eine spätere Errichtung des Kioskgebäudes grundsätzlich zu ermöglichen (ggfls. in einer späteren Bauphase des ZOB).

Den politischen Gremien wird zu gegebener Zeit der Bau des Kiosks zusammen mit einem möglichen Betreiberkonzept vorgelegt.


 

4.    Kosten

 

a.    Kosten der Planung Baubeschluss Dach, Ausstattung und Randbereiche (auf volle Eurobeträge gerundet)

-       Die Herstellungskosten für die mit dieser Vorlage zu beschließenden Planungsinhalte nach der Kostenberechnung gem. DIN 276 belaufen sich auf 3.199.434 € brutto (siehe Anlage Nr. 11, Kostenberechnung). Diese Kosten beinhalten auch diejenigen Kostenanteile, die von der Verkehrsgesellschaft wupsi (Kraftverkehr Wupper-Sieg GmbH) bzgl. der Zusatzkosten für Kombinationsmasten für Beleuchtung und Fahrgastinformationssystem zu tragen sind.

-       Die gesamten Planungskosten (ohne Planungskosten für die Verkehrsanlage) belaufen sich auf 689.024 € brutto.

 

Die Gesamtkosten für den zu beschließenden Teil dieser Vorlage setzen sich wie folgt zusammen:

 

1. Herstellungskosten zu Beschlusspunkt 1 (siehe Anlage Nr. 11,Kostenberechnung), davon

3.199.435 € brutto

KGr. 200 Herrichten und Erschließen

16.660 € brutto

KGr. 300 Bauwerke – Baukonstruktionen

1.836.202 € brutto

KGr. 400 Bauwerk – Technische Anlagen

283.180 € brutto

KGr. 500 Außenanlagen

751.946 € brutto

KGr. 600 Ausstattung und Kunstwerke

311.447 € brutto

2. Planungskosten (KGr. 700)

689.024 € brutto

Gesamtkosten

3.888.459 € brutto

 

Die Planungsvariante eines zusätzlichen Wartebereichs bei Verzicht auf den Kiosk reduziert die Herstellungskosten um ca. 35.400 € brutto.

 

Die in der obigen Tabelle unter 1. genannten Herstellungskosten beinhalten auch Kosten für bauliche Maßnahmen, für die die Stadt Leverkusen bereits am 24.10.2016 bei der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) einen Förderantrag zur Herstellung der Verkehrsanlage ZOB eingereicht hat. Dieser Antrag enthält u. a. Kostenansätze für Oberflächenherstellung, Ausstattung sowie einen berechneten Förderanteil für eine notwendige Überdachung des ZOB Wiesdorf über die Verkehrsförderung. Insgesamt beläuft sich der Anteil dieser bereits beantragten Kosten auf ca. 1.770.000 € brutto.

 

Der in der Tabelle unter 1. enthaltene Kostenanteil der wupsi beträgt ca. 305.000 € brutto. Nach Prüfung der Bezirksregierung zum Förderantrag sind diese Kosten über Städtebauförderung nicht förderfähig, die Verwaltung wird entsprechende Gespräche zur Kostenübernahme mit der wupsi führen. Das genaue Finanzierungsmodell ist noch zu klären.

 

Die Kosten von 3.888.459 € brutto beinhalten anteilig die Kosten für Herstellung, Planung und  Begutachtungen des 2. als auch des 3. Bauabschnitts, die in der folgenden Tabelle der Gesamtkosten aufgehen und komplett in diesen enthalten sind.


 

b.    Gesamtkosten ZOB-Dach und ZOB Wiesdorf – Bauphase 1 ZOB Wiesdorf -

Die Gesamtkosten für den ZOB Wiesdorf (Bauphase 1) stellen sich zum Stand Baubeschluss wie folgt dar:

 

ZOB Wiesdorf Bauphase 1

Kosten brutto

1. Bauabschnitt

-       Kostenansatz für die durch die TBL bereits ausgeschriebenen Arbeiten zur Herstellung des ZOB-Wiesdorf (vorlaufende Tiefbauarbeiten für die Verkehrsanlagen ohne Oberflächenherstellung und Ausstattung) inkl. evtl. anfallender Zusatzleistungen

ca. 2.800.000 €

2. Bauabschnitt

-       Herstellungskosten und Planungskosten für Oberflächengestaltungen sowie der Ausstattung der Bahnsteig- und Randflächen des ZOB

-       Weitere Bauleistungen zur Herstellung der Verkehrsanlage, die noch nicht ausgeschrieben wurden (z. B. endgültige Fahrbahnbeläge)

-       Planungskosten für die Verkehrsanlage ZOB (Tiefbauplanung für die Verkehrsanlagen ohne Oberflächenherstellung und Ausstattung) sowie Kosten für die Bauleitung

 

ca. 1.180.000 €

 

 

ca. 580.000 €

 

 

ca. 430.000 €

3. Bauabschnitt

-       Herstellungskosten, Planungs- und Gutachterkosten für das Überdachungsbauwerk inkl. der Aufbauten

-       Leistungen der Bauoberleitung und örtlichen Bauüberwachung

 

ca. 2.683.000 € *

 

 

ca. 150.000 €

Gesamtkosten

ca. 7.823.000 *€

* Reduzierung bei einer Planung des Wartebereichs anstelle des Kiosks um jeweils ca. 35.400 € brutto

 

Im Haushalt 2017 der Stadt Leverkusen stehen für die Planung und Herstellung des ZOB inkl. ZOB-Dach über mehrere Finanzstellen ausreichende Mittel zur Verfügung. Die Finanzpositionen sind untereinander deckungsfähig.

 

c.    Förderantrag Städtebauförderung:

Angesichts der Haushaltslage strebt die Stadt eine finanzielle Unterstützung durch die Städtebauförderung an.

Im Dezember 2016 hat die Verwaltung den Antrag auf Städtebauförderung bei der Bezirksregierung Köln eingereicht und die Bewilligung von Fördermitteln für das Programmjahr 2017 zum „städtebaulichen Mehraufwand“ zur Gestaltung und Ausstattung des ZOB beantragt.

Im Rahmen der Beantragung wurde von den dazu notwendigen Herstellungskosten (siehe Anlage 10: Kostenberechnung) derjenige Kostenanteil abgezogen, den die Stadt Leverkusen bereits mit Antrag vom 24.10.2016 bei der Nahverkehr Rheinland GmbH zur Herstellung der Verkehrsanlage ZOB eingereicht hat (s. o.).

 

Die Aufnahme der beantragten Kosten in das Städtebauförderprogramm 2017 des Landes NRW ist bis Ende März 2017 in Aussicht gestellt worden.


 

5.    Weitere Vorgehensweise und geplanter Bauablauf:

Vorbehaltlich der Förderung des Gesamtprojekts durch die ÖPNV- und Städtebauförderung sowie der Genehmigung des Haushalts wird angestrebt, die Herstellung der Bauphase 1 des ZOB Wiesdorf bis Ende 2018 zu realisieren. Dazu wurde die Baumaßnahme in drei Bauabschnitte aufgeteilt:

 

Bauphase 1 ZOB Wiesdorf:

-           1. Bauabschnitt:

Der 1. Bauabschnitt beinhaltet den Rückbau des bisherigen ZOB, die Neuprofilierung des Geländes, die Herstellung der Tragschichten sowie den Bau des Kreisverkehrs an der Rathenaustraße. Die Ausschreibung dazu ist durch die TBL erfolgt, mit dem Bau soll Anfang Mai 2017 begonnen werden.

-           2. Bauabschnitt:

Der 2. Bauabschnitt beinhaltet die Herstellung der Oberflächen der Fahrbahnen, der Bussteigflächen, der Randflächen sowie die Aufstellung der Möblierung und Ausstattung. Die Planung dazu soll bis Mitte 2017 abgeschlossen sein; danach erfolgt die Ausschreibung durch die TBL. Mit der Ausführung der Maßnahmen soll ab Herbst 2017 begonnen werden.

-           3. Bauabschnitt:

Der 3. Bauabschnitt beinhaltet die Aufstellung des Überdachungsbauwerks mit Fundamenten sowie aller Aufbauten (Sozialraum, Kiosk/Wartebereich, Wartezonen). Nach Abschluss der Planung bis zum 4. Quartal 2017 erfolgt anschließend die Ausschreibung der Baumaßnahme durch die TBL. Mit dem Bau soll ab Anfang 2018 begonnen werden.

 

Dieser geplante Ablauf wurde vorbehaltlich des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens aufgestellt. Die Maßnahme soll in allen drei Bauabschnitten unter der Federführung der TBL realisiert werden.

 

Die Arbeiten werden so koordiniert, dass die Herstellung der Bauphase 1 zum ZOB Wiesdorf bis zum Beginn der Baumaßnahmen der DB AG zum RRX ab Anfang 2019 (aktueller Zeitplan der DB AG) abgeschlossen ist und der neue ZOB bis dahin in Betrieb genommen werden kann. Wie bisher erfolgt eine enge Abstimmung der Baumaßnahmen mit der DB AG.

 

Die weiteren Arbeiten zur Fertigstellung des ZOB erfolgen nach Abschluss der Arbeiten der DB AG zum RRX nach jetzigem Kenntnisstand ab 2023. Hierzu werden weitere Beschlüsse im Rahmen einer Vorlage eingeholt.

 

Nach Beschluss dieser Vorlage erfolgt die Beauftragung der Planungs-und Gutachterbüros mit allen notwendigen Planungs- und Gutachterleistungen, vorbehaltlich der Aufnahme des Projekts in die entsprechenden Förderprogramme.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die nachfolgend genannten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in vergrößerter und farbiger Darstellung einsehbar.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Hr. Karl / 612 / 406-6120

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Bau der Überdachung des ZOB Wiesdorf sowie Herstellung der Ausstattung und der Randflächen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Ausgaben

 

Im Haushalt 2017 der Stadt Leverkusen stehen für die Planung und Herstellung des ZOB inkl. ZOB-Dach sowie Umbau des Kreuzungsbereichs Rathenaustraße/Heinrich-von-Stephan-Straße zum Kreisverkehr über die Finanzstellen 6631 120502 1009, 6631 120502 1019 sowie 6100 090501 1012 zusammen 8.245.000 € zur Verfügung.

 

Finanzstelle 6631 120502 1009 (ZOB Wiesdorf)

2015 = 10.000 €

2016 = 1.000.000 €

2017 = 1.500.000 €

2018 = 1.000.000 €

2019 = 1.000.000 €

 

Finanzstelle 6631 120502 1019 (ZOB Dach Wiesdorf)

2017 = 700.000 €

2018 = 2.000.000 €

2019 = 800.000 €

 

Finanzstelle 6100 090501 1012 (IHK Wiesdorf ZOB Dach)

2017 = 235.000 €

 

Zuweisungen

 

Zuweisung Bund für Umbau ZOB  6631 120502 1009/681000

2017 =  1.000.000,00 €

2018 =  1.150.000,00 €

2019 = 1.000.000,00 €

 

Zuweisung Bund Dach + Nebenanlagen 6631 120502 1019/681000

2018 =  2.000.000,00 €

2019 =  1.000.000,00 €

 

Alle Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen des IHK Wiesdorf sind gegenseitig deckungsfähig, soweit die Gesamtbelastung des Haushalts dadurch nicht ausgeweitet wird.


 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Neuanlage ersetzt die Altanlage aus den 60er Jahren.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Die Zuschussanträge zur ÖPNV- sowie Städtebauförderung wurden 2016 gestellt. Eine Förderzusage des Landes ist noch nicht erfolgt. Aufgrund der vorliegenden Zustimmungen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann zeitnah förderunschädlich mit dem Bau begonnen werden.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]   [nein]

[ja]