Beschlussentwurf:
1.
Der
mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch
den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) festgestellte erhöhte
Sprachförderbedarf in den Kindertageseinrichtungen, die in den Anlagen 1 und 2
aufgeführt sind, wird für das Kindergartenjahr 2017/2018 bestätigt.
2.
Die
Kindertageseinrichtungen, denen 2014 wegen des sehr hohen Anteils von Kindern,
in deren Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, ein doppelter
Förderbetrag von 2 x 5.000 € zugesprochen wurde, erhalten diese Summe auch im
Kindergartenjahr 2017/2018.
3.
Die
bisherigen Förderungen der städtischen Kindertageseinrichtungen Bodestraße,
Weichselstraße und Netzestraße gehen in die neue Einrichtung Masurenstraße
über, da die Einrichtung Masurenstraße ein Zusammenschluss der bisherigen oben
genannten drei einzelnen Einrichtungen darstellt. Der Förderbetrag von 180.000
€ (Anteil für städtische Kindertageseinrichtungen) wird somit künftig auf 24
Einrichtungen aufgeteilt.
4.
Aufgrund
der unveränderten und stabilen Bedarfe im Rahmen der Sprachförderung seit 2014
wird die aktuelle Verteilung der Mittel bis zum Ende des aktuellen
Förderzeitraums am 31.07.2019 fortgeführt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Dringlichkeitsbeschluss
vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und
Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) ist festgelegt worden, den
jährlichen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 285.000 €, den das Ministerium
für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
Leverkusen jährlich zur zusätzlichen Sprachförderung in den
Kindertageseinrichtungen mit einem erhöhten Anteil von Kindern, in deren
Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, zur Verfügung stellt, wie
folgt aufzuteilen:
1.
85.000
€ dieser Summe werden für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen in 17 der
Kindertageseinrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe mit höherem Bedarf
eingesetzt, die die Träger hierzu benannt haben. Diese Einrichtungen sind für
fünf Jahre als Sprachförderkindertageseinrichtungen in die Jugendhilfeplanung
aufzunehmen. Ferner sind weitere 20.000 € für weitere vier dieser Einrichtungen
mit einem besonders hohen Bedarf einzusetzen. Diese Einrichtungen (s. Anlage 1)
erhalten den doppelten Förderbetrag (2 x 5.000 €).
2.
Mit
dem verbleibenden Betrag von 180.000 € werden 26 städtische Einrichtungen als Sprachförderkindertageseinrichtungen
für fünf Jahre gefördert. Ferner wird zehn dieser Einrichtungen, in denen ein
besonders hoher Förderbedarf ermittelt worden ist, ein doppelter Förderbetrag
(2 x 5.000 €) zugewiesen.
Der Beschluss
beinhaltet ferner, nach Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 die Zuweisung der
doppelten Fördersummen zu überprüfen. Dieser Überprüfungsauftrag schließt ein,
abzuklären, ob die AWO Kita gGmbH für ihre Kindertageseinrichtungen auch für
das kommende Kindergartenjahr keinen Bedarf anmelden möchte.
Die Überprüfung
2017 ist in Zusammenarbeit mit der AG § 78 Kindertageseinrichtungen erfolgt.
Die Arbeitsgemeinschaft hat sich in der Sitzung vom 03.04.2017 darauf
verständigt, dem Ausschuss vorzuschlagen, den Beschluss vom 04.09.2014 in dem
Teil zu bestätigen, dass auch für das Kindergartenjahr 2017/2018 die
Kindertageseinrichtungen, denen 2014 bereits ein doppelter Förderbetrag
bewilligt wurde, diese erhöhte Förderung erhalten. Ferner soll auf Grund der
bisher unveränderten und stabilen Bedarfe und der Schwierigkeit, sowohl für den
öffentlichen als auch für die freien Träger, ggf. neues Personal für die
Aufgaben zu akquirieren, in den Einrichtungen die Verteilung der Mittel bis zum
Ende des aktuellen Förderzeitraumes (31.07.2019) fortgeschrieben werden.
In der Sitzung der
AG § 78 Kindertageseinrichtungen teilte die AWO Kita gGmbH mit, dass in ihren
Einrichtungen für das kommende Kindergartenjahr kein Bedarf an zusätzlicher
Sprachförderung besteht.
Die Verwaltung
empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Küppers, FB 51, Tel. 406 - 5104
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Mittel zur zusätzlichen Sprachförderung für insgesamt 57 Maßnahmen in Sprachförderkindertagesstätten, Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe und städtische Einrichtungen entsprechend §§ 16b und 21b Kinderbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze, beschlossen durch den Landtag am 04.06.2014; mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) erstmalig den Trägern zugewiesen; Überprüfung Mitte 2017.
Förderbetrag in Höhe von insgesamt 285.000 €, der zweckgebunden weiterzuleiten bzw. einzusetzen ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Es handelt sich hierbei um Einnahmen bzw. Ausgaben in der Produktgruppe 0605 zu den Innenaufträgen:
510006050202 (Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft)
und
510006050203 (Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Weiterleitung der Summe von 105.000 € an die betreffenden Träger. Verwendung des Betrages von 180.000 € gem. § 21b Abs. 2 Satz 2 und 3 zweckgebunden für den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften in städtischen Kindertageseinrichtungen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung:
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |