Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der vorgelegten Planung für die Sanierung der Schulsportanlage GGS Fontanestraße mit Bruttobaukosten von 320.000 € zu.

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die GGS Fontanestraße verfügt derzeit über keine funktionale Schulsportanlage, sondern lediglich über eine sehr alte Tennenfläche, die bei schlechter Witterung teilweise unter Wasser steht.

 

In einem Beteiligungsverfahren wurde seitens der Schüler der GGS Fontanestraße in der Kinder- und Jugendsprechstunde des Dezernats IV, Dezernat für Schulen, Kultur, Jugend und Sport, auf die Missstände aufmerksam gemacht. Die Projektarbeit wurde auf einer Tafel zusammengestellt, von der ein Foto als Anlage zur Vorlage beigefügt ist.

 

Im vergangenen Jahr ergab sich die Möglichkeit, die grundlegende Sanierung dieser Schulsportanlage als Fördermaßnahme für das Landesprogramm zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf anzumelden. Mit diesem Programm werden Wohngebiete gefördert, in denen die Lebensbedingungen, insbesondere die Entwicklungschancen bzw. die Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen, durch negative Faktoren bestimmt werden.

 

Die Schulsportanlage Fontanestraße stellt in einem Bereich ohne größere zusammenhängende Grün- und Aufenthaltsflächen die einzige Möglichkeit dar, ein Angebot für Spiel- und Aufenthalt zu schaffen. Dieses Angebot ist als Handlungsansatz zu sehen, um eine Qualitätsverbesserung für ein besseres Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in einem schwierigen Umfeld anzubieten.

 

Mit dem Zuwendungsbescheid vom Dezember 2016 wurde die Maßnahme in das Förderprogramm aufgenommen und eine Förderung von 90 % der förderfähigen Kosten zugesagt.

 

Zwischenzeitlich wurde die Ausführungsplanung erstellt. Nähere Einzelheiten zur technischen Ausführung können der Baubeschreibung, dem Lageplan (Luftbild Ist-Zustand) und dem Ausbauplan (s. Anlagen) entnommen werden.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Keul / 67 / 406 - 6716

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Mit der Antragstellung zur Förderung einer Maßnahme geht regelmäßig auch die Willensbekundung der antragstellenden Behörde einher, die Maßnahme nach dem Eingang eines Förderbescheides auch tatsächlich durchzuführen. Die Maßnahme ist im Finanzplan 2017 fest eingeplant.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:

 

Sanierung der Schulsportanlage der GGS Fontanestraße:

Finanzstelle 67001305011032                Finanzposition 783100

2017                            50.000 €

2017 VE                    170.000 €

2018                          170.000 €

 

Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2018 den Ansatz 2018 auf 270.000 € zu erhöhen. Die 100.000,- € zusätzliche Kosten werden 2018 kompensiert  durch die Maßnahme Kinderspielplätze und Spielanlagen im Stadtgebiet.

Finanzstelle 67001305012004    Finanzposition 783300

Ansatz 2018ff. 200.000 €

 

Begründung: Die benötigten Finanzmittel für die Sanierung der Schulsportanlage betragen nach der Konkretisierung der Maßnahme unter Berücksichtigung der ermittelten Honorarkosten von 70.000 € und einer Erhöhung der Baukosten um 30.000 € insgesamt 320.000 € und damit einen erforderlichen Haushaltsansatz in 2018 von 270.000 €.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Abschreibung rd. 13.900 € p. a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine


 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]