Beschlussentwurf:
1. Herr Markus Märtens
wird mit
Wirkung vom 01.10.2017
für die Dauer von 8 Jahren
zum Beigeordneten für das
Dezernat II – Finanzen gewählt.
2. Herr Markus Märtens
wird mit
Wirkung vom 01.10.2017
für die Dauer von 8 Jahren
zum Stadtkämmerer bestellt.
3. Herr Markus Märtens
wird mit Wirkung vom 01.10.2017
für die
Dauer von 8 Jahren
zum allgemeinen Vertreter des
Oberbürgermeisters bestellt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat Herrn Beigeordneten Stein zum Stadtkämmerer gewählt. Die Wahlzeit von Herrn Stein beginnt am 01.10.2017. Die Position des Beigeordneten für das Dezernat II – Finanzen ist ab diesem Zeitpunkt bei der Stadt Leverkusen vakant.
Vor diesem Hintergrund wurde eine öffentliche Ausschreibung der Funktion zur Wiederbesetzung durchgeführt.
Nach § 71 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Beigeordneten vom Rat für die Dauer von 8 Jahren gewählt.
Des Weiteren schreibt § 71 Absatz 4 GO NRW vor, dass in einer kreisfreien Stadt eine Beigeordnete bzw. ein Beigeordneter als Stadtkämmerin bzw. Stadtkämmerer bestellt sein muss. Diese Funktion soll bei der Stadt Leverkusen die bzw. der Beigeordnete für das Dezernat II – Finanzen wahrnehmen.
Entsprechend der Vorschrift des § 68 Abs. 1 GO NRW bestellt der Rat eine bzw. einen der Beigeordneten zur allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind die drei Beschlusspunkte der Vorlage einzeln abzustimmen. Der erste Beschlusspunkt ist eine Wahl, die nach
§ 50 Absatz 2 GO NRW auszuführen ist. Beim zweiten und dritten Beschlusspunkt handelt es sich jeweils um eine Abstimmung gemäß § 50 Absatz 1 GO NRW.
Die mit der Auswahl beauftragte Findungskommission stimmt mit einem Votum von 7 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme für Herrn Markus Märtens und schlägt dem Rat der Stadt Leverkusen vor, Herrn Märtens zum Beigeordneten für das Dezernat II – Finanzen zu wählen und zum Stadtkämmerer sowie zum allgemeinen Vertreter des Oberbürgermeisters zu bestellen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |