Beschlussentwurf:
1. Die
Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen die für 2018
geplanten konsumtiven Straßeninstandsetzungsmaßnahmen.
2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die
Instandsetzung des westlichen Gehweges in der Breslauer Straße.
3. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die
Instandsetzung des Pflasterbelages in der Oulustraße (in Höhe des
Lindenplatzes).
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Fahrbahninstandsetzungen
Ausgangslage:
Das erste Straßeninstandsetzungskonzept, das mit der Vorlage Nr. R 1130/15.TA am 17.02.2003 durch den Rat beschlossen wurde, beinhaltete in erster Linie Hauptverkehrsstraßen. Mit Vorlage Nr. R 1202/ 16. TA beschloss der Rat am 23.06.2008 die Fortschreibung, die schwerpunktmäßig Nebenstraßen enthielt. Zurzeit werden die Instandsetzungsmaßnahmen von Jahr zu Jahr neu festgelegt.
Maßnahmenumfang:
Im Straßeninstandsetzungsprogramm können nur solche Straßenzüge berücksichtigt werden, die durch nicht investive Maßnahmen saniert werden können. Der Umfang der Maßnahmen muss daher auf die Erneuerung der Deckschichten begrenzt bleiben. Demzufolge sind Straßen, die nicht erstmalig hergestellt sind, und Straßen, die einer grundhaften Erneuerung bedürfen, nicht Gegenstand dieses Programms. Diese müssen vielmehr entsprechend den finanziellen Möglichkeiten im städtischen Haushalt veranschlagt werden.
Im Rahmen der Vorbereitung der Straßeninstandsetzung wird durch die Verwaltung geprüft, ob
- die vorhandene Markierung den aktuellen Erfordernissen genügt, insbesondere im Hinblick auf Fußgänger und Radfahrer;
- an Einmündungen und Kreuzungen fehlende Bordsteinabsenkungen hergestellt werden können;
- Bushaltestellen unter Berücksichtigung des Fahrgastaufkommens erneuert oder neu gestaltet werden können;
- bauliche Veränderungen wie z. B. Überquerungshilfen oder die Anpassung von Bordsteinen bei halbseitigem Parken auf Gehwegen gebaut bzw. angepasst werden können.
Für die beiden letztgenannten Fälle erfolgt gegebenenfalls die Finanzierung über den städtischen Haushalt.
Des Weiteren ist beabsichtigt, Gehwegabschnitte mit deutlich überhöhtem Quergefälle richtliniengerecht umzubauen, um die Benutzungssicherheit für Gehbehinderte zu erhöhen.
Finanzierung:
Straßensanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung der Deckschicht erfordern, gelten als konsumtiv und werden als Straßenunterhaltungsaufwand durch die TBL finanziert. Es erfolgt weder eine wesentliche bauliche Änderung noch werden Beiträge nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) erhoben. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL).
Auf den städtischen Haushalt haben diese Maßnahmen in der Regel keine Auswirkung.
Die einzelnen Maßnahmen für das Jahr 2018 ergeben sich aus:
Anlage 1 dieser Vorlage: Liste der geplanten Straßen,
Anlage 2 dieser Vorlage: Reserveliste der geplanten Straßen,
Anlage 3 dieser Vorlage: Pläne der geplanten Straßen,
Anlage 4 dieser Vorlage: Pläne der in der Reserveliste aufgeführten Straßen.
Diese Maßnahmen sollen im Wirtschaftsplan der TBL am 14.11.2017 zum Beschluss vorgeschlagen werden, sodass sie unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der finanziellen Mittel umgesetzt werden können.
Der Sachstand der für das Jahr 2017 geplanten Instandsetzungsmaßnahmen ist der Anlage 5 dieser Vorlage zu entnehmen.
Besonderheiten:
Friedrich-Ebert-Straße:
Die Maßnahme Friedrich-Ebert-Straße ist eine Reservemaßnahme (Anlage 2 dieser Vorlage) und steht unter einem besonderen Vorbehalt. Die Straße dient als Umleitungsstrecke für die BAB A3 zwischen Köln-Mülheim und Leverkusen-Opladen.
Aus diesen Gründen muss diese Instandsetzung im Rahmen der Baustellenkoordination besonders berücksichtigt werden.
Mülheimer Straße:
In Höhe des Dhünnradweges bzw. des Eingangs zum Wuppermannpark werden zurzeit die Möglichkeiten für eine verbesserte Überquerung für Fußgänger und Radfahrer geprüft. Bei Vorliegen einer entsprechenden Planung wird hierüber eine separate Vorlage der Politik zur Beschlussfassung vorgelegt, mit dem Ziel, im Rahmen der Deckensanierung diese Maßnahme umzusetzen.
EVL Maßnahmen:
Im Zuge der Baustellenkoordination wird vorbehaltlich der finanziellen Möglichkeiten versucht, Straßeninstandsetzungen mit Baustellen der EVL zu kombinieren. In der Anlage 2 dieser Vorlage sind diese Maßnahmen mit dem Kürzel EVL ergänzt.
Gehweginstandsetzung
Breslauer Straße
Aufgrund des schlechten Zustandes soll im Zuge der Fahrbahninstandsetzung auch der westliche Gehweg saniert werden. Da hier nicht nur der Gehwegbelag, sondern auch die darunterliegende Schotter- und Frostschutzschicht zu erneuern sind, handelt es sich um eine investive Maßnahme, die über den Haushalt zu finanzieren ist. Als Belag kommen Gehwegplatten des Formates 30/30/8 cm sowie in den Einfahrten Betonsteinpflaster des Formates 10/20/8 cm zur Ausführung.
Finanzierung:
Die Baukosten betragen ca. 50.000 €. Sie stehen auf der Finanzstelle 66001205022009 „Rad- und Gehweginstandsetzung“ im investiven Teil des städtischen Haushaltes zur Verfügung. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2018. Die Maßnahme löst gemäß KAG eine Beitragspflicht der Anlieger aus. Im vorliegenden Fall beträgt der Prozentsatz 70 % der beitragsfähigen Kosten.
Instandsetzung des
Pflasterbelages Oulustraße (in Höhe des Lindenplatzes)
Aufgrund des schlechten Zustandes des Pflasterbelages ist dieser Bereich zu sanieren. Dabei sollen die vorhandenen 8 cm starken Pflastersteine gegen ein Pflaster ausgetauscht werden, das 13 cm stark ist. Dazu ist es erforderlich, auch die darunterliegenden Tragschichten zu erneuern. Es handelt sich somit um eine investive Maßnahme, die über den Haushalt zu finanzieren ist.
Finanzierung:
Die Baukosten betragen ca. 150.000 €. Die Maßnahme wurde über die Veränderungsliste für den Haushalt 2018 angemeldet. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2018.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Warwas / TBL / 406 - 6916
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen
in Prioritätenliste etc.)
Programm der Instandsetzungen von Straßen, Geh- und Radwegen im Stadtgebiet für das Jahr 2018.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
zu 1. Fahrbahninstandsetzungen:
Unterhaltungsmittel der TBL AöR (konsumtiv)
zu 2. Gehweginstandsetzung
Breslauer Straße: gemäß aktueller Haushaltsplanung für das Jahr 2018
(investiv):
Finanzstelle 66001205022009
„Rad- und Gehweginstandsetzung“:
Ansatz in 2018: 200.000,- €
davon für diese Maßnahme benötigt: ca. 50.000,- €
zu 3. Instandsetzung
des Pflasterbelages Oulustraße (in Höhe des Lindenplatzes): gemäß aktueller
Haushaltsplanung für das Jahr 2018 (investiv):
Finanzstelle
66431205021161
Ansatz in 2018: 150.000,-
€
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
Zu 1.: keine
Zu 2.: Gehweginstandsetzung Breslauer Straße (westlicher Gehweg)
in 2018: Abschreibung
Restbuchwert = 9.300 €
ab 2019: jährliche
Abschreibungen = 1.667 €
Zu 3.: Instandsetzung des Pflasterbelages Oulustraße (in Höhe des Lindenplatzes)
in 2018: Abschreibung Restbuchwert = 5.000 €
ab 2019: jährliche Abschreibungen = 5.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
siehe B)
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Die Umsetzung der Maßnahmen, die über die Unterhaltungsmittel der TBL AöR finanziert werden, steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen. Es ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl.
Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und
Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des
Bürgerbeteiligungsverfahrens) Anliegerinformationen, Pressemitteilung |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |