Beschlussentwurf:
1.
Der
Wirtschaftsplan 2018 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark Leverkusen"
wird wie folgt festgestellt:
1a. Im Erfolgsplan werden festgesetzt:
Erträge: 12.557.000 €
Aufwand: 11.011.000 €
1b. Im Vermögensplan werden festgesetzt:
Einnahmen: 434.000 €
Ausgaben: 434.000 €
1c. Die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.
1d. Die Stellenübersicht wird in der
beigefügten Fassung beschlossen.
1e. Der Höchstbetrag der Kassenkredite im
Wirtschaftsjahr 2018 wird auf
15.000.000
€ festgelegt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat
Begründung:
1. Der Eigenbetrieb
Sportpark Leverkusen
Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften unter entsprechender Anwendung der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der
Bestimmungen der Satzung der Stadt
Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ als
ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb
ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt.
Der SPL wird von dem Betriebsleiter selbstständig geleitet, insbesondere
obliegt ihm die laufende Betriebsführung. Dazu gehören des Weiteren der Einsatz
des Personals, die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie die
Beschaffung von Investitionsgütern des laufenden Bedarfs und der Abschluss von
Arbeits- und Werkverträgen.
Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und
Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten,
sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer
Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel
sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Unternehmensphilosophie ist es, den
Bürger als Kunden zu verstehen, der Anspruch darauf hat, für sein Geld
effektive und effiziente Leistungen zu erhalten.
2.
Die Wirtschaftsplanung des SPL
Der SPL arbeitet seit dem Wirtschaftsjahr 1996 selbstständig aus den in
den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Mitteln. Der
Wirtschaftsplan 2018 des SPL besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer
Sorgfalt aufgestellten Prognose des
Betriebsergebnisses im Erfolgsplan für das kommende Wirtschaftsjahr, den
Projektangaben und der Benennung von Deckungsmitteln für Investitionen in
Neuanlagen im Vermögensplan, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
sowie der Darstellung des Personalbedarfes in der Stellenübersicht.
3.
Finanzierung
des SPL
Mit dem Betrieb der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen
und den akquirierten Drittmitteln erwirtschaftet der SPL einen Ertrag von ca.
4,1 Mio. € (Prog. 4,0 Mio. €) im Wirtschaftsjahr 2017. Dem steht
ein betrieblicher Aufwand von ca. 10,7 Mio. € (Prog. 10,6
Mio. €) im Wirtschaftsjahr 2017 gegenüber, da der überwiegende Teil der Dienstleistungen
des SPL zu nicht kostendeckenden Entgelten/Preisen angeboten wird und rund 633.000
€ an Sportfördermitteln/Beihilfen gezahlt werden. Darum ist der SPL mit seinem
heutigen Aufgabenspektrum trotz kaufmännischer, nachfrageorientierter Grundausrichtung
dauerhaft auf einen Zuschuss der Kommune oder entsprechender Erträge aus
Beteiligungen und Wertpapieren angewiesen.
Zur Finanzierung des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL
GmbH & Co. KG (EVL) bei. Hinzu kommen die Beteiligungserträge der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
(IVL), die Dividendenerträge aus den Aktien der RWE AG sowie die Ausschüttung
der RW Holding AG samt Steuergutschriften. Der Gesamtbetrag belief sich in 2017 auf ca. 4,13 Mio. €.
Der SPL erwartet
auch im Wirtschaftsjahr 2018 Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren i. H. v.
4,98 Mio. €. Die Beteiligungen und Finanzanlagen sind in den Betrieb
gewerblicher Art Bäder (BgA Bäder) eingelegt. Aus den dem SPL zur Verfügung
stehenden Finanzmitteln werden in 2018 als Sportfördermittel rund 618.000 € zur
Förderung des SportBund Leverkusen e.V. (SB), der örtlichen Sportvereine und
des Olympiastützpunktes Rheinland gezahlt.
Der Sportpark Leverkusen betrachtet die regelmäßige und dauerhafte
Überprüfung der Optimierungspotentiale als selbstverständliche Managementaufgabe
und hat hier in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche Erfolge erzielt.
4.
Ergebnisprognose 2017
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 1, Seite 1 ff.)
Das Geschäftsjahr 2017 schließt nach der aktuellen Prognose
voraussichtlich mit einem Gewinn von ca. 5.299.000 € nach GuV ab. Dieses
Ergebnis nach Gewinn- und Verlustrechnung wird maßgeblich beeinflusst durch die
Summe der Beteiligungserträge und der Erträge aus Wertpapieren. Für den Jahresabschluss
2017 sind, aufgrund der gestiegenen Aktienkurse, die Wertaufholung der
RWE-Aktien als auch die Beteiligung an der RWE Holding zu berücksichtigen.
Diese machen einen Betrag von insgesamt ca. 4,57 Mio. € aus. Grundlage
für die Wertaufholung i. H. v. 4,57 Mio. € sind die nach der
Teilwertabschreibung im Jahre 2015 i. H. v. 6,92 Mio. € wieder
gestiegenen Aktienkurse. Im Wirtschaftsjahr 2017 werden die Auswirkungen der
Überprüfung des Einsatzes von Abrufkräften bei der Stadt Leverkusen durch die
Rentenversicherung und der Rückfall der Sportplatzanlagen „Birkenberg“ und „Tannenbergstraße“
zu Kostensteigerungen führen.
5.
Erfolgsplan 2018
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 11 ff.)
Der SPL legt den
zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen Erfolgsplan
vor, der in den zentralen Umsatzpositionen wieder sehr zurückhaltend kalkuliert
ist. Im Aufwandsbereich sind die zu erwartenden Kostensteigerungen,
insbesondere im Materialaufwand (Energieaufwand, Instandhaltungsaufwand) sowie
bei den Personalkosten, angemessen berücksichtigt. Die Geschäftsbereiche
„Sport- und Turnhallen“ sowie „Sportplatzanlagen“ sind rein vermögensverwaltend, hoheitlich tätig. In diesen
Geschäftsbereichen werden weiterhin nur geringe Umsätze erzielt. Nach der
Umsetzung aller Maßnahmen des „SPL-Konzeptes“ sind die sportpolitisch vertretbaren Möglichkeiten, durch
Angebotsreduzierungen Kosten zu senken, erschöpft.
Weitere Einschnitte
in das Angebots-Portfolio des SPL würden bedeuten, die Grundversorgung der Leverkusener
Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und gesundheitsbezogenen
Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen einzuschränken. Dennoch wird der SPL auch perspektivisch nach
weiteren Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten
Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben
auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren. Weiterhin werden die Umwandlung von
Planstellen und die Besetzung bisher nicht besetzter Planstellen zu Personalkostenerhöhungen
führen.
6.
Vermögensplan 2018
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 24 ff.)
Im Wirtschaftsjahr 2018 sind Investitionen/Anlagenzugänge/Rücklagenbildungen
in Höhe von insgesamt 434.000 €
geplant. Neue Kredite müssen für die Finanzierung der projektierten Maßnahmen
nicht in Anspruch genommen werden, denn Mittel der „Sportpauschale des Landes
NRW“ werden hierfür eingesetzt. Die nicht im Jahr 2018 verausgabten Mittel der
Sportpauschale sollen für die Sanierung von Sportplatzanlagen (Kunstrasen)
angespart werden.
7.
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2018
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 28 ff.)
Der SPL hat eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter Einbeziehung
der mittelfristigen Prognose der Beteiligungseinnahmen und der mittelfristig
anstehenden Investitionen entwickelt. Die weiteren finanziellen
Rahmenbedingungen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung des Betriebes
werden in den Ausführungen zum mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan
dargestellt.
8.
Stellenübersicht 2018
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 5., Seite 39 ff.)
In der Stellenübersicht für die Beschäftigten (ehemalige Arbeiter und Angestellte) des SPL wird im Stellensoll 2018 eine Gesamtzahl von 75,86 und im Stellensoll 2017 eine Gesamtzahl von 75,36 ausgewiesen.
9.
Sportfördermittel
Aus den dem SPL zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen
überwiegend auf vertraglicher Basis, aufgrund von Ratsbeschlüssen oder
Beschlüssen des Betriebsausschuss SPL ca. 618.000 € verausgabt. Dem SPL ist es weiterhin sehr wichtig, die
allgemeine Sportförderung und die Förderung des SB dauerhaft auf dem heutigen
Niveau sicherzustellen, um auch weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu
stärken, die in hohem Maße schon heute unverzichtbare öffentliche,
stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Aufgaben qualifiziert übernehmen. Damit
wird auch das Stadtziel der Entwicklung zur Bürgergesellschaft und des
ehrenamtlichen Engagements maßgeblich gestärkt und mit konkreten Hilfen
ausgebaut.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die aufgeführten Anlagen mit ihren teils farbigen Unterlegungen sind im Ratsinformationssystem Session in Farbe einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Boßhammer / SPL /
Tel. 0214 - 8684010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Wirtschaftsplan 2018
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
siehe Wirtschaftsplan 2018
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
siehe Wirtschaftsplan 2018
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund interner
Abstimmungsbedarfe war eine frühzeitigere Fertigstellung des Wirtschaftsplanes
2018 nicht möglich. Um Eine Beschlussfassung des Rates noch vor
Beginn des nächsten Jahres herbeizuführen, ist eine Entscheidung in der
Ratssitzung am 18.12.2017 notwendig.