Beschlussentwurf:
Der Beschlussentwurf wird wie folgt geändert:
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Der eingebrachten Vorlage Nr. 2017/1824 war als Beschlussgrundlage die Satzung über die Erhebung von Nutzungsgebühren für die vorläufige Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen, (Spät-) Aussiedlern und Obdachlosen in der von der Stadt Leverkusen betriebenen Unterkünfte beigefügt.
Auf der Seite 2 der Satzung, § 3, Gebührenhöhe, wurde die monatliche Benutzungsgebühr für 1 Person (Auflistung 1. Zeile) von 495,00 € auf den Betrag von 472,00 € und die monatliche Benutzungsgebühr incl. Strompauschale für 1 Person (Auflistung 1. Zeile) von 518,00 € auf die Summe 495,00 € aktualisiert.
In der Anlage ist die aktualisierte Fassung der Satzung beigefügt.