Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der vorgelegten Planung für die Neugestaltung des Spielplatzes Bodelschwinghstraße bei Baukosten von 182.000 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt entsprechender Mittelveranschlagung im Haushaltsplan 2018 ff.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Rahmen des Masterplans Leverkusen-Manfort „GLIM - Gemeinsam leben in Manfort“ wurden verschiedene Projekte zur Aufwertung und Stützung der Lebensbedingungen im Quartier entwickelt. Ein Bestandteil des Masterplans ist die grundlegende Neugestaltung des Spielplatzes Bodelschwinghstraße, mit dem Ziel, ein Spiel- und Aufenthaltsangebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zu schaffen.
Der Förderbescheid der Bezirksregierung Köln vom 07.11.2017 sagt eine Förderung in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten aus Mitteln des Investitionspakts „Soziale Integration im Quartier 2017“ zu.
Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für die Neugestaltung und teilweise Erweiterung der nutzbaren Fläche sind u. a. Rodungsarbeiten von Strauchwerk und sonstigem Aufwuchs sowie von alten Rahmenanlagenpflanzungen auf einer insgesamt rd. 230 m² großen Fläche erforderlich. Die Vorbereitungsarbeiten sind für November/Dezember 2018 geplant.
Die Neupflanzungen werden u. a. vier hochstämmige Bäume und 68 Solitärsträucher beinhalten. Nähere Einzelheiten können der Baubeschreibung entnommen werden.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung ein-zusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Witowski, FB 67, 406 - 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Maßnahme ist Bestandteil des Stadtteilprojektes „Gemeinsam leben in Manfort“ und wird lt. vorliegendem Förderbescheid des Landes mit 90 % der förderfähigen Kosten bezuschusst.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Maßnahme ist im Entwurf des Haushaltsplans 2018 wie folgt veranschlagt:
Finanzstelle 67001305011036 - Neugestaltung Kinderspielplatz Bodelschwinghstraße -
Finanzposition 783300
2018: 185.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Abschreibungen: 14.866 € p. a.
Der Unterhaltungsaufwand wird sich durch die Umgestaltung nicht signifikant verändern.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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