- Aufstellungsbeschluss
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Beschlussentwurf:
1.
Der Flächennutzungsplan
wird in dem Teilbereich „Bohofsweg"
geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 2 der Vorlage) zu
entnehmen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2. Dem Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bohofsweg“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) zugestimmt.
3. Die Öffentlichkeit ist gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Der Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Bohofsweg“ wird für die Dauer von 4 Wochen öffentlich ausgehängt.
Die Beschlussfassung erfolgt
vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk III.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
·
Planungsanlass:
Zur Sicherung der Versorgung der
Leverkusener Bevölkerung mit Betreuungsplätzen für Kinder ist ein
entsprechender Neubau von Einrichtungen notwendig. Entsprechend der Vorlage Nr.
2017/1790 „Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen - Grundsatzbeschluss
über Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs
und Erreichung einer bedarfsgerechten Versorgung von Kindern im Alter zwischen
einem Jahr bis zum Schuleintritt“ ist für den Bereich Bohofsweg/In der
Wasserkuhl eine solche Einrichtung vorgesehen. Daher ist das notwendige Flächennutzungsplanänderungsverfahren
einzuleiten.
Wohnbauflächendefizite innerhalb
des Leverkusener Stadtgebiets sind nicht zuletzt in der Vorlage Nr. 2016/1187
zur Beauftragung der Erarbeitung des Wohnungsbauprogrammes 2030+ diskutiert
worden. Es ist daher vorgesehen, im Planbereich neben einer Kindertagesstätte auch
Wohnbauflächen zu entwickeln.
Um das Verhältnis von
Bauflächen- und Freiraumdarstellungen im geltenden Flächennutzungsplan in Waage
zu halten, ist vorgesehen, im Parallelverfahren mit der 16. Änderung des
Flächennutzungsplans (siehe Vorlage Nr. 2017/2039) die geplante Änderung im
Bereich Steinbüchel bilanztechnisch auszugleichen.
·
Ziel + Zweck der
Änderung des FNP:
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet nach § 5 Abs. 2 Nr. 9 Baugesetzbuch (BauGB) größtenteils als Fläche für die Landwirtschaft dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist erforderlich. Bei dieser Änderung, entsprechend der anliegenden Planzeichnung, wird der überwiegende Teil der Darstellung landwirtschaftliche Fläche in eine Wohnbauflächendarstellung geändert. Der untere südliche Bereich soll in die Darstellung Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage geändert werden.
Das Ziel der Versorgung der
Leverkusener Bevölkerung mit Wohnraum und Kinderbetreuungseinrichtungen kann im
Bereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich
„Bohofsweg“ erfüllt werden.
· Verfahren:
Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen soll der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst werden. Entsprechend § 20 Absatz 4 Satz 1 LNatSchG NRW treten bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des entsprechenden Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 des BauGB außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat.
·
Weiteres Vorgehen
Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Im Rahmen eines vierwöchigen Aushangs werden die Ziele und Zwecke der beigefügten Planung erläutert. Die Öffentlichkeit hat hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und Auswertung durch die Verwaltung den politischen Gremien zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung als nächster Verfahrensschritt vorgelegt.
(Hinweis des Fachbereichs
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session sind die
unten genannten Anlagen auch in farbiger und vergrößerter Darstellung
einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2017/2038
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / FB 61 / 406
- 6121
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu §
82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden
Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne
gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit
es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3
BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur
Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung
ausschließlich durch fallweise Einzelfallscheidungen zu verwirklichen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
6100 09050103
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
s.o.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
s.o.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
ja |
ja |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.
a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Förmliches Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches
(BauGB), das voraussichtlich mittels öffentlichen Aushängen der
Planunterlagen, (Änderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren) im Rahmen
der ca. 1,5 Jahre dauernden Bauleitplanverfahren durchgeführt wird. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja |
ja |
ja |
ja |