- Förderung des Ausbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstr. 84 (4. Gruppe)
Beschlussentwurf:
1. Der vom Kirchlichen Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen geplante Ausbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstraße 84 um eine 4. Betreuungsgruppe mit 20 bis 25 Plätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt wird von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:
a) Übernahme des 10%igen Trägeranteils in Höhe von 10.363 € bei einer 90%igen Bundes-/Landesförderung der Ausbaumaßnahme.
b) Übernahme des 12%igen Trägeranteils im Rahmen der Betriebskostenförderung der neugeschaffenen 4. Betreuungsgruppe.
c) Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale für den Betrieb der neugeschaffenen 4. Betreuungsgruppe.
2. Die Maßnahme wird investiv wie folgt im Etat 2019 veranschlagt:
Einzahlung: 93.300 €,
Auszahlung: 103.700 €.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat
Begründung:
Seit dem 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Die aktuelle Jugendhilfeplanung, Teilbereich Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2017/2018, sowie die Jugendhilfeplanung, Teilbereich Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2018/2019, weisen ein Defizit bei den Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder aus. Im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz hat der Rat der Stadt Leverkusen mit der Vorlage Nr. 2017/1790 am 16.10.2017 neue Tageseinrichtungen für Kinder an 6 Standorten in Leverkusen beschlossen.
Zum 01.01.2017 ist
rückwirkend das am 29.06.2017 verkündete Gesetz zum weiteren quantitativen und
qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung als Grundlage des
Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020“ in Kraft
getreten. Im Rahmen dieses vierten Investitionsprogramms des Bundes wird die
Schaffung neuer Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von
null Jahren bis zum Schuleintritt ebenso gefördert, wie Aufwendungen für
Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen
würden.
Für die Stadt
Leverkusen ist im Rahmen dieses Investitionsprogramms zunächst ein Budget in
Höhe von insgesamt rd. 2,35 Mio. €, aufgeteilt auf rd. 1,76 Mio. €
für neue Betreuungsplätze und zunächst max. rd. 585.000 € für
Erhaltungsmaßnahmen, reserviert worden. Bis spätestens zum 10.01.2018 mussten
entscheidungsreife Anträge beim Landschaftsverband Rheinland (LVR),
Landesjugendamt, vorliegen. Zu diesem Investitionsprogramm hat der Kirchliche
Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im
Kirchenkreis Leverkusen (Kita-Verbund) mit Schreiben vom 07.12.2017 einen
Förderantrag eingereicht (Anlage 1) und gleichzeitig beantragt, dass eine
100%ige Förderung erfolgt und für den Ausbau kein Trägeranteil zu leisten ist.
Die Richtlinienförderung sieht einen 10%igen Trägeranteil vor, der entsprechend
dem in den Vorjahren in Leverkusen umgesetzten Verfahren von der Stadt
Leverkusen übernommen werden soll.
Soweit aufgrund der
örtlichen Bedarfslage zu dem vorstehend aufgezeigten Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020“ entscheidungsreife Anträge vorgelegt
wurden, die über das jeweilige Jugendamtskontingent hinausgehen, wird darüber
ab Mitte Januar 2018 entschieden. Die Anträge waren von daher entsprechend zu
priorisieren.
Zum Meldetermin
10.01.2018 sind 5 priorisierte Anträge beim Landschaftsverband Rheinland (LVR),
Landesjugendamt, vorgelegt worden:
1. Kita Heinrich-Lübke-Str. 140/142, Stadt
Leverkusen, beantragte Förderung rd. 1,76 Mio. €,
2. Kita Dhünnstr.
12 a, Stadt Leverkusen, beantragte Förderung rd. 293.000 €,
3. Kita Dhünnstr.
12 c, Stadt Leverkusen, beantragte Förderung rd. 293.000 €,
4. Kita
Kurtekottenweg 10 - 12, DRK, beantragte Förderung rd. 628.000 €,
5. Kita Alte
Landstr. 84, Ev. Kirche, beantragte Förderung rd. 93.000 €.
Bei einer Förderung
des Ausbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstraße 84 im Rahmen
des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020“ stellt die
im Beschlussentwurf aufgezeigte Regelung die beantragte 100%ige Förderung der
investiven Aufwendungen sicher.
Mit Schreiben vom
07.12.2017 hat der Kita-Verbund beantragt, dass für die neue 4. Betreuungsgruppe
durch die Stadt Leverkusen die Übernahme des 12%igen Trägeranteils im Rahmen
der laufenden Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz erfolgt (Anlage
2). Eine diesbezügliche Förderung bzw. die Übernahme des Trägeranteils im
Rahmen der laufenden Betriebskostenförderung ist auch bereits für die
seinerzeit neu geschaffene dritte Betreuungsgruppe in der Ev. Tageseinrichtung
für Kinder Alte Landstraße 84 vom Rat der Stadt Leverkusen am 13.02.2012 mit
der Vorlage Nr. 1395/2011 beschlossen worden. Darüber hinaus hat der
Kita-Verbund mit dem Schreiben vom 07.12.2017 die Gewährung einer 3%igen
Verwaltungskostenpauschale für die 4. Betreuungsgruppe beantragt. Eine
entsprechende Verwaltungskostenpauschale ist in vergleichbaren Fällen bisher
gewährt worden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark / FB 51 / 406 - 5110
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Gesetzliche Verpflichtung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz. Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Etatisierung erfolgt investiv im Etat 2019 in der Produktgruppe 0605.
Konsumtive Aufwendungen sind aus den entsprechenden Positionen in der Produktgruppe 0605 zu finanzieren.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Investiv:
Einzahlung: 93.300 €,
Auszahlung: 103.700 €.
Konsumtiv:
Die konkrete Höhe des 12%igen Trägeranteils bei der Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz ergibt sich erst im Rahmen der laufenden Betriebskostenförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Finanzierung erfolgt aus den in der Produktgruppe 0605 hierfür veranschlagten Mitteln.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |