Beschlussentwurf:
1. Der Entwurfsplanung des Architekturbüros Hahn Helten + Assoziierte zur Aufstockung des Verwaltungstraktes der Sekundarschule am Standort Neukronenberger Straße wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahme Aufstockung Verwaltungstrakt betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 1.670.000 € inklusive Mehrwertsteuer.
3. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel sind aus dem Förderprojekt „Gute Schule 2020“ im Finanzplan bei der Finanzstelle 65000170011102, Finanzposition 783100, in Höhe von insgesamt 1.670.000 € bereitgestellt.
4. Die Ausführungsplanung ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.
5. Mit der Durchführung der Maßnahmen ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 09.12.2013 die Errichtung einer dreizügigen Sekundarschule am Schulstandort Neukronenberger Straße beschlossen. Die Sekundarschule wird inklusiv geführt. Seit dem Schuljahr 2015/2016 ist die Schule 3-zügig in Betrieb, momentan besuchen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 die Schule. Zum Schuljahresbeginn 2020/2021 werden dann alle Jahrgänge (5 bis 10) dort beschult. In einem ersten Schritt wurde eine Mensa für den Ganztagsbetrieb neu erstellt sowie die barrierefreie Erschließung des gesamten Schulstandortes realisiert. Die Fertigstellung erfolgte im Sommer 2017. Die vorliegende Vorlage baut somit auf der Vorlage Nr. 2015/0444 auf.
Der Schulstandort wird derzeit noch von der seit dem Schuljahr 2014/2015 auslaufenden GHS Neukronenberger Straße mit genutzt. Die letzten Schüler verlassen Ende des Schuljahres 2018/2019 die Schule, sodass die vorhandenen Räume dann komplett der Sekundarschule zur Verfügung stehen.
Die Anzahl der Räume ist aber für eine Dreizügigkeit mit inklusiver Beschulung und Ganztagsbetrieb nicht ausreichend, daher müssen auf dem Schulgelände zusätzliche Räume entstehen. Es werden insgesamt 18 Klassenräume sowie zwei Klassenräume für die Internationalen Förderklassen (IFK) benötigt, dazu kommen Nebenräume und Fachräume. Weil der zweigeschossige Verwaltungstrakt statisch und baukonstruktiv für eine Aufstockung geeignet ist und das neue Treppenhaus des Mensaanbaus bereits als Erschließung dieser neuen Etage barrierefrei vorgerichtet wurde, bietet die Aufstockung eine wirtschaftliche Lösung, um diesen Raumbedarf zu decken.
Die Verwaltung geht von einem zusätzlichen Flächenbedarf von rund 511 m² Nutzfläche aus. Alle Räume für die Sekundarschule müssen zum Schuljahr 2020/2021 vorhanden sein.
Im Rahmen der Baumaßnahme werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Aufstockung des Verwaltungstraktes um eine Etage. Dort werden vier Klassenräume, ein teilbarer Differenzierungsraum und ein kleiner Förderraum für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler gemäß Anforderungen des Inklusionsbedarfs untergebracht. Zusätzlich entstehen WC-Räume auf der Etage. Um den 2. Rettungsweg zu gewährleisten, muss das vorhandene Alttreppenhaus der Verwaltung aufgestockt und mit ins 2. OG geführt werden,
- Anpassung des Zugangs zur Verwaltung an den Pausen-WCs zur Erreichung der Barrierefreiheit.
Die Abdeckung des Bedarfs für die inklusive Nutzung (Differenzierung- und Förderräume, Gruppen-, Therapie- und Testräume, Räume für Diagnosemaßnahmen etc.) erfolgt - neben den neuen Räumen in der Aufstockung - auch in den Räumen des Klassentraktes. Hierfür wird in jedem Obergeschoss ein Klassenraum für Inklusionszwecke umgenutzt, sodass die Differenzierungsräume in räumlicher Nähe zu den jeweiligen Klassenräumen liegen.
Bauliche Ausführung
Die Aufstockung wird überwiegend in Massivbauweise errichtet, mittels Betonfertigteilen (Außenwände, Treppenhaus und Dach). Nach Rohbaufertigstellung und Herstellung der Regendichtigkeit der neuen Gebäudehülle wird das Altdach zurückgebaut.
Die Ausführung der Gebäudehülle der Aufstockung erfolgt nach EnEV 2014.
Fassade:
- Geschlossene Metallpaneelverkleidung zwischen den Fenstern in Optik der Mensafassade,
- Fenster als Alupfosten-Riegel-Konstruktion mit Wärmeschutzverglasung,
- außen liegender Sonnenschutz auf der Schulhofseite Süd und der Ostseite als Metalllamellen.
Dach:
- Zweilagiges Bitumenflachdach.
Innenausbau:
- Zwischenwände in Leichtbauweise mit Anstrich bzw. Fliesen in den WCs,
- Akustikabhangdecken in Klassen- bzw. Differenzierungsräumen sowie Fluren mit A-Absorbern,
- Beleuchtung in LED/Beleuchtungsschaltung in Form von Steuerung über Präsenzmelder und tageslichtabhängiger Regelung,
- Linoleumböden in den Klassen; Werkstein in Fluren und im Treppenhaus,
Fliesenboden in den WCs,
- Metall-Glas-Türen zu den Treppenhäusern mit barrierefreien Türschließern,
- Holztüren mit Schichtstoffoberfläche und Stahlzarge zu den Klassen und Nebenräumen,
- mobile Trennwand im Differenzierungsraum,
- Heizkörper als hohe Plattenheizkörper in den Klassenräumen.
Ausstattung:
- Smartboards in den Klassenräumen anstelle der Tafeln,
- Ausgussbecken in den Klassenräumen.
Die barrierefreie Erreichbarkeit des Geschosses ist durch den Aufzug möglich, die Erreichbarkeit eines barrierefreien WCs ist ebenfalls gewährleistet.
Beteiligung der Schulkonferenz
Die Zustimmung der Schulkonferenz liegt derzeit noch nicht
vor, wird aber nachgereicht.
Bauzeiten
Nach Erteilung des Planungs- und Baubeschlusses erfolgt die weitere Planung mit der anschließenden Ausschreibung der Gewerke. Mit den Bauarbeiten soll im Mai 2019 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 12 Monate, sodass die Baumaßnahme im Juni 2020 abgeschlossen sein wird. Die Schule bleibt währenddessen vollumfänglich in Betrieb. Es ist geplant, die Erstellung des Rohbaus in die Sommerferien 2019 zu legen, damit der Schulhof in dieser Zeit als Baustelleneinrichtungsfläche genutzt werden kann.
Fortführung der Planung
Es ist beabsichtigt, die Architekten- und Ingenieurleistungen ab LPH 4 gem. HOAI an folgende Büros zu vergeben:
Architektenleistung: Hahn Helten + Ass. Architekten, Aachen,
Ingenieurleistung Elektroplanung: KDI; Krieger-Dörkes Ingenieurtechnik,
Mönchengladbach,
Ingenieurleistung HLS: ITG Haustechnik, Leverkusen,
Ingenieurleistung Statik/Bauphysik: B. Walter Ingenieurgesellschaft, Aachen,
Brandschutzkonzeptersteller: IB Reifenrath für Brandschutz, Aachen.
Weitere inklusionsgerechte und sonstige Ausbaumaßnahmen
am Standort
Raumakustik
Für den Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“ (HK), muss die Raumakustik in den Klassen- und Fachräumen so verbessert werden, dass sie den erhöhten akustischen Anforderungen gerecht werden. Dies ist im Klassentrakt in einem großen Teil der Klassen schon ausgeführt, die restlichen Räume des Klassentraktes werden bis Sommer 2018 fertiggestellt. Diese Sachleistungen wurden/werden so weit wie möglich über die Inklusionspauschale aus Landesmitteln refinanziert.
Digitalisierung
Die Klassenräume der Stufen 5 bis 7 wurden bereits mit digitalen Tafeln anstelle der üblichen Tafeln ausgerüstet; weitere Klassen folgen sukzessive ab den Sommerferien 2018. Die Umsetzung der Digitalisierung (Verkabelung etc.) erfolgt in den Sommerferien 2018 im Rahmen des Förderpaketes „Gute Schule 2020“.
Barrierefreie Pausen-WCs und WCs Sporthalle
In die Pausen-WC-Anlage des Schulhofs soll ein barrierefreies WC integriert und ein weiteres barrierefreies WC in der Turnhalle errichtet werden. Hierfür sind separate Haushaltsmittel vorgesehen. Die Ausführung erfolgt zeitgleich mit der Aufstockung.
Hinweis
Die Anlagen liegen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Zudem besteht für Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auf der städtischen Homepage auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Domke, FB 65, Tel. 406 - 6526
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Erweiterung der Sekundarschule Leverkusen durch Aufstockung des Verwaltungstraktes aus dem Programm „Gute Schule 2020“:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat vor dem Hintergrund der künftigen Schülerzahlentwicklung im Bereich der Sekundarstufe I die Errichtung einer Sekundarschule im Ganztagsbetrieb beschlossen, um die ordnungsgemäße Beschulung Leverkusener Schülerinnen und Schüler sicherstellen zu können. Gem. § 78 Abs. 4 Schulgesetz sind Schulträger verpflichtet, Schulen zu errichten, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße nach § 82 Schulgesetz (Sekundarschule = 3 Parallelklassen) gewährleistet ist. Diese Vorlage baut inhaltlich auf der Vorlage Nr. 2015/0444 „Errichtung einer Sekundarschule“ auf.
Ab dem Schuljahr 2020/2021 werden erstmals alle Stufen von Klasse 5 bis 10 beschult, sodass ausreichend Räume zur Verfügung stehen müssen. Die durch das Auslaufen der Hauptschule 2019 freiwerdenden Räume können das Raumdefizit ab Sommer 2020 nicht mehr ausgleichen, sodass zusätzliche Klassen- und Differenzierungsräume geschaffen werden müssen.
Die Maßnahme ist somit sachlich und zeitlich unaufschiebbar.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 65000170011102 , Finanzposition 783100,
Planungs- und Baukosten
2018 = 100.000 €
VE 2018 = 1.215.000 €
2019 = 1.135.000 €
2020 = 80.000 €
Summe: 1.315.0000€
Die Finanzierungslücke in Höhe von 355.000 €, wird innerhalb des Förderprojektes bei der Maßnahme Werner-Heisenberg-Gymnasium wie folgt gedeckt:
Finanzstelle 65000170011139, Finanzposition 783100 Brandschutz WHG, da dort nicht alle veranschlagten Mittel benötigt werden.
Die zusätzlichen Mittel teilen sich wie folgt auf:
VE 2018 355.000,-€
2019 165.000,-€
2020 190.000,-€
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Jährliche Abschreibungen von ca. 41.000,- €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt die Aktivierung div. Vermögensgegenstände in der städt. Bilanz.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] [nein] |
[ja] |