Betreff
Bestellung der stellvertretenden Schriftführungen für den Schulausschuss
Vorlage
2018/2167
Aktenzeichen
SG2-pg
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

Der Schulausschuss bestellt als

1. Stellvertretende Schriftführung:          Frau Kathrin Höller,

2. Stellvertretende Schriftführung:          Frau Katharina Krause.

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat


Begründung:

Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen (GO NRW) bestellt der Ausschuss den Schriftführer und seine Stellvertreter.

Die Niederschriften sind von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen.

Aufgrund personeller Veränderungen im Fachbereich Schulen ist eine Neubesetzung der stellvertretenden Schriftführung erforderlich.