Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Planung für den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Opladen zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
(gleichzeitig i. V. für den Beigeordneten für Finanzen, Recht und Ordnung)
Begründung:
Ausgangssituation
Durch die frei werdenden Flächen im Rahmen der Gütergleisverlegung
ergibt sich erstmalig die Chance, den ZOB in direkter fußläufiger Verbindung
zur Bahnstation neu zu organisieren. Das Stadtteilentwicklungskonzept für das
Zentrum Opladen (STEK Opladen) gab mit der Baumassenstudie für die
nbso-Westseite den Impuls für die Verlegung des Zentralen Omnibusbahnhofes
(ZOB) Opladen in Richtung Bahnhof, zur Bündelung der öffentlichen Verkehrsträger
Bus und Bahn (Endbericht Dezember 2013, Vorlage in den städtischen Gremien ab Januar
2014, Beschlussfassung im Rat am 17.02.2014, s. Vorlage Nr. 2500/2013).
Der heute noch mehrere Hundert Meter vom Bahnhof Opladen entfernt
liegende ZOB soll nach dem Bau der Europa-Allee direkt am Bahnhof Opladen,
südlich von der Bahnhofsbrücke zwischen Goethestraße und Bahnhofstraße, neu
errichtet werden. So kann ein Umsteigen der „kurzen Wege“ mit Blickkontakt
zwischen Bahnhof und Busbahnhof ermöglicht werden. Der neue Busbahnhof wird
Teil einer neuen Gesamtkonzeption: mit einem Bahnhofsvorplatz, der Raum für
Einzelhandel und Dienstleistungen bietet, und einer Bahnhofsbrücke, die direkt
in das Zentrum von Opladen weist (Anlage 1 der Vorlage).
Die Projektleitung für die Planung des Neubaus des ZOB Opladen sollte
laut der Projektliste des STEK Opladen die nbso übernehmen. Das Projekt ist
jedoch nicht in der Kosten- und Finanzierungsübersicht der nbso GmbH etatisiert,
sondern im städtischen Haushalt.
Planung
Vorplanung
Das Büro Heinz Jahnen Pflüger (HJP) wurde im Jahr 2013 von der nbso mit
der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes für die nbso Westseite und die
Erstellung des Bebauungsplanes für diesen Bereich beauftragt. Das Büro stellte
im Dezember 2013 eine erste Konzeptstudie zur Verlegung des ZOB in Bahnhofsnähe
vor. Diese Konzeptstudie wurde innerhalb der Verwaltung und im Projektbeirat
der nbso vorgestellt. Es wurden Lagevarianten parallel und senkrecht zur
Europa-Allee diskutiert.
Die senkrechte Lage wurde schließlich
weiterverfolgt. Die wichtigste Verkehrsbeziehung für nahezu alle
Buslinien verläuft in der Beziehung Goethestraße (Süden) - Freiherr-vom-Stein-Straße/Gerichtsstraße/Lützenkirchener
Straße (Norden) und somit diagonal über den neuen ZOB. Die Organisation des ZOB
senkrecht zur Bahn ermöglicht die Aufstellung der Busse in vier
Haltestellenreihen mit einem Mittelbussteig und somit in kompakter,
übersichtlicher Form. Gleichzeitig ergeben sich durch die Organisation des ZOB
in senkrechter Lage südlich der Bahnhofsbrücke gute Blickbeziehungen zum
Bahnhof sowie kurze Umsteigewege.
Die weitere Planung des neuen ZOB Opladen
erfolgt zudem in einer Gesamtschau mit der Durchbindung der Goethestraße zur
Europa-Allee. Die Durchbindung der bestehenden Goethestraße südlich des neuen
ZOB erfolgt mittels eines Minikreisverkehrs, an den auch der neue ZOB
angebunden wird. Die durchgebundene Goethestraße schafft somit den
Anbindungspunkt im Nordwesten der nbso-Westseite an das Zentrum von Opladen,
bündelt hier die Verkehre und vermeidet somit nicht oder schlecht verträgliche
Umwegefahrten durch Wohngebiete und das Zentrum Opladen.
HJP erarbeitete im zweiten Halbjahr 2015 im Rahmen des Gesamtauftrages
nbso-Westseite die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI (Vorplanung) für einen
neuen ZOB Opladen. Auf Basis der senkrechten Lage des neuen ZOB und der zuvor
getätigten Annahmen erfolgte die verkehrstechnische Optimierung durch die
Planung von Buskaps in Schrägaufstellung (Sägezahn) zur Verbesserung der
Anfahrbarkeit, die Verkleinerung des Mittelbussteigs bei gleichzeitiger
Verbreiterung der Fahrgassen zur Gewährleistung von Gegenverkehr sowie die
Einbeziehung des südlichen Fahrbahnteilers entlang der verlängerten
Goethestraße in die ZOB-Konzeption als reguläre Haltestelle sowie für Warte-
und Reservepositionen. Eine Überdachung aller Bussteige ist vorgesehen.
Entwurfsplanung
Verkehrsfläche
Die Ausschreibung zur „Planung Neubau ZOB Opladen mit Durchbindung
Goethestraße“ erfolgte ab Juli 2016. Es wurden acht Ingenieurbüros beteiligt.
Die Vergabe erfolgte an die Arge Brilon Bondzio Weiser/Heinz Jahnen Pflüger
(BBW/HJP) als günstigsten Anbieter. Der Abschluss des Ingenieurvertrages
erfolgte im Dezember 2016 durch den die Haushaltsmittel verwaltenden
Fachbereich Tiefbau. Die Projektleitung lag weiterhin bei der nbso.
Grundlage für die Erarbeitung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3)
waren die Prämissen der Vorplanung:
-
12 Haltestellen für Gelenkbusse (18 m),
-
Einrichtung von Buskaps in Schrägaufstellung
(Sägezahn) zur Verbesserung der Anfahrbarkeit,
-
Einrichtung eines zentralen komfortablen
Mittelbussteigs,
-
Fahrgassen ausgelegt auf Gegenverkehr mit Erbringen
der entsprechenden Schleppkurvennachweise,
-
Durchbindung der Goethestraße bis zur Europa-Allee,
-
Ein- und Ausfahrt der Busse signalgesteuert über eine
zentrale Ein- und Ausfahrt an der Europa-Allee,
-
Einbeziehung des südlichen Fahrbahnteilers entlang
der verlängerten Goethestraße als reguläre Haltestelle sowie als Warte- und
Reserveposition,
-
Unterbringung von Taxistellplätzen am südlichen
Fahrbahnrand der durchgebundenen Goethestraße.
Die Begleitung der Entwurfsplanung erfolgte in enger und regelmäßiger
Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau und der wupsi GmbH. Nachdem im April
2017 der erste Entwurf für einen verfeinerten Lageplan vom Auftragnehmer vorgestellt
wurde, ergab sich nach Durchführung eines Fahrversuches auf dem Gelände der
wupsi GmbH basierend auf dieser Planung, einvernehmlich Anpassungsbedarf.
Die bisher vorgesehene Verkehrsfläche für den neuen ZOB Opladen
inklusive der Sägezahnaufstellung an den Verkehrsinseln mit einer Aufstelllänge
von maximal 18 m reichte bei einer zukünftig erwarteten Größe von
Gelenkbussen von 18,75 m Länge nicht aus. Auch ergaben sich sowohl für
diese 18,75 m langen Busse als auch für 15 m-Solobusse einige
Begegnungsfahrten, für die der Schleppkurvennachweis nicht erbracht werden
konnte. Eine weitere Planung auf dieser Basis stellte sich daher als nicht
empfehlenswert dar. Ziel war eine für alle Beteiligten zufriedenstellende und
vor allem zukunftsfähige Lösung zwischen städtebaulichem Anspruch,
verkehrstechnischer Realisierbarkeit, Kundenfreundlichkeit und
praxisorientierter Umsetzbarkeit für den neuen ZOB Opladen zu finden.
Aus diesem Grund wurde schließlich eine Erweiterung der gesamten
Verkehrsfläche nach Süden vorgenommen und die Möglichkeit der Beibehaltung des
Kreisverkehrs mit der Weiterführung der Goethestraße nachgewiesen. Ebenso wurde
die Verkehrsfläche des neuen ZOB nach Osten unter Beibehaltung des
Fußgängerüberweges geringfügig erweitert. Zudem wurden die Sägezahninseln in
ihrer Geometrie verändert, um so eine bessere Anfahrbarkeit und Aufstellfläche
für 18,75 m lange Gelenkbusse zu erhalten. Siehe hierzu den zum Beschluss
vorgelegten Lageplan des neuen ZOB Opladen in Anlage 2 der Vorlage.
In dieser erweiterten Verkehrsfläche wurden Schleppkurvennachweise für
15 m-Solobusse, 18,75 m lange Gelenkbusse und auch für die derzeit
eingesetzten überlangen Buszüge (rund 23 m) der Fa. Hüttebräucker
erbracht. Zudem wurde eine zusätzliche lange Haltestelle für diese überlangen
Buszüge, für Sonderbusse oder für zwei Gelenkbusse am südlichen Fahrbahnrand
der durchgebundenen Goethestraße vorgesehen. Hier befinden sich ebenfalls drei
Stellplätze für Taxen. Diese Lösung wird von allen verkehrsplanerisch
Beteiligten (nbso, Fachbereich Tiefbau, wupsi GmbH) über schriftliche
Stellungnahmen aus dem November 2017 gestützt und soll nun weiterverfolgt
werden (Anlagen 3a und 3b der Vorlage). In den Stellungnahmen der wupsi GmbH und
des Fachbereichs Tiefbau wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass aufgrund
einer notwendigen komplexen Signalsteuerung des neuen ZOB eine Störanfälligkeit
im Betrieb u. U. möglich sei. Deshalb sollte in der weiteren Planung zur
Sicherung der Zukunftsfähigkeit des neuen ZOB die Option einer zweiten Ausfahrt
an der Europa-Allee geprüft und vorgesehen werden.
Die durch die Erweiterung der Verkehrsfläche notwendige B-Planänderung
wird mit dem Aufstellungsbeschluss am 16.04.2018 im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Bauen und Planen parallel zu dieser Vorlage erfolgen.
Dach
Die Bussteige des neuen ZOB Opladen mit ihren 12 Haltepositionen sollen
überdacht werden. Auf Grundlage des
Ergebnisses eines Termins mit der Bezirksregierung und dem Nahverkehr Rheinland
(NVR) zum Thema Förderung ZOB Opladen im Mai 2016 wurde vereinbart, die
Dachanlagen des neuen ZOB als Gesamtschau mit den Bahnsteigüberdachungen der DB
am Bahnhof Opladen mit einem Systemdach der Bauart „Zwiesel“ auszustatten. Dies führt zu einer zusätzlichen Betonung der Einheit des wichtigen
Verkehrsknotenpunktes Bahnhof Opladen/ZOB Opladen, da der Bahnhof Opladen
ebenfalls mit diesem Dach ausgestattet ist. Zudem können im Gegensatz zu einem
frei geplanten „Architekten-Dach“ hiermit sowohl Planungs- als auch Baukosten
eingespart werden. So liegt beispielsweise die Statik für so ein Systemdach
bereits vor. Dementsprechend
wurde die Arge Brilon Bondzio Weiser/Heinz Jahnen Pflüger (BBW/HJP) mit der Entwurfsplanung für ein Systemdach
beauftragt.
Auf dem nördlichen und südlichen Bussteig
kommen jeweils einstielige Varianten des Daches zur Anwendung. Den zentralen
Mittelbussteig soll eine attraktive zweistielige Variante des Systemdaches
inklusive eines mittigen Glassheddaches überdachen. Die Dächer schützen die
Fahrgäste beim Warten und beim Einstieg in die Busse vor der Witterung. Siehe
hierzu die Anlagen 4a und 4b der Vorlage.
Fazit
Der Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes
Opladen in Bahnhofsnähe auf der nbso-Westseite führt zu einer deutlichen
Attraktivierung für die Fahrgäste durch kurze Umsteigezeiten zum
Schienenpersonenverkehr. Gleichzeitig ermöglicht der Neubau des ZOB an dieser
Stelle eine städtebauliche attraktive und harmonische Gesamtentwicklung im
Bahnhofsumfeld und entspricht somit den Zielen sowohl des
Stadtteilentwicklungskonzeptes als auch denen für die Entwicklung der
nbso-Westseite zum gewünschten Zusammenwachsen des Stadtteils (Zentrum Opladens
und nbso). Die vorgelegte Planung ist durch ihre Berücksichtigung von derzeit
noch nicht eingesetzten Gelenkbussen mit einer zukünftigen Länge von
18,75 m statt bisher 18 m bis 18,25 m und der Einplanung einer
zusätzlichen langen, komfortabel anfahrbaren Haltestelle am südlichen
Fahrbahnrand der verlängerten Goethestraße als zukunftsfähig zu bezeichnen.
Zudem wird entsprechend der Stellungnahmen des Fachbereichs Tiefbau und der
wupsi GmbH eine zweite Ausfahrt im Rahmen der weiteren Planung geprüft. Sollte
das ÖPNV-Angebot in Opladen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes der Stadt
Leverkusen ausgeweitet werden, so ist mit diesen Maßnahmen die Möglichkeit dazu
gegeben.
Kosten und Finanzierung
Auf Basis der Vorplanung mit grober Kostenschätzung wurden beim
Nahverkehr Rheinland ein Förderantrag für den Neubau ZOB mit Überdachung und
bei der Bezirksregierung ein Einplanungsantrag für die Durchbindung der
Goethestraße gestellt. Vom Nahverkehr Rheinland liegt bereits die Mitteilung
über die Einplanung der Maßnahme vor. Für das Projekt gelten unterschiedliche
Fördersätze:
90 % für Anlagen des ÖPNV,
60 % für Anlagen des Straßenbaus (Goethestraße).
Für die Haushaltsjahre 2016 - 2020 sind investive Ausgabemittel in Höhe
von 5.150.000 € geplant. Auf Grundlage der aktuellen Kostenschätzung sind
mit der weiteren Entwurfsplanung Kostenberechnungen zu erstellen, da zeitnah
prüffähige Förderanträge vorgelegt werden müssen.
Weitere Vorgehensweise
Die Entwurfsplanung wird abgeschlossen und die Förderanträge werden
vervollständigt. Vorbehaltlich des Planungsbeschlusses erfolgt die
Ausführungsplanung. Nach Ende der Ausführungsplanung soll der Baubeschluss
erfolgen und das Projekt für die Bauausführung danach an die Technischen
Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) übergeben werden. Die Inbetriebnahme
des neuen ZOB Opladen ist derzeit zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 geplant.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Rottes, nbso‚ Tel. 406 - 6191
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
ZOB mit Durchstich Goethestraße
Finanzstelle 6602 120502 1008/783200
Baukosten / Zuweisungen:
2016: 150.000 €
2017: 150.000 €
2018: 950.000 €
2019: 1.500.000 € / 2019: 1.500.000 €
2020: 50.000 € / 2020: 600.000 €
ZOB Überdachung
Finanzstelle 6602 120502 1009/783200
Baukosten / Zuweisungen 6602 120502 1009/681000
2018: 300.000 €
2019: 2.000.000 €
2020: 50.000 € / 2020: 900.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
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[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
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