Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Planung für den Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Opladen zu.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

                                                                       (gleichzeitig i. V. für den Beigeordneten für Finanzen, Recht und Ordnung)

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Durch die frei werdenden Flächen im Rahmen der Gütergleisverlegung ergibt sich erstmalig die Chance, den ZOB in direkter fußläufiger Verbindung zur Bahnstation neu zu organisieren. Das Stadtteilentwicklungskonzept für das Zentrum Opladen (STEK Opladen) gab mit der Baumassenstudie für die nbso-Westseite den Impuls für die Verlegung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) Opladen in Richtung Bahnhof, zur Bündelung der öffentlichen Verkehrsträger Bus und Bahn (Endbericht Dezember 2013, Vorlage in den städtischen Gremien ab Januar 2014, Beschlussfassung im Rat am 17.02.2014, s. Vorlage Nr. 2500/2013).

 

Der heute noch mehrere Hundert Meter vom Bahnhof Opladen entfernt liegende ZOB soll nach dem Bau der Europa-Allee direkt am Bahnhof Opladen, südlich von der Bahnhofsbrücke zwischen Goethestraße und Bahnhofstraße, neu errichtet werden. So kann ein Umsteigen der „kurzen Wege“ mit Blickkontakt zwischen Bahnhof und Busbahnhof ermöglicht werden. Der neue Busbahnhof wird Teil einer neuen Gesamtkonzeption: mit einem Bahnhofsvorplatz, der Raum für Einzelhandel und Dienstleistungen bietet, und einer Bahnhofsbrücke, die direkt in das Zentrum von Opladen weist (Anlage 1 der Vorlage).

 

Die Projektleitung für die Planung des Neubaus des ZOB Opladen sollte laut der Projektliste des STEK Opladen die nbso übernehmen. Das Projekt ist jedoch nicht in der Kosten- und Finanzierungsübersicht der nbso GmbH etatisiert, sondern im städtischen Haushalt.

 

Planung

 

Vorplanung

 

Das Büro Heinz Jahnen Pflüger (HJP) wurde im Jahr 2013 von der nbso mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes für die nbso Westseite und die Erstellung des Bebauungsplanes für diesen Bereich beauftragt. Das Büro stellte im Dezember 2013 eine erste Konzeptstudie zur Verlegung des ZOB in Bahnhofsnähe vor. Diese Konzeptstudie wurde innerhalb der Verwaltung und im Projektbeirat der nbso vorgestellt. Es wurden Lagevarianten parallel und senkrecht zur Europa-Allee diskutiert.

 

Die senkrechte Lage wurde schließlich weiterverfolgt. Die wichtigste Verkehrsbeziehung für nahezu alle Buslinien verläuft in der Beziehung Goethestraße (Süden) - Freiherr-vom-Stein-Straße/Gerichtsstraße/Lützenkirchener Straße (Norden) und somit diagonal über den neuen ZOB. Die Organisation des ZOB senkrecht zur Bahn ermöglicht die Aufstellung der Busse in vier Haltestellenreihen mit einem Mittelbussteig und somit in kompakter, übersichtlicher Form. Gleichzeitig ergeben sich durch die Organisation des ZOB in senkrechter Lage südlich der Bahnhofsbrücke gute Blickbeziehungen zum Bahnhof sowie kurze Umsteigewege.

Die weitere Planung des neuen ZOB Opladen erfolgt zudem in einer Gesamtschau mit der Durchbindung der Goethestraße zur Europa-Allee. Die Durchbindung der bestehenden Goethestraße südlich des neuen ZOB erfolgt mittels eines Minikreisverkehrs, an den auch der neue ZOB angebunden wird. Die durchgebundene Goethestraße schafft somit den Anbindungspunkt im Nordwesten der nbso-Westseite an das Zentrum von Opladen, bündelt hier die Verkehre und vermeidet somit nicht oder schlecht verträgliche Umwegefahrten durch Wohngebiete und das Zentrum Opladen.

HJP erarbeitete im zweiten Halbjahr 2015 im Rahmen des Gesamtauftrages nbso-Westseite die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI (Vorplanung) für einen neuen ZOB Opladen. Auf Basis der senkrechten Lage des neuen ZOB und der zuvor getätigten Annahmen erfolgte die verkehrstechnische Optimierung durch die Planung von Buskaps in Schrägaufstellung (Sägezahn) zur Verbesserung der Anfahrbarkeit, die Verkleinerung des Mittelbussteigs bei gleichzeitiger Verbreiterung der Fahrgassen zur Gewährleistung von Gegenverkehr sowie die Einbeziehung des südlichen Fahrbahnteilers entlang der verlängerten Goethestraße in die ZOB-Konzeption als reguläre Haltestelle sowie für Warte- und Reservepositionen. Eine Überdachung aller Bussteige ist vorgesehen.

 

Entwurfsplanung

 

Verkehrsfläche

 

Die Ausschreibung zur „Planung Neubau ZOB Opladen mit Durchbindung Goethestraße“ erfolgte ab Juli 2016. Es wurden acht Ingenieurbüros beteiligt. Die Vergabe erfolgte an die Arge Brilon Bondzio Weiser/Heinz Jahnen Pflüger (BBW/HJP) als günstigsten Anbieter. Der Abschluss des Ingenieurvertrages erfolgte im Dezember 2016 durch den die Haushaltsmittel verwaltenden Fachbereich Tiefbau. Die Projektleitung lag weiterhin bei der nbso.

 

Grundlage für die Erarbeitung der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) waren die Prämissen der Vorplanung:

 

-       12 Haltestellen für Gelenkbusse (18 m),

-       Einrichtung von Buskaps in Schrägaufstellung (Sägezahn) zur Verbesserung der Anfahrbarkeit,

-       Einrichtung eines zentralen komfortablen Mittelbussteigs,

-       Fahrgassen ausgelegt auf Gegenverkehr mit Erbringen der entsprechenden Schleppkurvennachweise,

-       Durchbindung der Goethestraße bis zur Europa-Allee,

-       Ein- und Ausfahrt der Busse signalgesteuert über eine zentrale Ein- und Ausfahrt an der Europa-Allee,

-       Einbeziehung des südlichen Fahrbahnteilers entlang der verlängerten Goethestraße als reguläre Haltestelle sowie als Warte- und Reserveposition,

-       Unterbringung von Taxistellplätzen am südlichen Fahrbahnrand der durchgebundenen Goethestraße.

 

Die Begleitung der Entwurfsplanung erfolgte in enger und regelmäßiger Abstimmung mit dem Fachbereich Tiefbau und der wupsi GmbH. Nachdem im April 2017 der erste Entwurf für einen verfeinerten Lageplan vom Auftragnehmer vorgestellt wurde, ergab sich nach Durchführung eines Fahrversuches auf dem Gelände der wupsi GmbH basierend auf dieser Planung, einvernehmlich Anpassungsbedarf.

 

Die bisher vorgesehene Verkehrsfläche für den neuen ZOB Opladen inklusive der Sägezahnaufstellung an den Verkehrsinseln mit einer Aufstelllänge von maximal 18 m reichte bei einer zukünftig erwarteten Größe von Gelenkbussen von 18,75 m Länge nicht aus. Auch ergaben sich sowohl für diese 18,75 m langen Busse als auch für 15 m-Solobusse einige Begegnungsfahrten, für die der Schleppkurvennachweis nicht erbracht werden konnte. Eine weitere Planung auf dieser Basis stellte sich daher als nicht empfehlenswert dar. Ziel war eine für alle Beteiligten zufriedenstellende und vor allem zukunftsfähige Lösung zwischen städtebaulichem Anspruch, verkehrstechnischer Realisierbarkeit, Kundenfreundlichkeit und praxisorientierter Umsetzbarkeit für den neuen ZOB Opladen zu finden.

 

Aus diesem Grund wurde schließlich eine Erweiterung der gesamten Verkehrsfläche nach Süden vorgenommen und die Möglichkeit der Beibehaltung des Kreisverkehrs mit der Weiterführung der Goethestraße nachgewiesen. Ebenso wurde die Verkehrsfläche des neuen ZOB nach Osten unter Beibehaltung des Fußgängerüberweges geringfügig erweitert. Zudem wurden die Sägezahninseln in ihrer Geometrie verändert, um so eine bessere Anfahrbarkeit und Aufstellfläche für 18,75 m lange Gelenkbusse zu erhalten. Siehe hierzu den zum Beschluss vorgelegten Lageplan des neuen ZOB Opladen in Anlage 2 der Vorlage.

 

In dieser erweiterten Verkehrsfläche wurden Schleppkurvennachweise für 15 m-Solobusse, 18,75 m lange Gelenkbusse und auch für die derzeit eingesetzten überlangen Buszüge (rund 23 m) der Fa. Hüttebräucker erbracht. Zudem wurde eine zusätzliche lange Haltestelle für diese überlangen Buszüge, für Sonderbusse oder für zwei Gelenkbusse am südlichen Fahrbahnrand der durchgebundenen Goethestraße vorgesehen. Hier befinden sich ebenfalls drei Stellplätze für Taxen. Diese Lösung wird von allen verkehrsplanerisch Beteiligten (nbso, Fachbereich Tiefbau, wupsi GmbH) über schriftliche Stellungnahmen aus dem November 2017 gestützt und soll nun weiterverfolgt werden (Anlagen 3a und 3b der Vorlage). In den Stellungnahmen der wupsi GmbH und des Fachbereichs Tiefbau wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass aufgrund einer notwendigen komplexen Signalsteuerung des neuen ZOB eine Störanfälligkeit im Betrieb u. U. möglich sei. Deshalb sollte in der weiteren Planung zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des neuen ZOB die Option einer zweiten Ausfahrt an der Europa-Allee geprüft und vorgesehen werden.

 

Die durch die Erweiterung der Verkehrsfläche notwendige B-Planänderung wird mit dem Aufstellungsbeschluss am 16.04.2018 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen parallel zu dieser Vorlage erfolgen.

 

Dach

 

Die Bussteige des neuen ZOB Opladen mit ihren 12 Haltepositionen sollen überdacht werden. Auf Grundlage des Ergebnisses eines Termins mit der Bezirksregierung und dem Nahverkehr Rheinland (NVR) zum Thema Förderung ZOB Opladen im Mai 2016 wurde vereinbart, die Dachanlagen des neuen ZOB als Gesamtschau mit den Bahnsteigüberdachungen der DB am Bahnhof Opladen mit einem Systemdach der Bauart „Zwiesel“ auszustatten. Dies führt zu einer zusätzlichen Betonung der Einheit des wichtigen Verkehrsknotenpunktes Bahnhof Opladen/ZOB Opladen, da der Bahnhof Opladen ebenfalls mit diesem Dach ausgestattet ist. Zudem können im Gegensatz zu einem frei geplanten „Architekten-Dach“ hiermit sowohl Planungs- als auch Baukosten eingespart werden. So liegt beispielsweise die Statik für so ein Systemdach bereits vor. Dementsprechend wurde die Arge Brilon Bondzio Weiser/Heinz Jahnen Pflüger (BBW/HJP) mit der Entwurfsplanung für ein Systemdach beauftragt.

 

Auf dem nördlichen und südlichen Bussteig kommen jeweils einstielige Varianten des Daches zur Anwendung. Den zentralen Mittelbussteig soll eine attraktive zweistielige Variante des Systemdaches inklusive eines mittigen Glassheddaches überdachen. Die Dächer schützen die Fahrgäste beim Warten und beim Einstieg in die Busse vor der Witterung. Siehe hierzu die Anlagen 4a und 4b der Vorlage.

 

Fazit

 

Der Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes Opladen in Bahnhofsnähe auf der nbso-Westseite führt zu einer deutlichen Attraktivierung für die Fahrgäste durch kurze Umsteigezeiten zum Schienenpersonenverkehr. Gleichzeitig ermöglicht der Neubau des ZOB an dieser Stelle eine städtebauliche attraktive und harmonische Gesamtentwicklung im Bahnhofsumfeld und entspricht somit den Zielen sowohl des Stadtteilentwicklungskonzeptes als auch denen für die Entwicklung der nbso-Westseite zum gewünschten Zusammenwachsen des Stadtteils (Zentrum Opladens und nbso). Die vorgelegte Planung ist durch ihre Berücksichtigung von derzeit noch nicht eingesetzten Gelenkbussen mit einer zukünftigen Länge von 18,75 m statt bisher 18 m bis 18,25 m und der Einplanung einer zusätzlichen langen, komfortabel anfahrbaren Haltestelle am südlichen Fahrbahnrand der verlängerten Goethestraße als zukunftsfähig zu bezeichnen. Zudem wird entsprechend der Stellungnahmen des Fachbereichs Tiefbau und der wupsi GmbH eine zweite Ausfahrt im Rahmen der weiteren Planung geprüft. Sollte das ÖPNV-Angebot in Opladen im Rahmen des Mobilitätskonzeptes der Stadt Leverkusen ausgeweitet werden, so ist mit diesen Maßnahmen die Möglichkeit dazu gegeben.

 

Kosten und Finanzierung

Auf Basis der Vorplanung mit grober Kostenschätzung wurden beim Nahverkehr Rheinland ein Förderantrag für den Neubau ZOB mit Überdachung und bei der Bezirksregierung ein Einplanungsantrag für die Durchbindung der Goethestraße gestellt. Vom Nahverkehr Rheinland liegt bereits die Mitteilung über die Einplanung der Maßnahme vor. Für das Projekt gelten unterschiedliche Fördersätze:

 

90 % für Anlagen des ÖPNV,

60 % für Anlagen des Straßenbaus (Goethestraße).

 

Für die Haushaltsjahre 2016 - 2020 sind investive Ausgabemittel in Höhe von 5.150.000 € geplant. Auf Grundlage der aktuellen Kostenschätzung sind mit der weiteren Entwurfsplanung Kostenberechnungen zu erstellen, da zeitnah prüffähige Förderanträge vorgelegt werden müssen.

 

Weitere Vorgehensweise

 

Die Entwurfsplanung wird abgeschlossen und die Förderanträge werden vervollständigt. Vorbehaltlich des Planungsbeschlusses erfolgt die Ausführungsplanung. Nach Ende der Ausführungsplanung soll der Baubeschluss erfolgen und das Projekt für die Bauausführung danach an die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) übergeben werden. Die Inbetriebnahme des neuen ZOB Opladen ist derzeit zum Fahrplanwechsel im Dezember 2019 geplant.


(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Rottes, nbso‚ Tel. 406 - 6191

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

ZOB mit Durchstich Goethestraße

Finanzstelle 6602 120502 1008/783200

 

Baukosten / Zuweisungen:

2016: 150.000  €

2017: 150.000 €

2018: 950.000 €

2019: 1.500.000 € / 2019: 1.500.000 €

2020: 50.000  € / 2020: 600.000 €

 

ZOB Überdachung

Finanzstelle 6602 120502 1009/783200

 

Baukosten / Zuweisungen 6602 120502 1009/681000

2018: 300.000 €

2019: 2.000.000 €

2020: 50.000 € / 2020: 900.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]