Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Annahme der Spende der Bayer AG in Höhe von 2.500.000 € für die Realisierung des Neubaus der städtischen Kindertagesstätte in Steinbüchel zu.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat
Begründung:
Die Bayer AG hat sich bereit erklärt, die Realisierung des Neubaus der städtischen Kindertagesstätte in Leverkusen Steinbüchel mit einer Spende in Höhe von 2.500.000 € zu unterstützen.
Die Spende ist zweckgebunden und ausschließlich für die Realisierung des Projektes vorgesehen. Angestrebt ist, die Kindertagesstätte mit einem altersgerechten Angebot im Bereich „Biologie/Sachkunde“, z. B. in Form einer Forscherwerkstatt, auszustatten.
Gemäß der aktuell geltenden Dienstanweisung über die Annahme/Weiterleitung von Spenden vom 01.06.2011 ist für Geldspenden in dieser Höhe nach Vorberatung im Finanz- und Rechtsausschuss ein Ratsbeschluss einzuholen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Daniel Capitain, FB 01, 406 - 8809
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund der erforderlichen verwaltungsinternen Abstimmung sowie Abstimmung mit dem Spender war eine frühzeitige Vorlagenerstellung nicht möglich.