Betreff
Erweiterung Gesamtschule Schlebusch
Vorlage
2018/2219
Aktenzeichen
651-as
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Entwurfsplanung von SIC Architekten zur Erweiterung der Gesamtschule Leverkusen Schlebusch wird zugestimmt.

 

2.    Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenberechnung laut DIN 276 nach heutigem Stand 3.650.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.

 

3.    Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden im Finanzplan unter der Finanzstelle 65000170011132, Finanzposition 783100, bereitgestellt. Die Maßnahme wird im Rahmen der NRW-Förderung („Gute Schule 2020“) mit 100 % finanziell gefördert.

 

4.    Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung ist auf Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.

 

5.    Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                             In Vertretung

Richrath                                     Adomat                                      Deppe

                                                                                                        (gleichzeitig in Vertretung

                                                                                                        für den Beigeordneten

                                                                                                        für Finanzen, Recht und

                                                                                                        Ordnung)

Begründung:

 

Der Gebäudekomplex der Gesamtschule Schlebusch besteht aus dem Hauptgebäude und der 5-fach Sporthalle, die beide 1974 bis 1978 errichtet wurden. In den vergangenen Jahren erfolgten bereits die Brandschutzsanierung des Hauptgebäudes und ein Umbau für das Lehrerzimmer sowie die Herrichtung der Aula.

 

Als nächste Maßnahme ist die Erweiterung der Gesamtschule Schlebusch (GLS) aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“ vorgesehen.

 

Aufgrund einer steigenden Schülerzahl und einer erhöhten Schulplatznachfrage ist ein Ausbau der Gesamtschule Schlebusch dringend notwendig. Die Gesamtschule Schlebusch wurde ursprünglich nicht als siebenzügige Schule konzipiert, wird aber mittlerweile wegen der starken Nachfrage in allen Jahrgängen der Klassen 5 bis 10 siebenzügig geführt. In der Oberstufe ist die Schule vierzügig ausgelegt. Die Nachfrage reicht regelmäßig aus, um 5 Klassen in der Oberstufe zu bilden. Die vorhandenen Räume reichen jedoch nicht aus, um eine 7-zügige bzw. in der Oberstufe 5-zügige Schule ordnungsgemäß zu führen.

 

Aus diesem Grund besteht zusätzlicher Bedarf für insgesamt 13 Räume:

 

-          Klassenräume/Mehrzweckräume,

-          Differenzierungsräume und

-          Räume für internationale Förderklassen.

 

Die Räume für die genannten Bedarfe könnten ohne Baumaßnahmen nur bereitgestellt werden, wenn die Zügigkeit der Gesamtschule Schlebusch dauerhaft reduziert werden würde. Diese Option ist allerdings weder am Bedarf orientiert noch genehmigungsfähig.

 

Gem. § 79 Abs. 1 Schulgesetz NRW (SchulG) sind die Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwenige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

 

Der Mittelaufwand ist aus sachlichen und zeitlichen Gründen unabweisbar. Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW sind somit erfüllt.

 

Das Projekt wurde im April 2016 mit der Konzeptplanung begonnen und wurde wegen der Überprüfung anderer Unterbringungsmöglichkeiten zurückgestellt. Am 07.11.2016 wurde die Fortführung des Projektes im Rat beschlossen und nach Mittelfreigabe ab August 2017 in den Leistungsphasen 1 - 3 weiterentwickelt.

 

Bei der Standortanalyse wurden drei Varianten überprüft:

 

-          als freistehender Baukörper,

-          als Anbau,

-          als Aufstockung.

Bereits im Vorentwurf wurde die Anbauvariante präferiert, da es hierbei die meisten Synergien zwischen Bestand und Neubau gibt und dieser Lösungsansatz der wirtschaftlichste ist.

 

Es ist geplant, einen 3-geschossigen Baukörper als Erweiterung des Traktes 4 (Anschluss Mensa) auf dem untersten Schulhof auszuführen, um das Gebäude an den Bestand anbinden zu können. So werden kurze, wirtschaftliche Wege für die technische Anbindung möglich und die Erschließung über einen Aufzug kann auch für den Bestand über einen Verbindungsgang mitgenutzt werden.

 

Vorgesehene Maßnahmen:

 

Raumbedarf

o   Herrichten eines gesamten Klassenzuges (7 Klassen- plus
2 Differenzierungsräume),

o   Herrichten von 3 Mehrzweckräumen im 2. UG,

o   Verbindungsgang auf zwei Etagen,

o   Nutzfläche: 1.220 m²,

o   Bruttogrundfläche: 1.570 m².

 

Baustandards

o   Die Erweiterung soll nach den aktuellen Baustandards und entsprechend der
EnEV 2018 erstellt werden.

o   Einbau einer volumenstromgeregelten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zur variablen und energieeffizienten Nutzung aller Bereiche.

o   Technische Ausstattung zur Digitalisierung aller Bereiche.

 

Pädagogisches Konzept

o   Herstellen von offenen Lernräumen im Flurbereich für individuelle Lernzeiten und Differenzierung.

 

Inklusion

o   Verbesserte Raumakustik in allen Bereichen,

o   Herstellung eines barrierefreien Zugangs der Etagen 2. UG bis Erdgeschoss auch für den Bestand.

 

Beteiligung der Schulkonferenz

Die Zustimmung der Schulkonferenz liegt derzeit noch nicht vor, wird aber nachgereicht.

 

Kosten

Die prognostizierten Gesamtkosten gemäß Kostenberechnung laut DIN 276 betragen nach heutigem Stand 3.650.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.

 

Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel stehen im Finanzplan unter der Finanzstelle 65000170011132, Finanzposition 783100, in Höhe von 3.330.000 € bereit. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von 320.000 € werden durch Verschiebung innerhalb des Förderprogramms bei der Maßnahme Werner-Heisenberg-Gymnasium aus der Finanzstelle 65000170011139 gedeckt und im Jahr 2019/2020 zur Verfügung gestellt.

 

Die Maßnahme wird im Rahmen des kommunalen Investitionsprogramms „Gute Schule 2020“ mit 100 % finanziell gefördert (Bewilligungsbescheid liegt vor).

 

Terminplan

Die Bauarbeiten sollen im Herbst 2019 beginnen. Die Bauzeit beträgt gemäß Terminplanung 15 Monate, sodass die Baumaßnahme Ende 2020 fertiggestellt wird.

 

Fortführung der Planung

Es ist beabsichtigt, die Architekten- und Ingenieurleistungen ab LP 4 gem. HOAI an folgende Büros zu vergeben:

 

Architektenleistungen:                     SIC, Köln,

Ingenieurleistungen Elektro:          LS-Plan, Siegen,

Ingenieurleistung HLS:                    Brockof Ingenieure, Krefeld.

 

Planunterlagen

Die nichtöffentlichen Anlagen liegen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern des Rates als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Zudem besteht für die Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und in vergrößerter und farbiger Darstellung einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Anke Schmitz, FB 65, 406 - 6525

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Erweiterung Gesamtschule Schlebusch (GLS) aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“:

Der Raumbedarf der Gesamtschule hat sich durch steigende Schülerzahlen, einer erhöhten Schulplatznachfrage und der Notwendigkeit, internationale Klassen vorhalten zu können, erhöht. Der Mehrbedarf wird auf Grundlage des Schulentwicklungplans mit 13 Räumen für verschiedene Nutzungen angegeben.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Bisher stehen Mittel in Höhe von 3,33 Mio. € im Ergebnis- und Finanzplan ab 2017 bereit. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 320.000 € werden durch Verschiebung aus dem Projekt Werner-Heisenberg-Gymnasium aus der Finanzstelle 65000170011139 gedeckt. Die zur Finanzierung zusätzlich erforderlichen Mittel werden vorbehaltlich einer entsprechenden Mittelbereitstellung durch den Rat mit dem Haushalt 2019 wie folgt angepasst:

 

Finanzstelle 65000170011132

Finanzposition 783100 Hochbau                      

2017:                       250.000 €

2018:                       500.000 €

2018VE:                  2.580.000 €

2019:                       1.080.000 €

2019VE:                  320.000 €

2020:                       1.500.000 €

2020 zusätzlich:    320.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Jährliche Abschreibungen von ca. 90.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

ja

ja

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

ja

ja

ja

ja