Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Planung des Wupperverbandes zum Umbau der Diepentalsperre und den Renaturierungsmaßnahmen am Murbach zu.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Deppe
Begründung:
Der Murbach verläuft im Nordosten des
Stadtgebietes als Grenzbach zwischen
Leverkusen und Leichlingen. Ganz im Osten
ist er für eine privat betriebene Talsperre aufgestaut, die der
Energiegewinnung aus Wasserkraft dient. Daneben hatte und hat die Talsperre
eine wichtige Funktion als Ausflugsziel für die Naherholung mit darauf
aufbauendem gastronomischen Betrieb. Zwar nicht Betriebszweck, aber doch als
Nebeneffekt des Betriebes dämpft die
Stauanlage Hochwasserwellen des oberhalb liegenden Einzugsgebietes des
Murbaches.
Die seit 1903 betriebene Talsperre erfüllt
nicht die heute geltenden Anforderungen der Standsicherheit bei Überflutungen
der DIN 19700. Die Bezirksregierung Köln hat
daher als Aufsichtsbehörde einschreiten
müssen und zunächst eine deutliche
Absenkung des Stauzieles in 2012 verfügt.
Eine Ertüchtigung der Talsperre zur
Erfüllung der Regel der Technik ist wirtschaftlich nicht machbar und wird daher
von den Eigentümern nicht angestrebt.
In 2014 wurde unter der Federführung des
Wupperverbandes eine Machbarkeitsstudie erstellt, die Varianten zum Erhalt der
Talsperre, Entleerung der Talsperre und
Renaturierung des Murbaches
gegenüberstellte.
Als Vorzugsvariante wurde eine Renaturierung
des Murbaches mit mehreren kleineren ständigen Teichen (Stillwasserflächen) und
Überflutungs- und Retentionsflächen für Hochwasserereignisse (Grünes Becken) ermittelt.
Da für die Vorzugsvariante sowohl bei den
Eigentümern der Talsperre als auch den anliegenden bzw. vorteilshabenden
Kommunen Leichlingen, Burscheid und
Leverkusen Akzeptanz signalisiert wurde,
wurde diese Vorzugsvariante vom
Wupperverband vertieft und mit den
Aufsichtsbehörden abgestimmt. Unter dem
Aspekt der Verwirklichung der Ziele der
Wasserrahmenrichtlinie werden Fördermittel in Höhe von 80 % der förderfähigen
Aufwendungen in Aussicht gestellt. Es verbliebe ein Eigenanteil von ca. 440 T€,
von denen der überwiegende Teil von den
Eigentümern der Talsperre geleistet wird,
der Rest von den vorteilhabenden
Kommunen. Entsprechend dem
Verhandlungsergebnis würden 7 % (ca. 31.000 €) von den TBL als Anteil der Stadt
Leverkusen getragen.
Die nun anstehende Entwurfs- und
Genehmigungsplanung wird erst beauftragt, wenn von den betroffenen Kommunen die
Zusage der verhandelten Kostenübernahme
vorliegt und die Eigentümer ihren Anteil auf einen Notaranderkonto
hinterlegt haben.
Die wesentlichen Merkmale der bisherigen
Ausarbeitung sind:
-
Die
Talsperre wird aufgegeben.
-
Eine
Wasserkraftnutzung findet nicht mehr statt.
-
Die
Durchgängigkeit des Murbaches wird wieder hergestellt und die morphologischen
Voraussetzungen für ein gutes ökologisches Potential gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie geschaffen.
-
Das
Talsperrengebiet bleibt ein attraktives Naherholungsgebiet, künftig jedoch mit
einem Fließgewässer, mehreren Stillgewässern und einer abwechslungsreichen,
standortgerechten natürlichen Flora.
-
Die
ausgleichende Seeretention bei Hochwasserereignissen wird gleichwertig durch Retentionsräume
ersetzt. Der unterhalb liegende Ausgleichsweiher wird aufgegeben, womit das von
diesem ausgehende Überflutungsrisiko entfällt.
-
Die
Flächen bleiben im privaten Eigentum, sind jedoch öffentlich zugänglich.
-
Die
Gewässerunterhaltung wird künftig der Wupperverband vornehmen,
die übrigen Flächen bleiben in
privater Unterhaltung.
Ein Plan des geplanten Ausbaues ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Herwig / TBL / 6900
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
./.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
./.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
./.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Der Wupperverband benötigt die Entscheidung als Grundlage für einen Grundstückskauf im Bereich des unteren Murbachs. Der Wupperverband sieht zudem bei Verzögerungen unter Umständen die Fördermöglichkeit gefährdet.