Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung einer Kastanie Ecke Freiherr-vom-Stein-Straße/Rennbaumstraße zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Bei einer turnusgemäßen Baumkontrolle wurden Pilzfruchtkörper des Brandkrusten-pilzes festgestellt. Aufgrund verschiedener Verdachtsmomente wurde ein externer Gutachter mit einer eingehenden Prüfung der Stand- und Bruchsicherheit des Baumes beauftragt. Die durch Zug- und Druckversuche festgestellten Werte ergaben alarmierende Daten. Durch den Pilzbefall mit dem aggressiven Brandkrustenpilz ist der Holzkörper massiv geschädigt. Die Verankerung der Wurzeln ist nicht mehr ausreichend. Daher ist sowohl die Bruchsicherheit als auch die Standsicherheit des Baumes nicht mehr gegeben. Deshalb empfiehlt der Gutachter in seiner Expertise, den Baum umgehend zu fällen.
Eine Nachpflanzung auf der Grünfläche wird erfolgen, sobald die notwendigen Haushaltsmittel dafür zur Verfügung stehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Hammer/FB 67/406 - 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Entfällt, da die Fällung durch die Steigerkolonne des Regiebetriebes erfolgt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Entfällt, da die Fällung durch die Steigerkolonne des Regiebetriebes erfolgt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
In einem externen Gutachten vom 07.09.2018 wird empfohlen, den Baum umgehend zu fällen. Da es sich um einen recht ortsbildprägenden Solitärbaum handelt, sollte die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II noch in ihrer Sitzung am 18.09.2018 über die Fällung beraten.