Beschlussentwurf:
1. Der Planung der Radwegeroute 6 wird zugestimmt.
2. Der Planung der Radwegeroute 7 wird zugestimmt.
3. Der Planung der Radwegeroute 8 wird zugestimmt.
4. Der Planung der Zuwegung von der Neukronenbergerstraße zur Balkantrasse wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Mit der Vorlage Nr. R 1128/12.TA wurde vom Rat in seiner 24. Sitzung am 21.12.1987 das Gutachten zur „Fahrradwegweisung in Leverkusen“ zur Kenntnis genommen. Das Gesamtnetz der Radrouten setzte sich hierbei aus insgesamt 8 Teilnetzen bzw. Routen zusammen.
Folgende Radwegerouten wurden bisher mit entsprechenden Fahrradwegweisern und baulichen Anpassungsarbeiten ausgeschildert:
Route 1 (Köln-Mülheim - Langenfeld)
Route 2 (Rheinbrücke A1 - Altenberg)
Route 3 (Köln-Dünnwald - Monheim)
Route 4 (Berg.-Gladbach Schildgen - Monheim)
Route 5 (Köln-Mülheim - Leichlingen)
Die zuschussfähigen Kosten hierfür wurden zu 70 % gefördert.
Es ist beabsichtigt, das Gesamtroutennetz um die Routen 6, 7 und 8 zu ergänzen (siehe Anlage 1 der Vorlage). In der Anlage 2 der Vorlage sind die hierfür vorgesehenen grundsätzlichen Beschilderungstypen dargestellt. Darüber hinaus sind an verschiedenen Stellen Dauerzählstellen vorgesehen, um verlässliche Daten bzgl. der Radfahrerfrequenz zu erhalten.
In den als Anlagen dargestellten Lageplänen sind die vollständigen Routen dargestellt, d. h. auch die Abschnitte, die über das Stadtgebiet Leverkusen hinausgehen. Die Stadt Leverkusen ist selbstverständlich nur für die Kosten verantwortlich, die sich auf das städtische Gebiet beziehen. Die Routen sind mit den Nachbarkommunen abgestimmt.
Planung der Routen 6 - 8 (Beschlusspunkte 1-3)
Route 6 (Rheindorf - Burscheid), (siehe Anlage 3
der Vorlage)
Die zukünftige Route 6 verläuft von Rheindorf über Opladen bis zur Balkantrasse (Route 60) und weiter über Quettingen und Lützenkirchen in Richtung Burscheid (Route 61). Im Bereich der Neukronenberger Straße erfolgt eine zusätzliche Routenführung über die Bahnhofsbrücke zurück nach Opladen (Route 62).
Route 7 (Lev.-Mitte -
Schlebusch/Berg.-Neukirchen/Burscheid), (siehe Anlage 4 der Vorlage)
Die zukünftige Route 7 verläuft
von Lev.-Mitte über Küppersteg, Quettingen, Lützen-kirchen/Schöne Aussicht nach
Burscheid (Route 70/71). Im Bereich Schöne Aussicht erfolgt ein Abzweig über
Atzlenbach nach Bergisch Neukirchen (Route 72). Im Bereich Lützenkirchen
erfolgt ein Abzweig über Steinbüchel bis nach Schlebusch (Route 73).
In Küppersteg ist im
Bereich des Dhünnradweges/Tannenbergstraße die
Installation einer
Dauerzählstelle für Radfahrer vorgesehen.
Route 8 (Hitdorf –
Langenfeld), (siehe Anlage 5 der Vorlage)
Die zukünftige Route 8
verläuft von der Rheinfähre/Hitdorf über Hitdorf/Voigtslach bis nach Langenfeld.
Im Bereich der
Fährstraße/Wiesenstraße ist die Installation einer Dauerzählstelle für
Radfahrer vorgesehen.
Befestigung der Zuwegung zur Balkantrasse im Bereich Neukronenberger Straße -Bestandteil der Route 6 (Beschlusspunkt 4), (siehe Anlage 6 der Vorlage)
Die heutige unbefestigte Zuwegung auf die Balkantrasse südlich der
Unterführung Neukronenberger Straße ist baulich in einem schlechten Zustand und
vor allem für Radfahrer schwer zu befahren.
Da diese Zuwegung zum Teil im Landschaftsschutzgebiet liegt, erfolgte die
Planung in Abstimmung mit dem Fachbereich 32 - Umwelt. Auf einer Breite von ca.
3,50 m soll eine wasserdurchlässige Asphaltdeckschicht mit entsprechendem
Unterbau hergestellt werden.
Auf eine separate Beleuchtung wird, wie auch auf der gesamten Balkantrasse,
verzichtet.
Des Weiteren soll im Anschlussbereich Balkantrasse/Anschluss Neukronenberger Straße eine Dauerzählstelle für den Radverkehr eingerichtet werden, um Aussagen zur Frequentierung der Balkantrasse zu erhalten.
Anliegerbeiträge fallen nicht an.
Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Beschilderung betragen:
- Route 6: ca. 10.830 €
- Route 7: ca. 14.640 €
- Route 8: ca. 1.550 €
Die Kosten für die 3 Zählstellen betragen ca. 40.460 €.
Die Kosten für die Befestigung der Zuwegung betragen ca. 67.830 €.
Im Rahmen der
Förderung der Nahmobilität werden seitens des Landes NRW, neben dem Bau von Rad-/Gehwegen,
auch die Beschilderung von Radwegrouten, sowie die Einrichtung von
Dauerzählstellen finanziell gefördert. Vorbehaltlich der Beschlussfassung wird
ein entsprechender Zuschussantrag gestellt. Der derzeitige Fördersatz beträgt
70 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Vorbehaltlich der Genehmigung des Zuschussantrages ist die Umsetzung der Maßnahmen ab 2019 vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Steinkühler/FB 66 /406 - 6635
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Beschilderung der Radwegerouten 6-8; Planung einer Zuwegung zur Balkantrasse.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle: 6600 120502 1003 / 783200 „Planungs- und Baukosten Radwegerouten 6, 7, und 8“
2018: 10.000 €
2019: 80.000 €
Reste aus Vorjahren: 80.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Umsetzung Teilnetz
6
Restbuchwert 0,00 €
Anschaffungskosten 90.559,00 €
Jährliche Abschreibung 1.800,00 €
Sonderposten 63.000,00 €
Jährliche Auflösung Sonderposten 1.260,00 €
Umsetzung Teilnetz
7
Restbuchwert 0,00 €
Anschaffungskosten 26.537,00 €
Jährliche Abschreibung 530,00 €
Sonderposten 18.550,00 €
Jährliche Auflösung Sonderposten 371,00 €
Umsetzung Teilnetz
8
Restbuchwert 0,00 €
Anschaffungskosten 18.200,00 €
Jährliche Abschreibung 364,00 €
Sonderposten 12.740,00 €
Jährliche Auflösung Sonderposten 254,80 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Unterhaltung der 3 Dauerzählstellen voraussichtlich ca. 1.000,00 €.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Von den ursprünglich
für Leverkusen geplanten 8 Radwegerouten konnten bisher nur die Radrouten 1 bis
5 umgesetzt werden. Finanzmittel für die noch fehlenden Routen 6,7 und 8 stehen
im Haushalt bereit.
Die Maßnahmen lösen keine Beitragspflicht nach § 8 KAG NW aus.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja |