Betreff
6. Änderung der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen vom 10. Oktober 1994
Vorlage
2018/2492
Aktenzeichen
JHPL-Kü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 6. Änderung der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen vom 10. Oktober 1994 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Adomat

 

Begründung:

 

1. Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 06.09.2018 einstimmig beschlossen, dass in den Ausschuss je ein beratendes Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V., Kreisgruppe Leverkusen und des Deutschen Roten Kreuzes, Kreisverband Leverkusen e. V. aufgenommen werden soll, damit alle Wohlfahrtsverbände im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vertreten sind. Zu diesem Zweck hat der Ausschuss die Verwaltung beauftragt, § 4 Absatz 3 der Satzung des Fachbereichs Kinder und Jugend (beratende Mitglieder) entsprechend anzupassen und eine Vorlage dazu zu fertigen.

 

2. Fast zeitgleich mit dem Ende des Jugendforums ist auch die Arbeit der Stadtschülervertretung im Jahr 2012 niedergelegt worden. Im Jahr 2017 hat sich aus den Schülervertretungen im Stadtgebiet eine neue Schülervertretung gebildet, die auch zur Landesschülervertretung einen Delegierten entsenden wollte. Dazu war es nötig, eine Bezirksschülervertretung zu bilden. So wurde 2017 die Stadtschülervertretung Leverkusen zur Bezirksschülervertretung Leverkusen, die auch an den Delegiertenversammlungen des Landes teilnimmt. Eine Stadtschülervertretung existiert also unter diesem Namen nicht mehr, vielmehr sind die Vertretungen der Schulen nun in der Bezirksschülervertretung (BSV) organisiert. Diese hat ein Interesse an der Mitarbeit im Kinder- und Jugendhilfeausschuss bekundet. Um diesem Interesse und der Neuformierung der Schülervertretung mit geänderter Namensgebung gerecht zu werden, soll die Formulierung unter dem § 4 Absatz 3 Buchstabe „k“ entsprechend von „Eine Schülervertreterin/ein Schülervertreter, gewählt von der Stadtschülervertretung der Stadt Leverkusen, die/der nur am öffentlichen Teil der Sitzungen teilnimmt“ in „Eine Schülervertreterin/ein Schülervertreter, gewählt von der Bezirksschülervertretung der Stadt Leverkusen, die/der nur am öffentlichen Teil der Sitzungen teilnimmt.“ abgeändert werden.

 

Die Satzung zur 6. Änderung der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Eine Darstellung der vorgesehenen Veränderungen ist als Anlage 2 beigefügt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Michael Küppers, FB 51, 406 - 5104

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine finanziellen Auswirkungen

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]