Beschlussentwurf:
1. Der
Wirtschaftsplan 2019 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark
Leverkusen"
wird wie folgt festgestellt:
1a. Im Erfolgsplan werden festgesetzt:
Erträge: 9.013.000 €
Aufwand: 11.010.000
€
1b. Im Vermögensplan werden festgesetzt:
Einnahmen: 434.000 €
Ausgaben: 434.000 €
1c. Die mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.
1d. Die Stellenübersicht wird in der beigefügten
Fassung beschlossen.
1e. Der Höchstbetrag der Kassenkredite im
Wirtschaftsjahr 2019 wird auf
15.000.000
€ festgelegt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat
Begründung:
1. Der Eigenbetrieb
Sportpark Leverkusen
Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften unter entsprechender Anwendung der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der
Bestimmungen der Satzung der Stadt
Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark Leverkusen“ als
ein organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb
ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt.
Der SPL wird von dem Betriebsleiter selbstständig
geleitet, insbesondere obliegt ihm die laufende Betriebsführung. Dazu gehören
des Weiteren der Einsatz des Personals, die Anordnung der notwendigen
Instandhaltungsarbeiten sowie die Beschaffung von Investitionsgütern des
laufenden Bedarfs und der Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen.
Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und
Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten,
sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer
Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel
sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Unternehmensphilosophie ist es, die
Bürgerinnen und Bürger als Kunden zu verstehen, die Anspruch darauf haben, für ihr/sein
Geld effektive und effiziente Leistungen zu erhalten.
2.
Die Wirtschaftsplanung des SPL
Der SPL arbeitet seit dem Wirtschaftsjahr 1996 selbstständig aus den in
den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Mitteln. Der
Wirtschaftsplan 2019 des SPL besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer
Sorgfalt aufgestellten Prognose des
Betriebsergebnisses im Erfolgsplan für das kommende Wirtschaftsjahr, den
Projektangaben und der Benennung von Deckungsmitteln für Investitionen in
Neuanlagen im Vermögensplan, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
sowie der Darstellung des Personalbedarfes in der Stellenübersicht.
3.
Finanzierung
des SPL
Mit dem Betrieb der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen
und den
akquirierten Drittmitteln erwirtschaftet der SPL einen Ertrag von ca.
4,1 Mio. € (Prog.
4,1 Mio. €) im Wirtschaftsjahr 2018.
Dem steht ein betrieblicher Aufwand von ca. 10,8 Mio. € (Prog. 10,7 Mio.
€) im Wirtschaftsjahr 2018 gegenüber, da der überwiegende Teil der Dienstleistungen
des SPL zu nicht kostendeckenden Entgelten/Preisen angeboten wird und rund 624.000
€ an Sportfördermitteln/Beihilfen gezahlt werden. Darum ist der SPL mit seinem
heutigen Aufgabenspektrum trotz kaufmännischer, nachfrageorientierter Grundausrichtung
dauerhaft auf einen Zuschuss der Kommune oder entsprechender Erträge aus
Beteiligungen und Wertpapieren angewiesen.
Zur Finanzierung des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL
GmbH & Co. KG (EVL) bei. Hinzu kommen die Beteiligungserträge der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
(IVL), die Dividendenerträge aus den Aktien der RWE AG sowie die Ausschüttung
der RW Holding AG samt Steuergutschriften. Der Gesamtbetrag belief sich in 2018 auf ca. 5 Mio. €.
Der SPL erwartet
auch im Wirtschaftsjahr 2019 Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren i. H. v.
4,39 Mio. €. Die Beteiligungen und Finanzanlagen sind in den Betrieb gewerblicher
Art Bäder (BgA Bäder) eingelegt. Aus den dem SPL zur Verfügung stehenden
Finanzmitteln werden in 2019 als Sportfördermittel rund 624.000 € zur Förderung
des SportBund Leverkusen e. V. (SB), der örtlichen Sportvereine und des
Olympiastützpunktes Rheinland gezahlt.
Der Sportpark Leverkusen betrachtet die regelmäßige und dauerhafte
Überprüfung der Optimierungspotentiale als selbstverständliche
Managementaufgabe und hat hier in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche
Erfolge erzielt.
Ab dem Wirtschaftsjahr 2018 wird der SPL, nach derzeitigem Sachstand,
erst einmal bis 2022 keine Verlustabdeckung durch die Kernverwaltung mehr
erhalten. Dies wird, wenn nicht dagegen gearbeitet wird, zu einem Verzehr des
Eigenkapitals führen.
4.
Ergebnisprognose 2018
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 1, Seite 1 ff.)
Das Geschäftsjahr 2018 schließt nach der aktuellen Prognose
voraussichtlich mit einem Gewinn von ca. 487.000 € nach GuV ab. Dieses Ergebnis
nach Gewinn- und Verlustrechnung wird maßgeblich beeinflusst durch die Summe
der Beteiligungserträge und der Erträge aus Wertpapieren. Auch werden die
Auswirkungen der Überprüfung des Einsatzes von Abrufkräften bei der Stadt
Leverkusen durch die Rentenversicherung und der Rückfall der Sportplatzanlagen
„Birkenberg“ zu Kostensteigerungen führen.
In 2018 rechnet der SPL, bis auf weiteres, letztmalig mit Erträgen aus
der Verlustabdeckung für das Jahr 2017 von der Kernverwaltung.
5.
Erfolgsplan 2019
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 11 ff.)
Der SPL legt den
zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen Erfolgsplan
vor, der in den zentralen Umsatzpositionen wieder sehr zurückhaltend kalkuliert
ist. Im Aufwandsbereich sind die zu erwartenden Kostensteigerungen, insbesondere
im Materialaufwand (Energieaufwand, Instandhaltungsaufwand) sowie bei den
Personalkosten, angemessen berücksichtigt. Die Geschäftsbereiche „Sport- und
Turnhallen“ sowie „Sportplatzanlagen“
sind rein vermögensverwaltend, hoheitlich tätig. In diesen Geschäftsbereichen
werden weiterhin nur geringe Umsätze erzielt. Nach der Umsetzung aller
Maßnahmen des „SPL-Konzeptes“ sind
die sportpolitisch vertretbaren Möglichkeiten, durch Angebotsreduzierungen
Kosten zu senken, erschöpft.
Weitere Einschnitte
in das Angebots-Portfolio des SPL würden bedeuten, die Grundversorgung der
Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und
gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen
einzuschränken. Dennoch wird der
SPL auch perspektivisch nach weiteren Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in
den nächsten Wirtschaftsjahren ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in
den Betrieben auf dem bisherigen Niveau zu stabilisieren. Weiterhin werden die
Umwandlung von Planstellen und die Besetzung bisher nicht besetzter Planstellen
zu Personalkostenerhöhungen führen. Der Erfolgsplan 2019 wird auch durch die
perspektivisch fehlende Verlustabdeckung der Kernverwaltung negativ tangiert.
6.
Vermögensplan 2019
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 24 ff.)
Im Wirtschaftsjahr 2019 sind Investitionen/Anlagenzugänge/Rücklagenbildungen
in Höhe von insgesamt 434.000 €
geplant. Neue Kredite müssen für die Finanzierung der projektierten Maßnahmen
nicht in Anspruch genommen werden, denn Mittel der „Sportpauschale des Landes
NRW“ werden hierfür eingesetzt. Die nicht im Jahr 2019 verausgabten Mittel der
Sportpauschale sollen für die Sanierung von Sportplatzanlagen (Kunstrasen)
angespart werden.
7.
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2019
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 30 ff.)
Der SPL hat eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter
Einbeziehung der mittelfristigen Prognose der Beteiligungseinnahmen und der
mittelfristig anstehenden Investitionen entwickelt. Die weiteren finanziellen
Rahmenbedingungen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung des Betriebes
werden in den Ausführungen zum mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan
dargestellt. Auch hier wird sich der fehlende Ertrag aus der Verlustabdeckung
durch die Kernverwaltung auswirken.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen hat bereits bei der
Prüfung des Jahresabschlusses 2017 mit Schreiben vom 02.08.2018 auf die
negative Auswirkung hingewiesen:
„Der Betrieb weist zum 31.12.2017 einen Verlustvortrag von ca. 7
Mio. € aus. Die Ertragslage ist durch rückläufige Beteiligungserträge
geprägt. Um weiteren Substanzverzehr des Betriebes zu vermeiden, ist ein
Ausgleich dieser Ertragslücke perspektivisch erforderlich. In diesem
Zusammenhang weise ich darauf hin, dass nach § 9 Abs. 1 EigVO auf die Erhaltung
des Sondervermögens Bedacht zu nehmen ist. Dies schließt grundsätzlich
planmäßige Verluste und einen damit einhergehenden Eigenkapitalverzehr aus.“
Auch hier wird auf den Eigenkapitalverzehr hingewiesen. Außerdem wurde
bei der in 2018 stattgefundenen Betriebsprüfung des SPL durch die
Finanzverwaltung bemängelt, dass durch den SPL für die Kernverwaltung erbrachte
Leistungen nicht finanziell, im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe der
Eigenbetriebsverordnung des Landes NRW, ausgeglichen wurden. Seitens des SPL wird
deshalb darauf hingewiesen, dass eine fehlende Verlustabdeckung des SPL für die
für die Stadt erbrachten Leistungen perspektivisch zu einer Nachzahlung des SPL
an die Finanzverwaltung führen können, da es sich hier um eine Art verdeckte
Gewinnausschüttung handelt.
8. Stellenübersicht
2019
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 5.,
Seite 41 ff.)
In der Stellenübersicht für die Beschäftigten (ehemalige Arbeiter und Angestellte) des SPL wird im Stellensoll 2019 eine Gesamtzahl von 77,86 und im Stellensoll 2018 eine Gesamtzahl von 75,86 ausgewiesen.
9. Sportfördermittel
Aus den dem SPL zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen
überwiegend auf vertraglicher Basis, aufgrund von Ratsbeschlüssen oder Beschlüssen
des Betriebsausschuss SPL ca. 624.000 €
verausgabt. Dem SPL ist es weiterhin sehr wichtig, die allgemeine Sportförderung und
die Förderung des SB dauerhaft auf dem heutigen Niveau sicherzustellen, um auch
weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu stärken, die in hohem Maße schon
heute unverzichtbare öffentliche, stadtentwicklungspolitisch bedeutsame
Aufgaben qualifiziert übernehmen. Damit wird auch das Stadtziel der Entwicklung
zur Bürgergesellschaft und des ehrenamtlichen Engagements maßgeblich gestärkt
und mit konkreten Hilfen ausgebaut.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Boßhammer / SPL / 86840-10
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Siehe Wirtschaftsplan 2019.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Siehe Wirtschaftsplan 2019.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Siehe Wirtschaftsplan 2019.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |