Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Fällung des Götterbaumes auf dem Schulhof der GGS Dönhoffstraße in Ergänzung der Fällliste zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der Götterbaum (Ailanthus altissima) wurde vor einigen Jahren gekappt. Der Baum steht auf dem Schulhof der GGS Dönhoffstraße unmittelbar neben der Dönhoffstraße. Bei einer aktuellen Baumkontrolle wurde durch einen Gutachter festgestellt, dass bei der schlecht abschottenden Baumart weitreichende Vermorschungen und Verfaulungen in den von der Kappung betroffenen Ast- und Stammteilen vorhanden sind. Die Vermorschungen lassen sich teilweise mehrere Meter tief verfolgen. Bei einer erneuten Kappung zur Entlastung der nicht mehr standsicheren Krone würde von dem Baum praktisch nur noch der Stamm übrig bleiben. Der Baum soll so rasch wie möglich gefällt werden.
Eine Ersatzpflanzung an gleicher Stelle ist wegen des dichten Altbaumbestandes nicht sinnvoll. Zu gegebener Zeit werden andere Standorte geprüft.
Der Baum ist nicht mehr standsicher und soll so rasch wie möglich gefällt werden. Deshalb ist eine Befassung der Bezirksvertretung I im kommenden Turnus November 2018 erforderlich.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Hammer, FB 67, 406 - 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Entfällt, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes erfolgt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Entfällt, da Fällung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes erfolgt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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