Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL)
- Wirtschaftsplan 2019
- Verlustabdeckung 2019
Vorlage
2018/2584
Aktenzeichen
201-01-17-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WfL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2019 nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WfL für das Geschäftsjahr 2019 für das Geschäftsjahr einen Betrag in Höhe von maximal 750.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig (79 %) zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2019 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2019 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss der WfL 2019 vorliegt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

Begründung:

 

Wirtschaftsplan 2019

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages der WfL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen. Die erfolgte Beschlussfassung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter in den Organen der WfL (Sitzung Aufsichtsrat am 05.11.2018 und Umlaufbeschluss Gesellschafterversammlung vom 07.11.2018) steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Sollte die Umsetzung des Wirtschaftsplans trotz entsprechender Haushaltsverabschiedung durch den Rat nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2019 nicht oder nur teilweise möglich sein, wird die Geschäftsführung der WfL umgehend informiert bzw. beauftragt, den Wirtschaftsplan anzupassen.

 

Laut Haushaltsverfügung vom 23.05.2018 sind im Hinblick auf die erforderliche Konsolidierung die im Haushalt etatisierten Zuschüsse für städtische Gesellschaften möglichst zu vermeiden. Im Haushalt ausgewiesene Beträge zur Verlustabdeckung sind als Obergrenze zu verstehen und dürfen nur im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden.

 

Der Wirtschaftsplan 2019 schließt mit einem Ergebnis von -936.492 € ab.

 

Die geplanten Defizite entwickeln sich in der Wirtschaftsplanung wie folgt:

 

Wirtschaftsjahr

 

Erträge

Aufwendungen

Ergebnis

 

 

 

 

 

2017

Plan

882.468 €

-1.772.178 €

-889.710 €

 

Prognose

938.468 €

-1.778.654 €

-840.186 €

 

Ist

994.650 €

-1.690.910 €

-696.260 €

 

 

 

 

2018

Plan

927.385 €

-1.866.560 €

-939.174 €

 

Prognose

1.161.585 €

-1.964.891

-803.306 €

 

 

 

 

2019

Plan

850.977 €

-1.787.468 €

-936.492 €

2020

Plan

793.686 €

-1.717.914 €

-924.228 €

2021

Plan

793.686 €

-1.665.567 €

-871.881 €

2022

Plan

783.686 €

- 1.673.730 €

-890.044 €

 

Verlustabdeckung 2019

Auch für das Wirtschaftsjahr 2019 beabsichtigt die Verwaltung, die Auszahlung des städtischen Zuschusses in Abhängigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses vorzunehmen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bereits im laufenden Wirtschaftsjahr die jeweils aktuelle Liquiditätssituation der Gesellschaft Teilzahlungen auf die Verlustabdeckung notwendig werden lässt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / FB 20 / 406 -2043

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Wirtschaftsplan 2019 der WfL.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1505 / Produktgruppe 1505 / Sachkonto 531700.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Aufwand durch Verlustabdeckung in Höhe von 750.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Siehe Begründung der Vorlage.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

Die Gesellschaft ist nach § 19 des Gesellschaftsvertrags verpflichtet, vor Jahresbeginn einen Wirtschaftsplan aufzustellen.

Die Beschlussfassung in den Gremien der WfL steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Ratsbeschlusses, so dass dieser noch in diesem Jahr zu fassen ist. Die Vorlage konnte erst nach Vorliegen aller Unterlagen erstellt werden.