Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Anpassung der Haushaltssatzung 2019 im investiven Finanzplan und beauftragt die Verwaltung, das laufende Genehmigungsverfahren mit den geänderten Plandaten fortzusetzen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Leverkusen am 10.12.2018 konnte ein Rechtsgeschäft noch nicht abschließend haushaltsrechtlich erfasst werden, da noch nicht alle Vertragsbestandteile final abgestimmt werden konnten. Aus diesem Grund ist nunmehr der investive Finanzplan entsprechend anzupassen.
Daraus ergeben sich Änderungen in den §§ 1 und 2 der Haushaltssatzung, die durch den Rat der Stadt Leverkusen neu zu beschließen ist. Die geänderte Haushaltsatzung 2019 wird Bestandteil des laufenden Genehmigungsverfahrens zum Haushalt 2019.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Achim
Krings / FB 20 / 406 - 2012
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Veränderung gegenüber der am 10.12.2018 beschlossenen Haushaltssatzung 2019:
§ 1 Gesamtbetrag im Finanzplan für
- Auszahlung aus der Investitionstätigkeit:
alt: 80.790.850 €,
neu: 93.420.850 €,
Veränderung: 12.630.000 €.
- Einzahlung aus der Finanzierungstätigkeit:
alt: 56.821.350 €,
neu: 69.451.350 €,
Veränderung: 12.630.000 €.
§ 2 Gesamtbetrag der Kredite für Investitionstätigkeiten:
alt: 30.642.900 €,
neu: 43.272.900 €,
Veränderung: 12.630.000 €.
Darüber hinaus erfolgt eine haushaltsneutrale Kompensation in Höhe von 3 Mio. € im Rahmen der Mittelplanung 2019 gem. der beigefügten Veränderungsliste. Diese Finanzmittel sind gegebenenfalls im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2020 ff. erneut zu etatisieren.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund des in der Begründung genannten Sachverhaltes
konnten die Änderungen erst jetzt vorgenommen werden, sodass die Vorlage zum
Nachtragstermin eingebracht wird.