Betreff
Maßnahmen zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung
Vorlage
2019/2724
Aktenzeichen
651-Pe/40-We
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf

 

1.    Die in der Anlage 1 beigefügte Maßnahmenliste zur Schulentwicklung und Bestandserhaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der aufgelisteten Maßnahmen in der Abfolge der aufgezeigten Kategorien vorzubereiten.

 

3.    Der Rat stimmt der unterjährigen personellen Verstärkung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft zu.

 

4.    Da die in der Anlage 1 aufgeführten Beträge nicht in Gänze die Haushaltsansätze widerspiegeln, die der Rat der Stadt Leverkusen am 10.12.2018 mit dem Haushalt 2019 ff. (Vorlage Nr. 2018/2525) mehrheitlich beschlossen hat, sind bei Umsetzung der in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen entsprechende Anpassungen mit der Haushaltsaufstellung 2020 erforderlich.

 

 

gezeichnet:

                                    In Vertretung              In Vertretung                 In Vertretung

Richrath                    Märtens                       Adomat                           Deppe

Begründung:

 

In enger Abstimmung zwischen dem Fachbereich Schulen im Dezernat IV (Schulen, Kultur, Jugend und Sport) und dem Fachbereich Gebäudewirtschaft im Dezernat V (Planen und Bauen) wurde die als Anlage 1 beiliegende Maßnahmenliste „Schulentwicklung und Bestandserhaltung“ erarbeitet. Diese Liste beinhaltet alle Schulbauprojekte, die aus schulorganisatorischer Sicht notwendig sind.

 

Sie beinhaltet im Weiteren alle Ersatzbauten, General- oder Teilsanierungen von bestehenden Schulgebäuden, die aus baufachlicher Sicht notwendig sind, da deren Durchführung dringend und mittelfristig erforderlich ist, um keine bestehenden Schulgebäude aufgrund erheblicher Mängel aufgeben zu müssen. Nicht erfasst sind in der Liste kleinere Baumaßnahmen sowie bauunterhaltende Maßnahmen unterhalb der Teil- bzw. Generalsanierung. Insgesamt sind in der Liste (Stand Februar 2019) 60 Schulbaumaßnahmen aufgelistet.

 

Im Rahmen der Priorisierung wurden 4 Prioritätskategorien - nämlich (in absteigender Auflistung) 0, 1, 2 und 3 - ausdifferenziert, die im Folgenden beschrieben und in Anlage 1 hinsichtlich der jeweils dazugehörigen Schulbaumaßnahmen konkretisiert werden. Die Reihenfolge der Maßnahmen innerhalb der Kategorien entspricht der Sortierung nach Schulnummern und ist nicht gleichzusetzen mit einer Rangfolge.

 

Die Verwaltung wird diese grundsätzlich in Reihenfolge dieser Kategorien abarbeiten. Gesetzliche Änderungen oder besondere Erfordernisse könnten jedoch zu einer veränderten Reihenfolge der Abarbeitung führen.

 

Derzeit befinden sich 14 Schulbaumaßnahmen in Planung oder Bau. Diese sind in der Prioritätskategorie 0 zusammengefasst. Für diese Maßnahmen steht im Fachbereich Gebäudewirtschaft das notwendige Personal zur Verfügung, sie werden zügig vorangetrieben bzw. sukzessive abgeschlossen.

 

Für eine kurzfristige Umsetzung von weiteren Schulbaumaßnahmen (Kategorien 1 bis 3) ist die aktuelle Personalausstattung im Fachbereich Gebäudewirtschaft noch nicht ausgerichtet.

 

Deshalb hat der Oberbürgermeister entschieden, hierfür zusätzliche Personalressourcen ab 2019 in einer Größenordnung von bis zu fünf Vollzeitkräften bereitzustellen. Dadurch kann sichergestellt werden, dass früher als bisher Projekte der Kategorie 1 in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden können.

 

Der Planungsstart erfolgt für diese Maßnahmen in der Reihenfolge der Priorisierung sobald entweder eine aktuell laufende Schulbaumaßnahme abgeschlossen werden konnte oder durch die eingeleiteten Personalgewinnungsmaßnahmen eine personelle Verstärkung erfolgt ist.

 

Allerdings muss darauf hingewiesen werden, dass es derzeit schwierig ist, Personal zu akquirieren. Die angespannte Marktsituation in der Bauwirtschaft verzögert die Realisierung von Baumaßnahmen zusätzlich.

 

Schulbaumaßnahmen/Überblick nach Prioritätskategorien:

 

Priorität

Anzahl

Status

Kategorie 0

14

in Planung oder Bau

Kategorie 1

25

kurzfristig dringend erforderlich  

Kategorie 2

14

mittelfristig erforderlich

Kategorie 3

  7

mittel- bis langfristig erforderlich

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Andrea Pesch / FB 65 / 65100 und Frau Andrea Werner / FB 40 / 406 - 4010

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

entfällt

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die in der Anlage 1 aufgeführten Beträge spiegeln nicht zwangsläufig die Haushaltsansätze wider, die der Rat der Stadt Leverkusen am 10.12.2018 mit dem Haushalt 2019 ff. (Vorlage Nr. 2018/2525) mehrheitlich beschlossen hat. Vielmehr sind bei Umsetzung der in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen entsprechende Anpassungen mit der Haushaltsaufstellung 2020 zwingend notwendig.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

entfällt

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]