Beschlussentwurf:
1. Dem
Umbau der B8/Küppersteg durch Rückbau der Stützwände mit einem abgeböschten
reduzierten Querschnitt wird zugestimmt.
2. Dem Umbau des Kreisverkehrsplatzes Küppersteger Straße/Bismarckstraße
einschließlich der beiden
Anschlussäste Windthorst- und Hardenbergstraße zur B8 wird zugestimmt.
3. Der Instandsetzung des Brückenbauwerks im Bereich des Kreisverkehrsplatzes Küppersteger Straße/Bismarckstraße/B8 wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Im Vorfeld
der Planung erfolgten Bürgerbeteiligungen in Form mehrerer Bürgerinformationen, zuletzt
durchgeführt im August
2015 in den Räumlichkeiten der AVEA, die als
abgeschlossen anzusehen sind. Der Planung zum Umbau
der B8/Küppersteg wurde mit der Vorlage Nr. 2017/1666 in der Ratssitzung
am 10.07.2017 zugestimmt und die
Verwaltung mit der Ausführungsplanung beauftragt.
In der gleichen Vorlage wurde dargelegt, dass die vorliegende Planung eine evtl. später kommende
Stadtbahnlinie von Köln/Leverkusen ermöglicht.
In der Ratssitzung
am 10.12.2018 wurde der „Änderungsantrag
zum Haushalt 2019" beschlossen, der u. a. die Verwaltung beauftragt, die Planungen
der B8/Europaring in 2019 abzuschließen und diese der Bevölkerung in Küppersteg vorzustellen.
In der Mitteilung
z.d.A.: Rat Nr. 11 vom 18.12.2018 wurde berichtet, dass es zum einen wegen
fehlender Angebote von Ing.- Büros zu Verzögerungen in der Ausführungsplanung gekommen
ist und dass zum anderen
erreicht wurde, einen nicht unerheblichen Anteil der Baumaßnahme als
förderfähig einstufen zu lassen. Seitens des Fördergebers ist mitgeteilt worden, dass eine Förderung allerdings
erst ab 2021 in Aussicht gestellt werden kann. Ein entsprechender Einplanungsantrag
wurde im Mai 2018 eingereicht.
Planung und Kosten
1. B8/Europaring (Beschlusspunkt 1)
1.1 Fahrbahnbreite/Querschnitt (siehe Anlage
4 der Vorlage)
Die Planung sieht im Abschnitt der B8/Küppersteg überwiegend einen
Entfall der Stützmauer durch Reduktion der heute vorhandenen zwei Fahrstreifen
je Fahrtrichtung auf einen „überbreiten" Fahrstreifen je Richtung vor. Mit
der Reduktion des Fahrbahnquerschnitts von 8,50 m auf zukünftig 5,00 m bleiben
die funktionalen Vorgaben an die Verkehrsanlage erhalten. Der Straßenquerschnitt gliedert sich wie folgt von West nach Ost:
Sicherheitsstreifen
1,00 m
Fahrstreifen 5,00 m
Mittelstreifen 1,60 m
Fahrstreifen 5,00 m
Sicherheitsstreifen
1,00 m
Gesamtbreite 13,60
m
1.2 Neigung/Gradiente
Durch die Anpassung
der Gradiente (Längsneigung) der B8 erfolgt ein Höhengewinn von ca.1,30 m im
überwiegenden Teil der Unterführung (Rampenbereich), der fast den Entfall der
gesamten Stützmauer ermöglicht. Durch die Anpassung bleibt die künftige
Realisierung einer Stadtbahnlinie erhalten.
1.3 Böschung
Die Reduzierung der Fahrstreifen der B8 verbunden mit einer
Verschmälerung der Fahrbahn in den parallel geführten Anschlussästen der Windthorst- und Hardenbergstraße ermöglicht eine Böschungsausbildung und den Teilabbruch des maroden Bauwerks.
Die Böschungsbreite (Grünstreifen) schwankt
zwischen 3,50 bis 3,90 m. Durch eine attraktive
Begrünung in Form beidseitiger Baumreihen und Straßenbegleitgrün werden große
Abschnitte der Stützwände entlang der B8 entfallen und so dauerhaft Sanierungs-
und lnstandsetzungskosten reduziert.
Die Unterhaltung der Böschungsflächen wird durch die Einhaltung der Böschungsneigung N
≥ 1:1,5 sichergestellt. Die Sicherung
der Böschungsanlage erfolgt
durch Ausbildung mit Böschungsschutzmatten.
1.4 Passive Schutzeinrichtung
Zum Schutz der
Verkehrsteilnehmer vor unverhältnismäßig schweren Folgen von eigenem Fehlverhalten,
z. B. Absturz, sind passive Schutzmaßnahmen in Form von Stahlschutzplanken
erforderlich. Aufgrund der Höhendifferenz (Absturzhöhe max. H= 5,00 m) zwischen den beidseitigen
Anschlussästen (Windthorst-/Harden-bergstraße) und der Tieflage der B8 sind
Schutzplanken im Bankettstreifen geplant. Sie dienen gleichzeitig als aktive
Arbeitssicherheit für die Bewirtschaftung der Böschungsfläche durch Personal in
Steillagen.
1.5 Materialien
Die Ausbildung der
Fahrbahn erfolgt als Schwarzdeckenbauweise mit Oberflächenbefestigung in
Splittmastixasphalt. Die Befestigung des Sicherheits- und Mittelstreifen
erfolgt in gebundener Bauweise mit Betonsteinpflaster 10/20/8 cm (grau).
1.6 Stützwände Europaring B8 (siehe Anlagen 7 und 8 der
Vorlage)
Der Europaring B8 verläuft in Nord-
Südrichtung und unterquert die Küppersteger Straße/Bismarckstraße seit der
Fertigstellung im Jahre 1974. Aufgrund von Verschiebungen der beidseitigen Stützwände in Höhe der Hardenberg- und Windthorststraße
erfolgte im Jahre 2007 eine temporäre Abstützkonstruktion, da die \/erkehrssicherheit nicht mehr gegeben
war. Der Umbau der Stützwände sieht die Sicherung des Altbestandes, Abbruchmaßnahmen, den Anschluss an den
Bestand von Trogbauwerk an das Brückenbauwerk, sowie den Neubau von Stützwänden
vor. Durch Anhebung der Straßenhöhe der B8 und Reduzierung der Straßenbreite
zwischen den Stützwänden wird eine Abböschung der Randbereiche in Verbindung
mit niedrigen Stützwänden ermöglicht. Auf den Brückenkappen und den Stützwänden
wird ein Füllstabgeländer mit einer Höhe 1,20 m hergestellt.
2. Hardenbergstraße/Windthorststraße
(Beschlusspunkt 2, siehe
Anlagen 2 und 3
der Vorlage)
2.1 Querschnitt
Die Reduzierung der Fahrbahnbreite
von 9,00 m auf ≥ 5,35 m in
der Hardenbergstraße und von 9,44
m auf 4,75 m in der Windthorststraße ermöglicht eine funktionale Neugliederung der Seitenräume. In der Hardenbergstraße wird
durch die Zurücknahme der Busbucht die Aufstellfläche für die Fahrgäste bzw.
der Gehweg geringfügig verbreitert. Die Fahrbahnbreite wird durchgehend mit 4,75 m eingehalten. Die Vorbeifahrt an der Haltestelle Küppersteger Straße wird für
den fließenden Verkehr bei haltendem Busbetrieb aufrechterhalten. In beiden
Straßenabschnitten wird durch die Abmarkierung von 2,00 m Schutzstreifen auf der Fahrbahn zusätzlicher Raum für den Radverkehr geschaffen. In Höhe der geplanten Aus- und Einfädelung zum Europaring/B8
erfolgt aus Gründen der Sicherheit die Radverkehrsführung baulich von der
Fahrbahn getrennt durch eine Bordanlage auf Gehwegniveau. Die beidseitigen geführten Gehwege werden
in einer Breite
zwischen B≥ 2,00 bis 3,40 m erneuert.
2.2 Parkstreifen
In der Hardenbergstraße wird für den ruhenden Verkehr ein Parkraum im
Abschnitt der Häuser 62 bis 65 in Form von Längsparkstreifen mit 2,00 m und in
Höhe der Häuser 73 bis 74 mit 3,00 m geschaffen. Der vorhandene
Behindertenstellplatz in Höhe der Arztpraxen/Apotheke wurde bei der Planung berücksichtigt.
In der Windthorststraße erfolgt die Ausbildung von Parkraum für den ruhenden
Verkehr im Abschnitt der Häuser 52 bis 55 in Form von Längsparkstreifen mit
3,00 m und in Höhe der Häuser 60 bis 64 mit 2,00 m.
2.3 Begrünung
Zur Betonung des
Straßenraums sind vereinzelt zwischen den Längsparkstreifen Baumstandorte und
Flächen mit Straßenbegleitgrün geplant. Die Standortwahl erfolgte unter
Berücksichtigung der Leitungstrassen der Versorgungsträger.
2.4 Beleuchtung
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage erfolgt
nach neuestem Stand
der Technik durch LED- Standardleuchten mit 6 m Lichtpunkthöhe.
2.5 Materialien
Die Ausbildung der
Fahrbahn erfolgt in der Schwarzdeckenbauweise mit Oberflächenbefestigung aus
Asphaltbeton. Der Gehweg wird mit Betonplatten 30/30/8 cm (grau) und der Parkstreifen
mit Betonsteinpflaster 10/20/8 cm (anthrazit) befestigt. Die Ausbildung des
baulich abgesetzten Radweges (auf Gehwegniveau) erfolgt mit Betonsteinplatten
15/30/8 cm (rot).
3. Kreisverkehrsplatz
Europaring B8/Bismarckstraße/Küppersteger Straße
(Beschlusspunkt 2, siehe Anlage 3 der
Vorlage)
3.1
Kreisverkehr
Die Kreisanlage orientiert
sich an dem Merkblatt für Kreisverkehranlagen, Ausgabe
2006, der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen innerhalb
bebauter Gebiete.
3.2
Kreisgeometrie
Mit einem Außendurchmesser D=37,00 m, einem Innenkreisdurchmesser
D=23,00 m, einer Kreisfahrbahnbreite B=5,00 m und einem überfahrbahren
Kreisinnenring B=2,00 m liegt die Kreisgeometrie eines kleinen Kreisverkehrs
vor. Die Kreisanlage befindet sich überwiegend auf der Bauwerksbrückenplatte
des Europarings/B8. Die Kreisinnenfläche wird mit Niedrigbewuchs begrünt und
leicht erhaben zum Kreismittelpunkt ausgebildet. Die Einfassung des Innenkreises
erfolgt mit einem umlaufenden, geklebten Flachbordstein F20/25 (weiß). Die
Kreisinnenfläche wird mit einem umlaufenden, geklebten Pflasterstreifen B=0,5 m
aus Betonstein 16/24/12 cm (grau) eingefasst. Die Dimensionierung der Eckausrundungen
der Kreiszufahrten und Kreisausfahrten wurde für das Bemessungsfahrzeug Gelenkbus
bei der Planung berücksichtigt.
3.3
Materialien
Die Oberflächenausbildung der Kreisfahrbahn auf der Bauwerksbrückenplatte
des Europarings/B8 erfolgt in Gussasphalt. Die Oberflächenausbildung der
umlaufenden Gehwegfläche am Kreisverkehrsplatz erfolgt mit Betonsteinplatten
30/30/8 cm (grau) bzw. Betonsteinpflaster 10/20/8 cm (grau).
3.4
Beleuchtung
Auf der Brückenplatte sind zwei Leuchtmasten mit je zwei LED-Leuchtenauslegern und 10 m Lichtpunkthöhe geplant.
Die Verortung erfolgt
mit einer Sonderkonstruktion auf der
Bauwerksdecke der Brückenplatte.
3.5
Übergänge/Querungen
Die Fahrbahnübergänge für den querenden Fußgängerverkehr erfolgen
barrierefrei durch Markierung mit Zebrastreifen (weiß) auf der Fahrbahn. Die
Kriterien für die Gestaltung des gesicherten Fußgängerüberwegs nach der
Richtlinie FGÜ und der gegenseitigen Sichtbeziehungen wurden bei der Planung
berücksichtigt. Die Führung des Radverkehrs erfolgt für sämtliche auf die
Kreisanlage zulaufende Straßen auf Fahrbahnniveau und wird umlaufend im Kreis auf der Kreisfahrbahn geführt. Der Radverkehr wird angemessen berücksichtigt und die Sicherheit des Radverkehrs verbessert.
3.6
Ausstattung/Straßenraummöblierung (siehe
Anlage 6)
Die Aufwertung des städtebaulichen Erscheinungsbilds des Stadtteils
Küppersteg erfolgte in Absprache mit dem Fachbereich Stadtplanung. Für den
Kreisverkehrsplatz ist eine Neupositionierung und Ausstattung mit
Möblierungselementen geplant. Vorgesehen sind Abstellflächen mit Fahrradbügel, 3- er Sitzbänke, Abfallsammelbehälter, Stahlrohrpoller, beleuchtete Werbesäule, städt. Infosäulen und die Erhaltung der Großuhr. Die Aufenthaltsqualität im Verkehrsknoten soll
gesteigert und gleichzeitig die zentrale Verkehrsbedeutung erhalten werden. In
den beiden Quadranten (Nord/Ost und Süd/West) sind Stellflächen für
Fahrradbügel für das Fahrradverleihsystem der Wupsi reserviert. Hierdurch wird
eine Verknüpfung der Nahmobilität mit dem ÖPNV gewährleistet.
3.7
Bodenindikatoren
Die Ausbildung der Kreisanlage erfolgt barrierefrei mit taktilen Elementen/Bodenindikatoren
- taktiles Leitsystem im Verkehrsraum - für Menschen mit
Mobilitätsbeeinträchtigung (Geh-/Sehbehinderte, Rollatoren- und
Rollstuhlfahrer) in Absprache mit dem Behindertenbeirat der Stadt Leverkusen.
Die Barrierefreiheit und die Abfertigung an den Haltestellen des ÖPNV wird
verbessert.
4.
Instandsetzung Brückenbauwerk (Beschlusspunkt
3 der Vorlage)
Im Vorfeld des geplanten Straßenbauvorhabens müssen an der Brückenplatte
des Bauwerks Europaring/B8 Beton- und Abdichtungsarbeiten durchgeführt werden.
Diese sind erforderlich, weil die Abdichtung nach der Nutzungsdauer von
ca. 45 Jahren ihre Funktion nicht mehr erfüllt. Die Schäden äußern
sich durch eine Blasenbildung im Belag und durch Feuchtigkeitsschleier an der
Unterseite der Brückenplatte. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2020 beginnen und
voraussichtlich im Herbst 2020 abgeschlossen sein.
5. Kosten und
Finanzierung
5.1
Gesamtkosten Straßenbau
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach der Kostenberechnung für
den Straßenbau auf 5.052.700 €. Kostenträger der Gesamtmaßnahme ist die Stadt
Leverkusen. Im Haushalt sind hierfür 5.200.000 € etatisiert. Als Finanzreserve
wird dieser Haushaltsansatz zum Haushalt 2020 um 15 % erhöht. Für den
Ausbau des Kreisverkehrs und der Anschlüsse auf die B8 wurde ein Förderantrag gemäß
den Förderrichtlinien des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) gestellt. Das
Straßenbauvorhaben soll durch Zuwendungen im Rahmen des Förderprogramms derzeit
mit 60 % der zuwendungsfähigen Kostenteile des Straßenbaus finanziert
werden. Die Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem kommunalen
Abgabengesetz (KAG) aus.
5.2
Kosten Instandsetzung Brückenbauwerk
Die geschätzten
Kosten belaufen sich auf 1.100.000 €. Als Finanzreserve wird dieser
Haushaltsansatz zum Haushalt 2020 um 15 % erhöht. Diese Kosten sind separat im
konsumtiven Teil des
Haushaltes veranschlagt und sind nicht Bestandteil der investiven
Maßnahmen zum Umbau der B8/Küppersteg.
6. Weitere Vorgehensweise
Vorbehaltlich der
Fassung des Baubeschlusses im Juli 2019 ist beabsichtigt,
das Projekt folgendermaßen weiter zu bearbeiten:
Ende Mai 2019: Abgabe des Zuschussantrags bei der Bezirksregierung Köln inklusive Antrag
auf zuschussunschädlichen vorzeitigen Baubeginn in 2020.
Frühjahr 2020: Instandsetzung Brückenbauwerk, Bauzeit ca. 7 Monate.
Sommer 2020: Ausschreibungs- und Vergabeverfahren Straße
und Ing. Bauwerke vorbehaltlich des
Zuschussbescheids oder des
bewilligten vorzeitigen Maßnahmenbeginns und der haushaltsrechtlichen Genehmigung; Verfahrensdauer ca. 6 Monate.
Herbst 2020: Informationsveranstaltung für die Bevölkerung in Küppersteg mit Informationen zum
Umbau, Bauablauf etc.
Ende 2020/Anfang
2021: Baubeginn Umbau B8/Küppersteg und Kreisverkehrsplatz; Bauzeit ca. 15
Monate; weitere Details sind dem beigefügten Bauzeitenplan (siehe Anlage 18) zu
entnehmen.
Wichtiger Hinweis:
Die o. g. zeitliche Abfolge ist abhängig zum einen von der Genehmigung des Zuschussantrages
und zum anderen von der gesamtstädtischen Baustellenkoordination (Baustellenmanagement).
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Wildschütz / FB 66 / 406 - 6613
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Umbau Europaring/B8 - südlicher Teilrückbau Küppersteg.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt
und mittelfristiger Finanzplanung)
Umbau Europaring/B8/Küppersteg, Rückbau Stützwände und Straßenbau, Finanzstelle 66511205021116 (investiv):
Ansatz 2018: 500.000 €,
Ansatz 2019: 500.000 €,
Ansatz 2020: 150.000 €,
Ansatz 2021: 2.700.000 €,
Ansatz 2022: 1.350.000 €,
Gesamt: 5.200.000 €.
Umbau Europaring/B8/Küppersteg, Instandsetzung Brücke
Europaring/B8/
Küppersteg (Bauwerksnr. St19),
Finanzstelle PN 1205 (konsumtiv):
Ansatz 2020: 1.100.000 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Herstellungskosten Straßenanlagen = 3.434.550 €.
Restbuchwert Straßenanlagen = 310.000 €.
Jährliche Abschreibungen = 114.000 €.
Sonderposten = 1.030.000 €.
Jährliche ertragswirksame
Auflösung Sonderposten = 34.000 €.
Herstellungskosten Stützwände 1.618.150 €.
Restbuchwert Stützwände = 0 €.
Jährliche Abschreibungen = 32.363 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
Siehe Ziffer B.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[ja] |