- Baubeschluss
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beauftragt die Verwaltung mit der Ausführung der in der Vorlage beschriebenen Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Ophovener Mühlenbachtales. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes durch die Bezirksregierung.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Mit dem Beschluss der Vorlage Nr. 0492/2010 stellte die Verwaltung ein Sanierungskonzept für die Grün- und Parkanlagen im Stadtgebiet vor. Darin war auch der Bereich des Ophovener Mühlenbachtales enthalten.
Mit Beschluss der Vorlage Nr. 2018/2488 wurde die Verwaltung beauftragt, das Sanierungskonzept für das obere Ophovener Mühlenbachtal baubeschlussreif auszuarbeiten und der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vorzulegen.
Nähere Einzelheiten können der Projektbeschreibung entnommen werden.
Die Einzelmaßnahme Erneuerung des Spielplatzes Ophovener Mühlenbachtal wird in einer gesonderten Vorlage behandelt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Witowski/FB 67/406 - 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2019 etatisiert und soll nach dem Inkrafttreten des Haushaltsplanes umgesetzt werden.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:
Finanzstelle: 67001305011042,
Finanzposition: 783300,
2019: 200.000 €,
2020: 175.000 €,
Gesamtkosten: 375.000 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
2019: 200.000 €,
2020: 175.000 €,
kalkulatorische Abschreibungen: 25.000 € p. a.
Da praktisch ausschließlich im Bestand gearbeitet wird, ist mit keinen nennenswerten Veränderungen im Unterhaltungsaufwand zu rechnen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en)
und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Keine.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
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