Beschlussentwurf:
1. Für die Gewährung und Durchführung ambulanter Hilfen zur Erziehung (§§ 27 bis 31, 35, 41 SGB VIII) geben die in der Anlage 1 beschriebenen Leitlinien (Qualitätsmerkmale) einen verbindlichen Handlungsrahmen vor.
2. Die Verwaltung wird ausschließlich mit
Trägern der freien Jugendhilfe und anderen Anbietern Leistungs- und
Entgeltvereinbarungen abschließen, die die Voraussetzungen nach den Grundsätzen
über die Leistungsgewährung und
Leistungserbringung nach Anlage 2 erfüllen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Im Rahmen der sozialraumorientierten Jugendhilfe wurden 2003
mit dem Caritasver-band, der Katholischen Jugendagentur (ehemals Kath.
Jugendwerke), der Arbeiter-wohlfahrt, den Sozialdiensten Katholischer Frauen
und Männer, dem Diakonischen Werk und Netzwerk Vereinbarungen über die Bildung
von Familienzentren/
Jugendhilfestationen abgeschlossen (Vorlage Nr. KJ 85/15 TA). Diese
Vereinbarungen liefen erstmalig zum 31.12.2007 aus, wurden um ein weiteres Jahr
verlängert und in 2009 durch entsprechend überarbeitete Vereinbarungen mit
einer Laufzeit von fünf Jahren ersetzt.
Die seit 2009 geltenden Vereinbarungen haben sich bewährt und sollen für einen Zeitraum von fünf Jahren (01.07.2019 - 30.06.2024) fortgesetzt werden. Die Träger haben sich hierbei auf einen einheitlichen Fachleistungsstundensatz geeinigt.
Die in 2014 beschlossenen Leitlinien werden beibehalten. Diese sind von allen Anbietern ambulanter erzieherischer Hilfen einzuhalten, um einen gleichmäßigen qualitativen Standard zu sichern. Basis für die Fortsetzung der Leitlinien sind die vorliegenden Leistungs- und Entgeltvereinbarungen.
Mit den Grundsätzen über die Leistungsgewährung und Leistungserbringung werden die Einzelheiten des zukünftigen Verfahrens festgelegt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Falk-Trude, Tel. 0214/406 -5140
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Pflichtaufgabe nach §§ 27 ff. SGB VIII.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag 510006150103, Sachkonto: 533500.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Tariferhöhungen ergeben sich wie folgt:
TVöD SuE (Sozial- und Erziehungsdienst),
Entgelterhöhung in 2 Stufen:
01.04.2019: ca. +3,02 % (42,5 % des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32 %),
01.03.2020: ca. +1,03 % (15,0 % des Gesamterhöhungsbetrages von 7,32 %).
Größere Entgelterhöhung in allen Stufen 1 sowie 2/2.
Der Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) hatte sich entschieden, die Stundensätze der Fachleistungsstunden der ersten beiden Stufen zusammen ab 01.07.2018 um rd. 6,37 % anzupassen. Die 3. Stufe wurde hierbei nicht berücksichtigt.
Hieraus ergeben sich die Stundensätze wie folgt:
2019: 74,80 € für eine sozialpädagogische Fachkraft,
64,43 € für Erzieher/innen
.
2020: 75,57 € für eine Sozialpädagogische Fachkraft,
65,20 € für Erzieher/innen.
Für die Jahre 2021 - 2024 ist mit einer Steigerung von ca. 3 % im Jahr zu rechnen.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die letzten Abstimmungen wurden erst vor kurzem abgeschlossen, daher wird die Vorlage erst jetzt zum Nachtragstermin vorgelegt. Eine Beratung in diesem Turnus wird empfohlen, um die weiteren Schritte einleiten zu können, da die neuen Rahmenvereinbarungen ab dem 01.07.2019 gelten sollen.