- Antrag auf Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens
- Antrag auf Aufnahme in das Arbeitsprogramm "Verbindliche Bauleitplanung
2019/2020"
Beschlussentwurf:
1. Dem Antrag des Vorhabenträgers Kleinpoppen Projekte e.K. (Anlage 1 der Vorlage) wird noch nicht stattgegeben.
2. Das Projekt wird noch nicht in das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2019/2020“ in die Priorität II aufgenommen.
Die Beschlussfassung zu Punkt 1 erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Deppe
Begründung:
Die Firma Kleinpoppen Projekte e.K. beabsichtigt, zusammen mit Herrn Schäfer (voraussichtlich) eine GbR zu gründen, um eine sogenannte Klimaschutzsiedlung mit 15 Einfamilienhäusern auf einer Grünfläche am Ende der Hüscheider Straße zu entwickeln und beantragt dafür die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Aufnahme des Projektes in das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2019/2020“ (Anlagen 1 bis 3 der Vorlage).
Lage des Plangebietes und planungsrechtliche
Rahmenbedingungen:
Das Plangebiet liegt in zweiter Reihe nördlich der Burscheider Straße in Bergisch Neukirchen und kann über die Hüscheider Straße erreicht werden. Das Gebiet beläuft sich auf eine Gesamtfläche von ca. 10.000 m². Es umfasst die Flurstücke 45, 170, 402 und 437 der Flur 2 in der Gemarkung Bergisch Neukirchen.
Der
beantragte Bereich ist beim Fachbereich Stadtplanung als Baulandpotenzialfläche
unter der Bezeichnung „Hüscheider Straße“ geführt. Im Flächennutzungsplan ist
der Bereich des beabsichtigten Projektes als Wohnbaufläche dargestellt. Ein
Bebauungsplan liegt nicht vor. Die angrenzende Bebauung im südöstlichen und
südwestlichen Bereich besteht aus Ein- und Zweifamilienhäusern.
Städtebauliches
Konzept:
Das eingereichte
städtebauliche Konzept sieht eine Bebauung mit 15 freistehenden Einfamilienhäusern
vor. Hierdurch soll eine städtebauliche Integration der geplanten Baukörper in
die bestehende Siedlungsstruktur erzeugt werden. Die Ausrichtung der Baukörper
variiert. Geplant sind, ausgehend von der Erschließungsstraße, sowohl giebelständige
als auch traufständige Baukörper. Die Grundstücksgrößen belaufen sich auf
durchschnittlich 550 m².
Die Erschließung des
Plangebietes erfolgt über die bestehende Hüscheider Straße. Eine
Wendemöglichkeit ist am Ende der Planstraße vorgesehen. Für die Ordnung des
ruhenden Verkehrs sieht das Konzept im Straßenraum 9 Parkplätze vor. Auf den
Grundstücken befinden sich jeweils 2 eigenständige Stellplätze in Form eines
Stellplatzes und einer Garage. Die Baukörper sind mit Photovoltaikanlagen
ausgestattet. Hierdurch soll der überwiegende Anteil an Energie zur
Stromerzeugung gewonnen werden.
Hinweis: Der im
Konzept verwendete Begriff Klimaschutzsiedlung/Solarsiedlung ist nicht im Sinne
der Klimaschutzsiedlungen der EnergieAgentur.NRW verwendet worden. Die
Voraussetzungen für eine Klimaschutzsiedlung entsprechend dem offiziellen
Planungsleitfaden sind nicht erkennbar.
1.) Zum Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
Bewertung der
vorliegenden Unterlagen:
Die
eingereichten Unterlagen wurden von der Verwaltung mit dem Ergebnis geprüft,
dass noch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, um ein Bauleitplanverfahren
zu beginnen. Dazu gehört u. a. als Grundvoraussetzung der Nachweis einer
gesicherten Erschließung des Baugebietes „Hüscheider Straße“. Das eingereichte
Verkehrskonzept mit der Haupterschließung über die „Hüscheider Straße“
einschließlich eines Verkehrsgutachtens wurde vom Fachbereich Tiefbau nicht
akzeptiert (Anlagen 4 und 5 der Vorlage). Die erforderliche Überarbeitung des
Verkehrskonzeptes liegt der Verwaltung bis heute nicht vor.
Anforderungen an die Leistungsfähigkeit:
In Leverkusen werden
Investoren bei Grundstücksentwicklungen fachlich eng begleitet, die als reiner
Erschließungsträger oder als Erschließungs- und Bauträger auftreten und alle
stadtplanerischen Leistungen, die Umsetzung der Erschließung oder alle Bauprojekte
übernehmen. Für diese Form der Zusammenarbeit ist die Bauverwaltung allerdings
auf leistungsfähige Vorhabenträger, Bauleitplaner, Straßenplaner und Gutachter
etc. angewiesen.
Um der
städtebaulichen Qualitätssicherung der Stadt Leverkusen entsprechend Rechnung
zu tragen, wird bereits zu Beginn einer Zusammenarbeit geprüft, ob die
fachliche Leistungsfähigkeit eines Investors gegeben ist. In diesem
Zusammenhang wurden die Kleinpoppen Projekte e.K. mit Herrn Schäfer gebeten, Referenzen, sowohl im Hinblick auf Bebauungsplanverfahren
(städtebaulicher Entwurf sowie Verfahren) als auch bereits erfolgreich
entwickelte und gebaute Gebiete vorzulegen.
Die
vorgelegten Nachweise sind lückenhaft oder aufgrund der vorliegenden Form als
Nachweise fachlich nicht hinreichend aussagekräftig. Insbesondere wurde kein
realisiertes Projekt dokumentiert. Somit sind die Voraussetzungen für die
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens bislang nicht gegeben.
2.) Zum Antrag auf Aufnahme in das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2019/2020“
Das Projekt ist nicht in dem durch den Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2019/2020“ (Vorlage Nr. 2019/2714) enthalten. Das Arbeitsprogramm enthält die Prioritätsstufen I und II, wobei die erste nochmals in drei Stufen eingeteilt wurde. Ein wesentlicher Grund für diese Vorgehensweise ist die Vielzahl von Projekten, der nur eine begrenzte Mitarbeiterzahl von vier Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern gegenübersteht. Eine Aufnahme in Priorität II kann erfolgen, wenn die Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden kann und die Voraussetzungen für die Einleitung eines Bebauungsplans vorliegen.
Eine Aufnahme in die Priorität I ist allerdings erst
möglich, wenn die Projekte der Priorität I abgearbeitet sind. Bei der Auswahl
spielt dann aber auch eine Rolle, ob es zur gleichen Zeit Projekte gibt, die
mehr Wohneinheiten aufweisen. Diese müssten dann entsprechend dem
Kriterienkatalog des Arbeitsprogramms vorgezogen werden.
Weiteres Vorgehen:
Die Verwaltung empfiehlt nach Prüfung der Unterlagen, das Bebauungsplanverfahren noch nicht einzuleiten bzw. nicht in das Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2019/2020“ aufzunehmen.
Sofern die Fa. Kleinpoppen die unter 1. genannten
Anforderungen erfüllt, kann eine Aufnahme in die Prioritätsstufe II des
Arbeitsprogrammes durch den Rat der Stadt Leverkusen beschlossen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Ludwig Priewe / FB 61 / 406 - 6132
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie
sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und
Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich
daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung und damit das Verbot, die
geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich durch fallweise
Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen.
Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da das Planungsrecht zur
Schaffung von Investitionen für den Wohnungsbau erforderlich ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
---
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
---
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
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kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
---
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
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E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
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